MITBESTIMMUNG & BETEILIGUNG
Grundlagen für die Teilhabe
In Deutschland stellt das Betriebsverfassungsgesetz sicher, dass Mitarbeiter*innen am Prozess der Entscheidungsfindung teilhaben können. Dabei vertritt sie der örtliche Betriebsrat und im Fall von Themen mit unternehmensweiter Bedeutung der Gesamtbetriebsrat. Für Auslandsmitarbeiter*innen ist der Personalvertretungsausschuss Ausland (PVA) zuständig, der einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats bildet.
Um den Austausch der diversen Gremien mit der GIZ zu fördern und ein Klima konstruktiver Zusammenarbeit zu schaffen, existieren verschiedene Dialogformate in der GIZ. Sie reichen von monatlichen Treffen mit den örtlichen Betriebsräten bis hin zu jährlichen gemeinsamen Sitzungen. Damit entspricht die GIZ im Übrigen den rechtlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auch das Nationale Personal wählt Vertreter*innen aus seiner Mitte, allerdings auf Landesebene, aber nach denselben Regeln wie in Deutschland. Die gewählten Repräsentant*innen können bei Konflikten im Unternehmen zurate gezogen werden. Sie bilden eine Brücke zwischen den Beschäftigten und der Landesdirektion, indem sie Meinungen und Vorschläge der Mitarbeiter*innen sammeln und weiterleiten. Außerdem gibt es eine spezielle Auskunftsstelle in Deutschland, die von den nationalen Kolleg*innen kontaktiert werden kann und Unterstützung bietet.
Gelebte Mitbestimmung durch regelmässigen Dialog
Regelmäßige Mitarbeiterversammlungen stellen sicher, dass die Mitbestimmung im Unternehmen gelebt wird. Zudem besteht eine ganze Reihe anderer Dialogformate und -möglichkeiten, um die Mitarbeiter*innen einzubinden: Sie reichen von Live-Video-Gesprächen mit dem Vorstand bis hin zu „Open Space“-Veranstaltungen. Andere bedeutsame Kommunikationskanäle sind das Mitarbeitermagazin „Wir“, diverse interne Newsletter und das Intranet. Befragungen der Mitarbeiterschaft runden die Mitsprachemöglichkeiten ab: Sie werden zwei Mal im Jahr zu einer Vielzahl an internen Themen durchgeführt und richten sich an alle Mitarbeiter*innen sowie die Entwicklungshelfer*innen vor Ort.
Wesentliche Veränderungen für die Angestellten stimmt die GIZ mit den zuständigen Betriebsräten ab. Das geschieht dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechend und in jedem Fall mit einer angemessenen Vorlaufzeit.
Dass wir das Thema Mitbestimmung ernst nehmen, zeigt sich auch bei den Tarifverhandlungen. Die GIZ verfügt über einen Haustarifvertrag, den sie mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossen hat. Er umfasst unter anderem einen Manteltarifvertrag, einen Vergütungstarifvertrag und Versorgungstarifverträge. Darin sind auch Standards festgelegt und grundsätzliche Aspekte der Beschäftigung geregelt, denen alle Tarifvertragsparteien verbindlich zugestimmt haben.