DNK-Erklärung

Sie finden in diesem Bericht umfangreiche Informationen zur unternehmerischen Nachhaltigkeit nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die Angaben bieten einen Überblick über unser Nachhaltigkeitskonzept und über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Gemeinwesen und Compliance.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) umfasst zwanzig Kriterien und ergänzende nichtfinanzielle Leistungs­indikatoren, die aus Global Reporting Initiative (GRI) und European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) zusammengestellt sind. Mit ihrer Berichterstattung im Rahmen des DNK entspricht die GIZ auch der Empfehlung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung im Sinne von § 289 ff. HGB.

Im Folgenden wird die Entsprechenserklärung der GIZ für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex für das Berichtsjahr 2024 dargestellt. Ältere Entsprechenserklärungen finden Sie hier. Die UN-Global-Compact-Fortschrittsberichte finden sich hier.

Starke Netzwerke, hohe Fachkompetenz und wirtschaftlicher Mitteleinsatz: So schaffen wir gemeinsam mit unseren Partnern weltweit bleibende Werte für Menschen.

Die GIZ ist Dienstleisterin und Umsetzerin in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und Bildung. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, ihre entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und ihre Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.

Zu unseren wichtigsten Ressourcen gehören unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk an Expertinnen und Experten sowie lokalen und internationalen Kooperationspartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Finanziert wird unsere Arbeit sowohl aus öffentlichen wie auch aus privaten Mitteln. Diese setzen wir gezielt ein, so dass wir damit größtmögliche Wirkungen erreichen können. Auch mit den natürlichen Ressourcen unseres Planeten gehen wir dabei verantwortungsvoll um.

Die GIZ bietet eine breite Palette an Dienstleistungen: Wir sind beratend in Politik und Wirtschaft tätig, vernetzen Akteure und sind dort präsent, wo es gilt, Konflikte zu lösen. In all unseren Aktivitäten legen wir den Fokus darauf, die Kompetenzen von Menschen, Organisationen und Regierungen auszubauen und zu fördern. Denn ganzheitliche Kompetenzentwicklung sehen wir als Schlüssel für nachhaltige Entwicklung – und Nachhaltigkeit ist unser Leitprinzip und Kerngeschäft. Dabei denken wir unternehmerisch und handeln wirtschaftlich, sind aber nicht profitorientiert. Wir schulen und vermitteln beispielsweise Fachkräfte, managen und überwachen Bau- und Infrastrukturprojekte, wickeln Finanzierungen ab und sind Expertinnen und Experten in der nachhaltigen Beschaffung von Gütern.

Unsere Wertschaffung findet auf drei Ebenen statt: Indem wir Menschen befähigen, Organisationen unterstützen und Gesellschaften stärken, trägt unsere Arbeit weltweit dazu bei, die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu erreichen.

Kriterien 1–10: Nachhaltigkeitskonzept

Strategie

Die GIZ hat den Anspruch, ihr gesamtes Handeln am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten. Dabei sind die globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 sowie deren Umsetzungsprinzipien handlungsleitend. Zudem orientieren wir uns an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Agenda 2030 in einen Fahrplan übersetzt.

Die unternehmensweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinie der GIZ beschreibt ihr Verständnis von Nachhaltigkeit und gibt Orientierung für den Umgang mit Interessen- und Zielkonflikten zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit. Sie bildet damit das Fundament für operative Policies und Strategien sowie Prozesse und Regeln der GIZ. Schließlich definiert die Richtlinie die Nachhaltigkeitsarchitektur und -governance des Unternehmens.

Strategisch wichtigste Themen unseres Nachhaltigkeitsmanagements sind und bleiben der Klimaschutz und die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die nachhaltige Ausgestaltung der Mobilität ist dabei ein zentraler Hebel für die GIZ, schließlich verursachen Reisen annähernd 80 Prozent der Emissionen des Bundesunternehmens.

Deshalb ist Klimaschutz eines der wesentlichen Ziele unseres Nachhaltigkeitsprogramms 2021–2025. Das Nachhaltigkeitsprogramm der GIZ dient dazu, konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit festzulegen und umzusetzen (siehe auch Kriterium 3: Ziele). Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Wesentlichkeitsanalyse ermitteln wir die für unser Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die die Grundlage für unser Nachhaltigkeitsmanagement und unsere Berichterstattung bilden. Dabei binden wir interne und externe Stakeholder ein, um ihre Perspektiven einzuholen.

Als Unternehmen für internationale Zusammenarbeit ist die GIZ, wie auch ihre Partnerorganisationen und Auftraggeber, durch umfassende, andauernde und sich gegenseitig verstärkende Krisen gefordert. Der menschengemachte Klimawandel und globale Pandemien bedrohen unsere Lebensgrundlage. Die aktuelle Zwischenbilanz der Umsetzung der Agenda 2030 ist ernüchternd. Die Entwicklungsrückschritte infolge der Covid-19-Pandemie sind insbesondere in einkommensschwachen Ländern noch nicht bewältigt. Die Gesellschaften als Ganzes haben vielfach noch nicht von den Vorteilen digitaler Technologien profitiert. Ein Viertel der Erdbevölkerung lebt in Konfliktländern. Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie der seit dem Angriff der Hamas auf Israel eskalierte Nahostkonflikt mit dem zuletzt kollabierten Regime in Syrien fordern die internationale Sicherheitsordnung weiter heraus. Die bestehende regelbasierte, liberale Ordnung wird von Teilen des Globalen Südens hinterfragt. Donald Trumps Politik, wie sie sich in den ersten Monaten seiner Amtszeit darstellt, verändert die Ausrichtung und Positionen der USA in zentralen Politikfeldern erheblich, u. a. in den Bereichen der internationalen (Entwicklungs-)Zusammenarbeit und der Klimapolitik sowie dem Krieg in der Ukraine. Diese globalen Herausforderungen und geopolitischen Machtverschiebungen bilden für die internationale und deutsche Entwicklungspolitik auf absehbare Zeit den Rahmen, in dem sie agieren muss und gestalten kann. Dabei gilt: Entwicklungspolitik ist Friedenspolitik.

Die hier dargestellten wesentlichen Themen – oder auch Auswirkungen, Risiken und Chancen (engl. Impacts, Risks, Opportunities, IROs) – wurden in einer seit 2023 jährlich aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union ermittelt, unter die die GIZ voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2025 fällt. Dieser veränderte gesetzliche Rahmen stellt neue Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse sowie die Einbindung relevanter Stakeholdergruppen dar (vgl. Kriterium 9: Beteiligung von Anspruchsgruppen).

Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD im Überblick

Zunächst wurde die Wertschöpfungskette der GIZ in die drei Bereiche Beschaffung, Betrieb und Projektarbeit aufgeteilt. Anschließend wurde eine Longlist potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitssachverhalte erstellt. Die Identifikation potenziell wesentlicher Themen wurde anhand des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt. So wurden sowohl die möglichen Auswirkungen in den drei Bereichen der Wertschöpfungskette als auch die möglichen finanziellen Risiken und Chancen für die GIZ ermittelt. Die Grundlage bildete eine dokumentenbasierte Recherche, die durch den Einbezug interner Stakeholder ergänzt, validiert und abschließend bewertet wurde. Darüber hinaus wurden auch Partner in ausgewählten Auslandsbüros der GIZ in die Analyse in Form einer Partnerbefragung einbezogen.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der GIZ (Inside-Out-Perspektive und Outside-In-Perspektive)

Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der GIZ in den Bereichen Beschaffung, Betrieb und Projektarbeit dar. Als Dienstleisterin für nachhaltige Entwicklung ist der Unternehmenszweck der GIZ, positive Wirkungen in der Projektarbeit zu erzielen (siehe Kriterium 10: Innovations- und Produktmanagement). Für alle im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD betrachteten Themen gibt es somit positive Auswirkungen. Diese werden hier deshalb nicht erneut aufgelistet.

