Integrierter Unternehmensbericht 2016
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MENSCHENRECHTE ACHTEN, FÖRDERN UND SCHÜTZEN

Die GIZ unterstützt ihre Auftraggeber und Partner bei der Förderung und Umsetzung von Menschenrechten. Ebenso verpflichtet sie sich zu Achtung und Schutz der Menschenrechte im eigenen Unternehmen: Dazu hat die GIZ 2016 den „Beschwerdemechanismus Menschenrechte“ gemäß den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen weiterentwickelt und die menschenrechtliche Risikoprüfung innerhalb „Safeguards+Gender“ konkretisiert.

Hinweise auf mögliche negative Wirkungen des Handelns der GIZ auf die Menschenrechte können über humanrights@giz.de an die unabhängige Integritätsberatung innerhalb der Stabsstelle Compliance und Integrität gerichtet werden. Die Abteilung geht Beschwerden unmittelbar und vertraulich nach. Bei Bedarf bindet sie weitere interne wie auch externe Expertise ein. Im Jahr 2016 gingen keine Beschwerden ein.