Longlist-Thema Beschaffung Betrieb Projektarbeit
Wirkungen Risiken und Chancen Wirkungen Risiken und Chancen Wirkungen Risiken und Chancen
E1: Eindämmung des Klimawandels und Energie tatsächlich negativ tatsächlich negativ Chance, Risiko tatsächlich negativ, potenziell negativ (x 2) Chance
E1: Anpassung an den Klimawandel Risiko Chance
E2: Umweltverschmutzung potenziell negativ
E5: Ressourcenzufluss, -abfluss und -verbrauch tatsächlich negativ
E5: Abfall potenziell negativ
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Arbeitsbedingungen tatsächlich positiv (х 3), potenziell negativ
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen tatsächlich positiv (х 2)
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Arbeitssicherheit und Gesundheit tatsächlich negativ (х 2)
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Weiterbildung tatsächlich positiv (х 2) Chance
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Diversitat, Inklusion und Schutz vor Diskriminierung Chance
S1: Arbeitskräfte des Unternehmens: Privatsphäre und Datenschutz tatsächlich positiv (х 1) Risiko (x 2)
S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette potenziell negativ
S4: Verbraucher*innen und Endnutzer*innen: Informationsbezogene Auswirkungen Risiko
G1: Unternehmenskultur tatsächlich positiv (х 2), potenziell negativ (x 2) Chance (x 2)
G1: Verwaltung der Beziehungen zu Lieferanten tatsächlich positiv
Betroffene der Projektarbeit: Verantwortungsvolle Digitalisierung Chance

Die GIZ verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeit sowohl auf Unternehmensebene als auch durch die Umsetzung beauftragter Projekte zu fördern.

Das Nachhaltigkeitsprogramm (NHP) ist die Richtschnur und das zentrale Managementinstrument für die unternehmerische Nachhaltigkeit der GIZ. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms 2021–2025 haben wir umfangreiche Ziele definiert, bei denen das Wirkungspotenzial der GIZ sehr hoch ist. Zentrale Themen sind Klimamanagement & Mobilität, Ressourceneffizienz & Biodiversität, Nachhaltige Beschaffung und Menschenrechte. Es übersetzt unseren Anspruch in konkrete Ziele und Maßnahmen, hinterlegt diese mit messbaren Indikatoren, klaren Zuständigkeiten und Zeitplänen. Somit dient es nicht nur der Orientierung für alle verantwortlichen Einheiten, sondern schafft auch Verbindlichkeit in der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsziele. Auch nach außen bekräftigt das Programm das Nachhaltigkeitsengagement der GIZ und schafft Transparenz. Die Agenda 2030, das Pariser Klimaabkommen, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Erwartungen der Stakeholder waren richtungsweisend für die Zielsetzungen des Nachhaltigkeitsprogramms.

Um die Umwelt zu schützen, sieht das Nachhaltigkeitsprogramm zudem umfangreiche Umweltziele, basierend auf dem GIZ-Umweltleitprinzip, vor. Beispielsweise soll der Energieverbrauch aller Mitarbeiter*innen deutlich sinken; im Inland pro Mitarbeiter*in um 20 Prozent und im Ausland um 10 Prozent im Vergleich zu 2019.

Wo immer möglich, sollen Dienstreisen durch digitale Formate ersetzt oder durch die Bündelung von Terminen reduziert werden. Gemessen an 2019 wollen wir bis 2025 bei Flugreisen im In- und Ausland 25 Prozent Treibhausgase einsparen.

Aber wir haben noch weitere ambitionierte Ziele bis 2025: Wir wollen natürliche Ressourcen schonen und zum Schutz biologischer Vielfalt beitragen. Wir wollen unsere Beschaffung nachhaltiger ausrichten und als Unternehmen noch diverser werden. Und wir wollen Mitarbeitende zum Thema Menschenrechte sensibilisieren und sie ermutigen, auf mögliche Missstände hinzuweisen. Außerdem legen wir in unserem Nachhaltigkeitsprogramm auch einen Fokus auf unsere Standorte im Ausland.

Im Jahr 2023 hat ein Mid-Term-Review stattgefunden, bei dem die Unterziele und Maßnahmen überprüft und teilweise angepasst wurden, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Der Umsetzungsstand des Nachhaltigkeitsprogramms wird jährlich in einem systematischen Monitoring-Prozess ermittelt und die Ergebnisse des Monitorings werden mit relevanten Entscheidungsgremien der ersten Leitungsebene der GIZ geteilt, die die Ziele überwacht. Die Ergebnisse des Monitorings zeigen auch nach dem dritten Jahr der Umsetzung über alle Themenfelder hinweg ein grundsätzlich positives Bild: Etwa zwei Drittel der Ziele werden voraussichtlich im jeweils gesetzten Zeitrahmen erreicht.

Die GIZ ist als Dienstleisterin der internationalen Zusammenarbeit für Regierungen, Unternehmen, internationale Institutionen und private Stiftungen tätig. Die Betrachtung des Lebenszyklus unserer Produkte – häufig Politikberatung – ist wesentlich abstrakter als bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die GIZ arbeitet im Auftragsverfahren und erfüllt dabei entsprechende Vorgaben unserer Auftraggeber zur Projektkonzeption und Durchführung. 2024 haben wir uns erneut mit verschiedenen Geschäftspartner*innen in weiteren Marktdialogen über unsere Ansprüche und Prinzipien bezüglich Nachhaltigkeit beraten.

Um das Leitprinzip der Nachhaltigkeit in allen GIZ-Aufträgen sicherzustellen und damit auch die GIZ-Nachhaltigkeitsrichtlinie und -Genderstrategie umzusetzen, hat das Unternehmen ein für alle Auftragsfelder verbindliches Safeguards+Gender Managementsystem eingeführt. Dieses Managementsystem greift bereits bei der Auftragsklärung und Angebotserstellung. Werden bei der Vorprüfung Risiken festgestellt, nimmt die GIZ eine vertiefte Prüfung des Auftrags vor. Für weiterführende Informationen zu Safeguards+Gender siehe Kriterium 6: Regeln und Prozesse.

Auch die nachhaltige Beschaffung ist ein zentrales Anliegen der GIZ. In der jährlich aktualisierten Risikoanalyse betrachten wir den ganzen Lebenszyklus verschiedener Produkte und aktualisieren die damit verbundenen Risiken entlang der Lieferketten, inklusive der Rohstoffgewinnung und Entsorgung. Für die bedeutendsten Kategorien von Sachgütern und Dienstleistungen erstellt die GIZ sukzessiv Orientierungen, wie sich bei der Beschaffung Risiken minimieren lassen. Diese Orientierungen stehen Mitarbeitenden weltweit zur Verfügung, so dass sie die Beschaffungen und Beauftragungen mit den lokal bestmöglichen Nachhaltigkeitsstandards planen und durchführen.

Verhältnis zentrale und dezentrale Vergaben

Die GIZ unterscheidet zwischen zentralen Vergaben und dezentralen bzw. lokalen Vergaben (lokale Beschaffungen in Einsatzländern). 2024 hat die GIZ Verträge mit Auftragnehmern und Finanzierungsempfängern mit einem Gesamtwert von rund 1.878 Mio. EUR abgeschlossen. Das Volumen der zentral abgeschlossenen Verträge betrug rund 1.495 Mio. EUR, was einem Anteil von rund 80 Prozent am Gesamtvergabevolumen im Jahr 2024 entspricht. Das Volumen der lokal abgeschlossenen Verträge betrug rund 383 Mio. EUR, was einem Anteil von rund 20 Prozent am Gesamtvergabevolumen entspricht.

Prozess-Management

Die unternehmerische Nachhaltigkeit wird vom Gesamtvorstand verantwortet. Der/die Beauftragte des Vorstands für Nachhaltigkeit, das Sustainability Office sowie entsprechende Themenbeauftragte arbeiten eng mit dem obersten Management zusammen, um Nachhaltigkeit systematisch weiterzuentwickeln.

Alle Gremien des oberen Managements werden dazu genutzt, Nachhaltigkeit in den zentralen Geschäfts- und Entscheidungsprozessen zu verankern.

Die unternehmensweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinie der GIZ beschreibt ihr Verständnis von Nachhaltigkeit und gibt Orientierung für den Umgang mit Interessen- und Zielkonflikten zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit (siehe Kriterium 1: Strategische Analyse und Maßnahmen).

Nachhaltigkeits-Architektur

Mit einer eigenen Nachhaltigkeits-Architektur stellen wir sicher, dass alle auf Nachhaltigkeit einzahlenden Maßnahmen und Regelungen ineinandergreifen und nachgehalten werden.

Nachhaltigkeit ist als Leitprinzip in der Unternehmensstrategie der GIZ verankert und wird über entsprechende Wirkungs- und Fortschrittsindikatoren kontinuierlich nachgehalten. Diese grundsätzliche Orientierung wird durch weitere Strategiedokumente, Policies und Orientierungen ergänzt und für spezifische Aspekte der Nachhaltigkeit, z. B. im internen Regelwerk, konkretisiert.

Für eine kontinuierliche Verbesserung unserer betrieblichen Nachhaltigkeit nutzen wir sowohl unser Nachhaltigkeitsprogramm als auch Managementsysteme wie das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) oder den Corporate Sustainability Handprint (CSH).

Die Einhaltung unserer Nachhaltigkeitsstandards bei der Projektumsetzung stellen wir vor allem durch ein eigenes Safeguards+Gender Managementsystem (S+G) sicher. Die Einhaltung der S+G-Anforderungen ist in der GIZ für alle Projekte und Programme verbindlich und wird durch ein eigenes Prüf- und Monitoringverfahren gewährleistet.

Zurzeit führt die GIZ unternehmensweit ein betriebliches Prozessmanagement ein und arbeitet einen Managementprozess zu Nachhaltigkeit aus. Dadurch soll Nachhaltigkeit systematisch in unseren Geschäftsprozessen verankert werden.

Risikomanagement

Die GIZ stellt mit ihrem Risikomanagement-System sicher, dass sowohl gesetzliche Vorgaben als auch die Anforderungen unterschiedlicher Auftraggeber erfüllt werden. Sie erhält Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt, von internationalen Organisationen sowie weiteren internationalen Gebern wie der EU. Das Ziel des Risikomanagements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt dort zu steuern, wo sie entstehen. Dadurch trägt es dazu bei, dass die GIZ ihre Mittel effizient einsetzt, ihre Leistungen optimal erbringt und ihre Unternehmensziele erreicht. Als integraler Bestandteil des internen Regelwerks ist das Risikomanagement für alle Führungskräfte verbindlich. Sie sind verpflichtet, die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen von Risiken zu bewerten, um frühzeitig geeignete Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können.

Die GIZ erfasst Risiken in den folgenden Risikokategorien: Compliance, IT/Informationssicherheit, kaufmännische Risiken, Personalrisiken, Politische/Sonstige Rahmenbedingungen und Sicherheitsrisiken. Auswirkungskategorien, in denen ein potenzieller Schaden entstehen kann, umfassen: finanzielle Auswirkungen, Auswirkungen auf Reputation, Auswirkungen auf Leistungserbringung und Zielerreichung, Auswirkungen auf Leib und Leben sowie Auswirkungen auf Nachhaltigkeit.

Zweimal jährlich werden unternehmensweit neue Risiken erfasst und bestehende Risiken auf Veränderungen überprüft. Die Meldenden dokumentieren dabei auch die ergriffenen Maßnahmen zur Risikosteuerung. Zusätzlich können die Organisationseinheiten der GIZ jederzeit Ad-hoc-Risiken melden. Die Ergebnisse der halbjährlichen Risikoabfrage werden im Risiko- und Compliance-Komitee (mittlere Managementebene) und im Risiko- und Compliance-Kreis (oberes Management und ein Vorstandsmitglied) diskutiert. Auf dieser Grundlage werden Steuerungsmaßnahmen für unternehmenspolitisch relevante Risiken festgelegt.

Das Safeguards+Gender Managementsystem

Bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit soll sichergestellt werden, dass die gewünschten Verbesserungen in einem Bereich nicht zu unbeabsichtigten Verschlechterungen in einem anderen führen. Solche Effekte werden auch „nicht-intendierte negative Wirkungen“ genannt. Nach dem Vorsorgeprinzip werden daher im Rahmen des Safeguards+Gender Managementsystems geplante Projekte aller Auftraggeber bereits in der Vorbereitung auf mögliche nicht-intendierte negative Wirkungen geprüft, und zwar in Bezug auf Umwelt, Klima (Minderung von Treibhausgasen und Anpassung an den Klimawandel), Konflikt- und Kontextsensibilität, Menschenrechte sowie Gleichberechtigung der Geschlechter. So werden Risiken frühzeitig erkannt, geeignete Ansätze zu ihrem Management identifiziert und diese in das Projektkonzept eingebracht. Für den Bereich Gender werden zudem Potenziale geprüft, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.

Falls das Safeguards+Gender Managementsystem Risiken für nicht-intendierte negative Wirkungen identifiziert, werden diese durch das Risikomanagement auf Ebene der Vorhaben gesteuert. Mit Hilfe dieses Systems wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 250 Projekte geprüft und in der Folge risikominimierende Anpassungen identifiziert. 22 Projekte wurden der höchsten Risikostufe zugewiesen. Diese Einstufung hat zur Folge, dass die Entwicklung der Risiken sowie Anpassungen im Verlauf der Projektdurchführung regelmäßig beleuchtet werden und das Vorhaben stärker von hauseigenen Safeguards-Spezialist*innen unterstützt wird. Das Safeguards+Gender Management ist somit Teil des Risiko-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagements der GIZ.

Weiterentwicklung des Risikomanagements

Die GIZ entwickelt ihr Risikomanagement-System kontinuierlich weiter, um dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen und sowohl interne als auch externe Anforderungen zu erfüllen. Im Jahr 2023 wurde die Software MIRAI (Management von Informationssicherheit, Risiken, Audits und Incidents) eingeführt. Das Risikomanagement-Modul dient als zentrales Eingabetool zur Meldung unternehmensrelevanter Risiken. Dadurch wurde die Erfassung und Steuerung von Risiken vereinfacht. Zudem ermöglicht die Software umfassendere Analysen, die das Risikomonitoring und die Berichterstattung unterstützen.

2024 hat das Unternehmen das unternehmensweite Risikomanagement in die umbenannte Stabsstelle Governance, Risk, Compliance überführt.

Die Nachhaltigkeitsziele der GIZ und die zugehörigen Indikatoren und Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen werden in einem jährlichen Monitoring überwacht. Zu allen Unterzielen des Nachhaltigkeitsprogramms haben wir aussagekräftige Indikatoren definiert. Im Folgenden sind ein paar Indikatoren beispielhaft aufgeführt:

  • Ein Indikator für unser Ziel, die THG-Emissionen aus der Mobilität zu reduzieren, ist etwa, dass die THG-Emissionen aus den Flugreisen im In- und Ausland bis 2025 um 25 Prozent reduziert sein sollen.
  • Den Fortschritt beim Thema Energieressourceneinsatz messen wir über den Energieverbrauch pro Mitarbeiter*in, der im Inland bis 2025 um 20 Prozent und im Ausland um 10 Prozent sinken soll (Baseline 2019).
  • Unser Ziel, die Rahmenbedingungen und Prozesse für nachhaltige Beschaffung weiterzuentwickeln, messen wir etwa dadurch, dass wir die Nachweise über das Nachhaltigkeitsengagement der Lieferanten und Dienstleister nachhalten.

Die Ergebnisse des Monitorings werden mit relevanten Entscheidungsgremien der GIZ geteilt. Sofern notwendig, werden Anpassungen vorgenommen und dokumentiert.

Beim Erheben und Auswerten von Klima- und Umweltdaten orientieren wir uns an gängigen Standards, wie dem GHG-Protokoll und dem EMAS-Umweltmanagementsystem, wodurch die Qualität der Umweltdaten für das Inland sichergestellt wird. Durch einen systematischen Datenerhebungsprozess werden alle relevanten Umweltdaten gesammelt und anhand der dokumentierten Information erfasst sowie berechnet. Die Berechnung unterstützt ein externer Dienstleister. Die Daten werden plausibilisiert und in internen sowie externen Prüfungen stichprobenartig geprüft. Im Ausland arbeiten wir mit Daten aus dem GIZ-eigenen Corporate Sustainability Handprint (siehe Kriterium 12), die uns aus den Landesbüros zugeliefert werden. Die primäre Qualitätskontrolle ist die Plausibilisierungsphase der Datensätze aus der Außenstruktur, die vom Sustainability Office der GIZ durchgeführt wird. Jedes Datenblatt wird systematisch geprüft und kritische Punkte werden anschließend mit den vor Ort zuständigen Personen adressiert. Sofern es Änderungen in der Datenerhebung gibt, werden diese transparent gemacht und die Daten gegebenenfalls nachbilanziert, um eine Vergleichbarkeit und Konsistenz zu gewährleisten.

Die Klima- und Umweltdaten der GIZ für 2022 sind hier zu finden. Relevante Leistungsindikatoren finden sich außerdem in dieser DNK-Erklärung.

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte

Unser Werterahmen ist klar definiert: Nachhaltigkeit ist das Leitprinzip unseres Handelns. Denn als GIZ agieren wir in der Überzeugung, dass nur das Zusammenspiel von sozialer Verantwortung, ökologischem Gleichgewicht und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit heutigen und künftigen Generationen ein Leben in Sicherheit und Würde ermöglicht. Folgende Grundprinzipien legen das Fundament unseres Nachhaltigkeitsverständnisses:

  • Die Wahrung der „planetaren Grenzen“ (Earth System Boundaries[1]): Biophysikalische Prozesse und Systeme regulieren den Zustand des Erdsystems und bilden die Bewohnbarkeit des Planeten ab. Ein Überschreiten der Systemgrenzen führt zu einem nicht mehr beherrschbaren Risiko für die menschliche Zivilisation. Sicherheit und Gerechtigkeit stabilisieren diese Earth System Boundaries, d. h., nachhaltige Entwicklungspfade sind nur unter Wahrung der planetaren Grenzen und bei gleichzeitiger Berücksichtigung von sozialen und Gerechtigkeitsaspekten möglich.
  • Das ethische Postulat der inter- und intragenerationellen Gerechtigkeit: Heutige und zukünftige Generationen sollen mindestens gleichwertige Lebensgrundlagen und Chancen haben, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Fähigkeiten auszuüben.
  • Keine Nachhaltigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit: Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist Voraussetzung und Motor für nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, national und international.
  • Nachhaltigkeit braucht Teilhabe: Die politische Teilhabe der relevanten Akteursgruppen in Entscheidungsprozessen ist sicherzustellen.
  • Nachhaltigkeit ist kein finaler Zustand, sondern ein beständiger Such- und Aushandlungsprozess: Immer wieder neu gilt es, in verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen und historischen Kontexten tragfähige Lösungen für ökonomische, soziale und ökologische Problemlagen zu finden.
  • Auftretende Zielkonflikte sollten offengelegt und fair zwischen allen Beteiligten und im Rahmen der planetaren Grenzen verhandelt werden.

[1] Die planetaren Belastungsgrenzen beziehen sich auf 9 biologische, chemische und physikalische Prozesse des Erdsystems: Dazu zählen Klimawandel, Biodiversität, Trinkwasser, unterschiedliche Arten von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung, Versauerung der Ozeane, Ozonverlust in der Stratosphäre, Partikelverschmutzung der Atmosphäre, biochemische Kreisläufe, Waldverlust und andere Landnutzungsänderungen, Einbringen von neuartigen Substanzen. Neueste Studien haben Sicherheit und Gerechtigkeit für die Menschheit für dieselben Kontrollvariablen (planetary boundaries) untersucht und kommen zu dem Ergebnis, dass Gerechtigkeit zu stabileren Earth System Boundaries führt. Die Mehrzahl der planetaren Grenzen ist laut Earth Commission bereits überschritten.

Nachhaltiges Engagement kann nur wirken, wenn es aus Überzeugung geleistet wird. Die GIZ gibt ihren Mitarbeitenden und Führungskräften daher keine festgelegten Nachhaltigkeitsziele vor. Gleichwohl hat sie Anreizsysteme für individuelle Zielsetzungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen.

In der Orientierung zum Mitarbeiterengagement im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements von 2019 wird Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben, individuelle Mitarbeiterziele zu Nachhaltigkeit mit ihrer Führungskraft zu vereinbaren. Die getroffenen Vereinbarungen sind relevant für die jeweilige Vergütungsentwicklung. Um Orientierung für die Vereinbarung von Mitarbeiterzielen zu den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit zu geben, stellen wir Beispiele für entsprechende Mitarbeiterziele zur Verfügung.

Darüber hinaus hat die GIZ verschiedene Formate entwickelt, um Mitarbeitende bei ihrem Engagement für mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen. Unter anderem wurde 2024 erstmals die Sustainability Challenge (eine Weiterentwicklung eines bestehenden Formats) durchgeführt (weitere Informationen unter Kriterium 18: Gemeinwesen).

Ziele mit Nachhaltigkeitsbezug sind Bestandteil der Zielvereinbarung zwischen Gesellschafterin und Vorstand.

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik

Informationen zur Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan finden sich im Public Corporate Governance Bericht 2024 (Kapitel IV. „Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der GIZ im Jahr 2024“, S. 4).

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten im gleichen Land wird 2024 nicht angegeben. Es wird nicht detaillierter berichtet aufgrund von Vertraulichkeitsauflagen sowie potenziellen Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit von Auslandsmitarbeitenden.

Zentrale Anspruchsgruppen der GIZ sind in der Nachhaltigkeitsrichtlinie definiert: Auftraggeber und die Gesellschafterin machen der GIZ Vorgaben bzw. geben Impulse zu Nachhaltigkeitsthemen. Über die Arbeitnehmenden-Vertretung der GIZ wird die Teilhabe von Mitarbeitenden sichergestellt. Dabei sind Betriebsvereinbarungen das vorrangige Instrument, um die betriebliche Mitbestimmung auszuüben. Zusätzlich unterstützen freiwillige Mitarbeitenden-Initiativen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Die GIZ steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit politischen und zivilgesellschaftlichen Stakeholdern und Netzwerken, um Erfahrungen zu Nachhaltigkeitsthemen zu teilen und Impulse zu bekommen.

Um unsere wesentlichen Themen für die Berichterstattung zu ermitteln (siehe Kriterium 2), hat die GIZ im Jahr 2023 das erste Mal einen Stakeholderdialog zur Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive durchgeführt und 2024 aktualisiert. Diese unterscheidet zwischen zwei Hauptgruppen von Stakeholdern: betroffene Interessenträger und Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen.

Um betroffene Interessenträger in den Stakeholderdialog einzubeziehen, wurde 2023 eine sogenannte Partnerbefragung durchgeführt. Die Partner der GIZ dienten hierbei als „Stellvertretende“ der direkt betroffenen Personen der Projektarbeit der GIZ. Die Partnerbefragung diente dazu, die Erwartungen internationaler Stakeholder in den Landesbüros der GIZ zu erfragen und sie in die strategische Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements einzubeziehen.

Neben betroffenen Interessenträgern wurden vor allem interne Stakeholder und Expert*innen eingebunden. Als Ergebnis des Austauschs sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert worden, die im Kriterium 2: Wesentlichkeit dargestellt sind. Sie spielen eine wichtige Rolle in unserem Nachhaltigkeitsmanagement.

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen

Die Einschätzungen unserer Stakeholder sind zentral für die Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Aufarbeitung der Themen und Anliegen fand in einem geschützten Rahmen statt. Eine Konkretisierung dazu, welche Themen von welchen Stakeholdergruppen genannt wurden, kann deshalb nicht veröffentlicht werden.

Im Rahmen der Partnerbefragung 2023 hat sich gezeigt, dass die Partner eine sehr ähnliche Einschätzung zu den wesentlichen Themen der GIZ haben wie die GIZ-internen Expert*innen.

Unser Verständnis von Qualität

Für die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit spielt Qualität eine zentrale Rolle. Unser Verständnis von Qualität ist dabei an internationale Standards angelehnt und durch die folgenden Qualitätsmerkmale definiert:

  • auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Werte
  • wirtschaftlich eingesetzte Ressourcen
  • effiziente Steuerung
  • erfüllte Regeln und
  • erreichte Wirkungen

Jedes dieser Qualitätsmerkmale ist mit Verfahren, Instrumenten und Prozessen verbunden, die auf die entsprechenden Bedarfe ausgerichtet sind. Darüber hinaus nutzen wir zur Steuerung unserer Kooperationsvorhaben das Managementmodell Capacity WORKS, ergänzt durch Monitoring und Evaluierung. Unsere Arbeit unterliegt zudem regelmäßigen externen Prüfungen.

Dezentrales Qualitätsmanagement

Unser Qualitätsmanagement und die dahinterliegenden Verfahren und Anforderungen sind dezentral verankert. Verantwortlich sind die jeweiligen Organisationseinheiten. Hauptakteure für die Qualität unserer Leistungserbringung in den Vorhaben sind die Auftrags- und Durchführungsverantwortlichen mit ihren Führungskräften. Sie sind in besonderer Weise verpflichtet, die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen. Orientierung erhalten sie dabei durch unsere internen Qualitätsstandards Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Partnerorientierung und Rechenschaftspflicht & Compliance sowie durch den verpflichtenden, jährlichen Qualitätsdialog im Rahmen von „Qualität in Linie“.

Externe Qualitätskontrolle

Die GIZ unterliegt einer jährlichen externen Qualitätskontrolle durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das BMZ wählt 50 Vorhaben der GIZ stichprobenartig aus und überprüft ihre Qualität im Hinblick auf die Einhaltung der BMZ-Vorgaben zu Planung und Durchführung dieser Vorhaben. Die Prüfkriterien sind:

  • Einhaltung entwicklungspolitischer Vorgaben
  • Zielsystem
  • Angebotslegung und Berichterstattung
  • Plausibilität des Instrumenteneinsatzes
  • Wirtschaftlichkeit

Die Qualitätskontrolle durch das BMZ ist deshalb wichtig, weil hier Prüfer*innen einen Blick von außen auf unsere Projekte werfen. GIZ und BMZ analysieren die Ergebnisse und vereinbaren eventuell notwendige Maßnahmen. Damit sichern wir ein gemeinsames Verständnis unserer Zusammenarbeit sowie eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung unserer Arbeit.

Lernen und Innovation

Alle unsere Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden mit Blick auf die Wirksamkeit hinsichtlich der Erreichung der SDGs entwickelt, durchgeführt und evaluiert. Negativer Impact, der beispielsweise auch durch notwendige Reisen etc. entsteht, wird bei dieser Bewertung ebenfalls betrachtet und im Verhältnis zur positiven Wirkung bewertet. Wir arbeiten in 53 Sektoren in 120 Ländern und wirken dabei vielfältig sowohl in der ökologischen Dimension (bspw. im Wasser- oder Agrarsektor), in sozialen Fragen der Nachhaltigkeit (bspw. Bildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für Integrierte oder Rückkehrende Fachkräfte bei lokalen Arbeitgebern in den Partnerländern) als auch in der ökonomischen Dimension (bspw. Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen).

Innovationen werden in der GIZ an verschiedenen Stellen gesteuert und vorangetrieben. Zentral sind die Entwicklung von innovativen Ansätzen und Lösungen in Vorhaben sowie Prozesse in den operativen Bereichen (wie z. B. Innovationswerkstätten etc.). Darüber hinaus bieten u. a. Maßnahmen aus dem Fach- und Methodenbereich (bspw. GIZ Data Lab) und verschiedene Geschäftsentwicklungsprojekte weitere Innovationsräume. Die GIZ verfügt schon seit langem über eine Innovationskultur, die im Rahmen der digitalen Transformation weiter ausgebaut wurde und das Vorhandensein methodischer Kompetenzen für Innovationen und Nachhaltigkeit gestärkt hat.

Aktuell wird das strategische Innovationsmanagement der GIZ weiterentwickelt mit dem Ziel, die vorhandenen Ressourcen noch besser in Wert zu setzen und transformative Ansätze für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Das Innovationsmanagement wird entsprechend der Unternehmensstrategie mit der Weiterentwicklung eines systematischen Produkt- und Leistungsportfolios verknüpft. Das neue Managementmodell beruht auf zwei wesentlichen Säulen:

1. „Transform the Future“: Ausgewählte Exzellenzthemen werden proaktiv vom Management gesetzt und transformative Innovationen entlang der Themen dezidiert entwickelt und gesteuert.

2. „Strengthen the Core“: Bestehende, funktionierende Innovationen werden effektiver aus dem GIZ-Portfolio aufgegriffen und weiterentwickelt.

Grundlage für eine erfolgreiche Innovationsarbeit entlang beider Säulen sind strategische Partnerschaften, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und fortlaufender Aus- und Aufbau der Kapazitäten der GIZ-Mitarbeiter*innen. Ziel ist es, Innovationen über ein Innovationsportfoliomanagement zu steuern und deren entwicklungsfördernde Wirkung langfristig zu sichern. Damit wird die systematische Förderung und Skalierung von Innovationen und somit eine nachhaltigere Ressourcennutzung sichergestellt.

Erfolge aus unserer Arbeit weltweit

Aufgrund der Datenverfügbarkeit während der Erstellung der DNK-Erklärung finden sich auf der Webseite des Deutschen Nachhaltigkeitskodex die Wirkungsdaten von 2023.

Unsere Arbeit wirkt. Das bestätigen die Daten, die wir regelmäßig erheben. Sie machen deutlich, was wir gemeinsam mit unseren Auftraggebern und Partnern vor Ort verändern konnten: in einzelnen Projekten, aber auch projekt- und länderübergreifend.

Mit Hilfe von projektübergreifenden Standardindikatoren, die wir in verschiedenen Vorhaben mit denselben Methoden, einheitlichen Messeinheiten und für einen identischen Zeitraum erheben, können wir die Daten einer Vielzahl an Projekten zusammenfassen. Rund 1.300 Projekte haben ihre Daten für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.

230.000 Menschen haben erfolgreich eine berufliche Ausbildungsmaßnahme abgeschlossen.

Fachkräfte sind ein Grundpfeiler für die zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Als GIZ unterstützen wir Partnerländer und deren Wirtschaft weltweit dabei, Strategien für berufliche Bildung zu entwickeln, und schaffen Perspektiven für die Menschen vor Ort. Im vergangenen Jahr haben davon 230.000 Menschen direkt profitiert und eine berufliche Ausbildungsmaßnahme abgeschlossen. Auch in Senegal setzen wir uns für eine ganzheitliche Fachkräftequalifizierung ein, zum Nutzen der Menschen vor Ort, des Landes Senegal und Deutschlands.

15,1 Millionen Menschen haben erstmals oder verbesserten Zugang zu moderner Energieversorgung erhalten.

Unsere Welt muss klimaneutral werden. Die globale Energiewende ist auch ein Schlüssel für Entwicklung, von der alle profitieren sollten. Indem wir den Zugang zu moderner Energieversorgung ermöglichen, eröffnen sich für die Menschen vor Ort auch neue grüne, wirtschaftliche Perspektiven. 2024 sind durch unsere Arbeit zusammen mit unseren Partnern 124 Megawatt Leistung durch zusätzlich ausgebaute erneuerbare Energien zur Stromerzeugung entstanden.

Über 22,5 Millionen Menschen haben potenziell Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhalten.

Digitale Innovationen können Entwicklungsfortschritte beschleunigen. Ein verbesserter Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen über digitale Tools kann Hürden abbauen und so einen zukunftsfähigen Strukturwandel auslösen. 2024 haben wir gemeinsam mit Partnern potenziell 22.513.000 Menschen den Zugang zu digitalen Dienstleistungen ermöglicht.

2,5 Millionen Menschen haben weltweit durch gemeinsame Projekte mit Partnern ein erhöhtes Einkommen. Davon sind mindestens 1,2 Millionen Frauen.

Menschenwürdige Arbeit muss die Lebensgrundlage von Beschäftigten sichern. Im Jahr 2023 lebten 241 Millionen Beschäftigte trotz Arbeit in extremer Armut. Gemeinsam mit Partnern stärken wir die Entwicklung des Privatsektors und mobilisieren private und öffentliche Investitionen in die grüne Wirtschaft.

Leistungsindikator G4-FS11 Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.

100 % der Finanzanlagen der GIZ durchlaufen eine Auswahlprüfung nach Umwelt- und sozialen Faktoren in Kombination mit Ausschlusskriterien und einem Best-in-Class-Ansatz.

Kriterien 11–20: Nachhaltigkeitsaspekte

Umwelt

Da die aktuellen Umwelt- und Klimadaten der GIZ für 2024 erst im Sommer 2025 vorliegen, beziehen sich das Kriterium 11 sowie die Leistungsindikatoren 11–12 auf das Berichtsjahr 2023.

Ein schonender Umgang mit Ressourcen, die Eindämmung des Klimawandels, die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie die Anpassung an den Klimawandel sind wesentliche Themen im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse zur Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (E1: Anpassung an den Klimawandel; E1: Eindämmung des Klimawandels und Energie; E5: Ressourcenzufluss, -abfluss und Verbrauch).

Die GIZ beansprucht in ihrer Tätigkeit im Wesentlichen die Ressourcen Energie, Wasser sowie Papier und produziert Abfall.

Grundlagen zur Ressource Energie

Der Energieverbrauch der GIZ-Standorte im In- und Ausland unterscheidet sich nach Menge und Zusammensetzung stark. Im Inland setzt er sich vor allem aus Strom und Heiz- sowie Kühlenergie zusammen. Die Heiz- und Kühlenergie macht hierbei bereits etwas mehr als die Hälfte des Verbrauchs aus. Im Ausland machen auch Kraftstoffe für Dienstfahrzeuge und Generatoren einen großen Anteil aus. Die Versorgungslage bleibt in vielen unserer Partnerländer weiterhin prekär, was (Notfall-)Generatoren unverzichtbar macht.

Grundlagen zur Ressource Wasser

In vielen Partnerländern der GIZ ist Wasser ein rares und schützenswertes Gut. Der sparsame Umgang mit Wasser ist daher von großer Bedeutung. Die Datenerhebung beim Wasserverbrauch in den Landes- und Projektbüros der GIZ ist aufwendig und immer noch unvollständig, etwa weil Wasserzähler fehlen, defekt waren oder ungenau maßen. Die GIZ erhebt zudem ausschließlich den Verbrauch von Leitungswasser. Abgefülltes Trinkwasser wird nur einbezogen, wenn Wasserkanister als Ersatz für Leitungswasser dienen. Insbesondere in afrikanischen Ländern (zum Beispiel in Ghana und Nigeria) werden außerdem Brunnen zur Wasserentnahme verwendet. Auch dieser Verbrauch kann nicht quantifiziert werden.

Grundlagen zur Ressource Abfall

Die GIZ hat den Anspruch, möglichst wenige Abfälle zu verursachen, und strebt eine hohe Wiederverwendungsquote an. In Deutschland fallen vor allem haushaltsähnliche Gewerbeabfälle an, wie beispielsweise Papier, Verpackungen, Biomüll und Restmüll. Im Rahmen des Corporate Sustainability Handprints® (CSH) wird Abfall nicht erfasst, es liegen daher keine quantitativen Daten aus dem Ausland vor. Eine systematische Mülltrennung ist weltweit noch keineswegs die Norm. Gleichwohl führt die GIZ auch in diesem Bereich Nachhaltigkeitsmaßnahmen durch. Zum Beispiel wurden in mehreren Ländern Abfallkonzepte für Elektroschrott entwickelt und Partnerschaften mit lokalen Nichtregierungsorganisationen aufgebaut.

Grundlagen zur Ressource Papier

Papier ist für den Büroalltag eine wesentliche Ressource und nicht immer verzichtbar. Trotzdem hat die GIZ ihren Verbrauch seit 2019 weltweit signifikant gesenkt und arbeitet beständig daran, ihn – vor allem im Ausland – weiter zu reduzieren.

Eine detaillierte Auflistung zum Umfang der verwendeten Ressourcen findet sich in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12.

Da die aktuellen Umwelt- und Klimadaten der GIZ für 2024 erst im Sommer 2025 vorliegen, beziehen sich das Kriterium 12 sowie die Leistungsindikatoren 11–12 auf das Berichtsjahr 2023.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und den Ländern, in denen die GIZ arbeitet, werden zwei verschiedene Umweltmanagementsysteme angewendet: eines in Deutschland und eines für die Außenstruktur. Grundlage für die Managementsysteme ist das Umweltleitprinzip der GIZ.

Umweltmanagementsystem in Deutschland nach EMAS

In Deutschland nutzt die GIZ das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), eine Erweiterung des Umweltmanagementstandards ISO 14001. EMAS ist die weltweit anspruchsvollste Zertifizierung für betriebliches Umweltmanagement und verlangt eine kontinuierliche, jährlich nachzuweisende Verbesserung der Umweltwirkung eines Unternehmens. Oberstes Ziel ist es, die durch die GIZ erzeugten Umweltbelastungen nachweislich und kontinuierlich zu verringern. Diese Reduktion belegt die GIZ jährlich durch eine Umweltbilanz, die den Erreichungsstand unserer Umweltziele darstellt. Sie wird in einer Umwelterklärung gegenüber der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) dargelegt und vorab durch externe EMAS-Umweltgutachter für gültig erklärt. Durch die Teilnahme verpflichtet sich die GIZ an den EMAS-Standorten zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistungen sowie zur Einhaltung aller geltenden Umweltschutzbestimmungen.

Der Vorstandssprecher der GIZ nimmt die Position des EMAS-Umweltmanagementvertreters ein. Unsere Beauftragte für Umweltmanagement ist im Sustainability Office der GIZ verortet. Sie startet und kontrolliert alle nötigen Schritte im Unternehmen, die für das EMAS-System relevant sind. In enger Abstimmung mit anderen Einheiten koordiniert sie zudem die Umsetzung von umweltbezogenen Maßnahmen aus dem Nachhaltigkeitsprogramm. Die GIZ-Standorte in Bonn und Eschborn sowie die Repräsentanz in Berlin sind seit 2013 EMAS-zertifiziert. In den Folgejahren kamen weitere Gebäude in Berlin, Bonn und Feldafing dazu.

Umweltmanagement in den Partnerländern: der Corporate Sustainability Handprint®

Um die Fortschritte bei der Nachhaltigkeit in den Ländern zu erfassen, in denen die GIZ arbeitet, gibt es den Corporate Sustainability Handprint® (CSH). Er bildet einen einheitlichen Rahmen zur unternehmerischen Nachhaltigkeit. Seit dem Berichtsjahr 2018 erhebt die GIZ jährlich über den CSH die Klima- und Umweltdaten in ihren Partnerländern und Auslandsbüros. Die Datenqualität und -verfügbarkeit sind noch nicht mit der in Deutschland vergleichbar, verbessern sich jedoch stetig. Bei der Erfassung der Umweltdaten wird zwischen einem „ökologischen Fußabdruck“ und einem „ökologischen Handabdruck“ unterschieden. Während der „Fußabdruck“ Verbrauchszahlen etwa zu Wasser oder CO2-Emissionen erfasst, bildet der „Handabdruck“ aktive Beiträge zur Nachhaltigkeit ab, etwa die Nutzung von Solaranlagen statt Generatoren oder die Organisation von Fahrgemeinschaften für Pendler*innen. Auch Beiträge zu Themen wie Gesundheitsaufklärung, Diversität und Menschenrechte sowie nachhaltige Beschaffung sind Teil des „Handabdrucks“. Die GIZ ermutigt ihre Teams vor Ort, ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu optimieren.

Zielsetzungen Ressourceneffizienz

Die Umwelt- und Klimaziele sind im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 aufgeführt (siehe auch Kriterium 3: Ziele). Einige Beispiele:

Energie:

  • Die GIZ hat sich vorgenommen, den Energieverbrauch pro Mitarbeiter*in im Inland um 20 Prozent, im Ausland um 10 Prozent bis 2025 im Vergleich zu 2019 zu senken. Dieses Ziel soll durch Aufklärungskampagnen zur Energieeinsparung am Arbeitsplatz und durch Weiterentwicklung moderner Arbeitsformen, Energiesparmaßnahmen und Analysen des Energieverbrauchs umgesetzt werden.
  • Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung will die GIZ auch verstärkt erneuerbare Energien nutzen. So soll bis 2025 etwa die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Inland auf 150 kWp und im Ausland auf 400 kWp erhöht werden.
  • Mobilität: Wo immer möglich, sollen Dienstreisen durch digitale Formate ersetzt oder durch die Bündelung von Terminen reduziert werden. In der Corona-Pandemie hat die GIZ damit bereits gute Erfahrungen gemacht.
  • Kältemittel: Der Einsatz von besonders klimaschädlichen Kältemitteln soll bis 2025 um 10 Prozent im Ausland und um 20 Prozent im Inland reduziert werden. Der Umsetzungsplan sieht vor, dass zuerst eine Ermittlung der eingesetzten Kältemittel erfolgt. Nach dem Aufstellen von Umrüstungsplänen sollen vor allem moderne Anlagen mit klimafreundlichen Kühlmitteln zur Zielerreichung beitragen.

Ressourcen:

  • Der CO2-Fußabdruck unserer digitalen Arbeitsweise wird weiter reduziert, indem unsere IT-Geräte länger genutzt, repariert und schließlich recycelt werden. Dafür sollen u. a. die Geräte im Inland besser repariert werden können und defekte Geräte der Wiederverwertung zugeführt werden. Auch im Ausland sollen die Grundlagen für eine Recyclinginfrastruktur geschaffen werden.
  • Papier: Bis 2025 soll der Druckerpapierverbrauch um 65 Prozent im Inland und um 40 Prozent im Ausland reduziert werden. Kernmaßnahmen sind die Schulung von Mitarbeiter*innen, die verstärkte Nutzung von Softwareapplikationen und GIZ-interne Aufklärung und Sensibilisierung zur Anwendung der digitalen Ablagemöglichkeiten.

Maßnahmen

Ressource Energie

Strom: An den Standorten in Deutschland nutzt die GIZ fast ausschließlich Ökostrom. Der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien lag 2023 bei etwa 93 Prozent. Der Verbrauch von konventionellem Strom entfällt auf die gemeinsam mit anderen Mietern genutzten Flächen, wie beispielsweise Empfangsbereiche, Tiefgaragen oder Aufzüge in Mietobjekten. Herkömmliche Leuchtmittel werden an allen Standorten, wo noch möglich, gegen LED-Leuchtmittel ausgetauscht. Lüftungssysteme werden ebenfalls optimiert, um Strom zu sparen.

Den Stromverbrauch in unseren Partnerländern misst die GIZ grundsätzlich an allen Standorten, an denen GIZ-Mitarbeiter*innen tätig sind. Da Netzstrom aus erneuerbaren Energien in den meisten Ländern noch nicht ausreichend angeboten wird, kann in den Auslandsbüros kein so hoher Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromversorgung realisiert werden wie in Deutschland. Jedoch prüfen die GIZ-Büros in den Partnerländern kontinuierlich, wo und wie PV-Anlagen an den Standorten im Ausland wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll eingesetzt werden können.

Die Zahl der Landes- und Projektbüros, die sich mit PV-Anlagen ausstatten oder eine Installation planen, nimmt seither kontinuierlich zu. Energieeffizienz-Maßnahmen sind dabei ein wichtiger Aspekt: Denn je niedriger der grundlegende Strombedarf, desto besser sind die Möglichkeiten, bei Stromausfällen mit sinnvoll dimensionierten PV-Systemen den Bedarf abzudecken und zudem den übrigen Verbrauch der Dieselgeneratoren für Spitzenlasten zu reduzieren. Damit verbunden ist ebenfalls eine höhere Energieversorgungssicherheit der GIZ-Standorte in fragilen Kontexten. Die Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien ergänzen sich also gegenseitig.

An mehreren Standorten im Ausland wurden im Jahr 2023 neue PV-Anlagen installiert, beispielsweise in der Demokratischen Republik Kongo, in Mexiko und Albanien.

Heizen & Kühlen: An vielen Standorten in Deutschland wurde seit 2021 sukzessive auf die Nutzung von Biomethan zum Heizen umgestellt. Im Jahr 2023 wurde ein weiteres Gebäude in Eschborn in den Bezug eingebunden. In Bonn, Röttgen und Eschborn werden Geothermieanlagen betrieben. Außerdem wurden 2023 am Campus Kottenforst neue PV-Anlagen sowie Wärmepumpen in Betrieb genommen. Außerdem wird an einigen Standorten der Ausbau von erneuerbaren Energien geplant, z. B. durch die Installation von PV-Anlagen. Dies geht einher mit energetischen Sanierungen, bei denen etwa die Dämmung verbessert wird.

Wo möglich, wurden besonders stromsparende und umweltfreundliche Klimaanlagen (sogenanntes Green Cooling) beschafft, deren Marktverfügbarkeit ist im Ausland jedoch sehr begrenzt.

Mobilität: Aufgrund der Corona-Pandemie ist seit 2020 ein deutlicher Rückgang des Treibstoffverbrauchs für Pkws im Ausland zu verzeichnen. Um den Treibstoffverbrauch in Zukunft auf einem niedrigen Niveau zu halten, werden Möglichkeiten für die Einrichtung von kontextspezifischen Fahrzeugpooling-Systemen erprobt. Zudem soll eine projektübergreifende Fahrzeugbeschaffung und -nutzung als Standard etabliert werden. Im Inland setzen wir auf den Umstieg hin zu Elektromobilität. Im Jahr 2023 wurden zwei neue Elektrokleinbusse in Betrieb genommen, die ältere, dieselbetriebene Fahrzeuge ersetzen. Der überschaubare Fahrzeugbestand von 11 Kfz ist somit nun zu über der Hälfte rein elektrisch.

Auch im Ausland wurden weitere E-Fahrzeuge beschafft und Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen zu Themen wie nachhaltige Mobilität sowie Energie- und Ressourcenverbrauch durchgeführt.

Fortschritte finden sich unter „Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs“.

Ressource Wasser

In fast allen Gebäuden im Inland wurden eine Absenkung des Wasserdrucks in Teeküchen und Toiletten sowie der Einbau von wassersparenden Armaturen, Perlatoren an Wasserhähnen und Wasserspartasten an den Toiletten vorgenommen. Durch die seit einiger Zeit von der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene regelmäßige Spülung der Wasserleitungen wird die Wirkung dieser Maßnahmen jedoch reduziert. An einigen Standorten wird Regenwasser für die Spülungen in den Sanitäranlagen sowie für die Außengelände genutzt. Die Außenflächen sind so angelegt, dass sie selten bis gar nicht gegossen werden müssen, nur z. B. neu gepflanzte Bäume oder bei langen Hitzeperioden.

Fortschritte finden sich unter „Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme“.

Ressource Abfall

Seit 2020 nutzt die GIZ ein Abfallkonzept für die großen deutschen Standorte, das die saubere Trennung von Abfall vereinfacht und zentralisiert. Es setzt auf die leichte Trennung von Wert- und Reststoffen, die Einsparung von Plastik und eine effiziente Reinigung. Der gesamte Entsorgungsprozess allen Abfalls wird dokumentiert, die Entsorgung durch zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt. Bei der Beschaffung achtet die GIZ darauf, dass die Verpackung der Produkte möglichst wenig Abfall erzeugt, daher bevorzugt die GIZ Mehrwegverpackungen. Ebenso wurden Nachhaltigkeitskriterien für die von uns genutzten Büromaterialien vereinbart.

Fortschritte finden sich unter „Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall“.

Ressource Papier

Die GIZ setzt insbesondere auf die sukzessive Digitalisierung des Dokumentenverkehrs. Seit Oktober 2021 werden Dokumente für den internen Gebrauch – bis auf wenige gesetzlich bedingte Ausnahmen – ausschließlich in der elektronischen Form geführt und abgelegt. Die GIZ nutzt in Deutschland zu 100 Prozent Umweltpapier mit dem Gütesiegel „Blauer Engel“. Es werden zudem energiesparende Drucker benutzt. Die leeren Farbkartuschen nutzt unser Dienstleister im Recyclingverfahren zur Herstellung neuer Kartuschen.

Fortschritte finden sich unter „Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien“.

Identifikation von Risiken

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die CSRD (siehe Kriterium 2) wurden zwei wesentliche Risiken im Bereich Umwelt identifiziert:

  • Themenbereich E1: Eindämmung des Klimawandels und Energie: Erhöhte Kosten für CO2 und erhöhte regulatorische Anforderungen an Liegenschaften führen zur Strukturkostensteigerung bei der GIZ.
  • Themenbereich E1: Anpassung an den Klimawandel: Längerfristige Veränderungen der Klimamuster, die einen Anstieg des Meeresspiegels oder chronische Hitzewellen verursachen können, gefährden die Sicherheit der Betriebsstandorte der GIZ und verursachen finanzielle Schäden.

Auch im EMAS-Umweltmanagement werden umweltrelevante Chancen und Risiken mindestens jährlich analysiert und aktiv in den Fokus genommen.

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien

Da die aktuellen Umwelt- und Klimadaten der GIZ für 2024 erst im Sommer 2025 vorliegen, beziehen sich die Leistungsindikatoren 11–12 auf das Berichtsjahr 2023.

Papierverbrauch
Inland
2021 2022 2023
Papierverbrauch (Blatt) 5.140.153 4.738.544 3.589.316
Pro-Kopf-Papierverbrauch (Blatt/MA) 855 755 552
Umweltpapierquote 100 % 100 % 100 %
Papierverbrauch
Ausland
2021 2022 2023
Papierverbrauch (Blatt) 46.127.561 42.972.940 36.958.001
Pro-Kopf-Papierverbrauch (Blatt/MA) 2.313 2.139 1.855
Umweltpapierquote 13 % 22 % 24 %

Der Papierverbrauch im Inland hat sich im Jahr 2023 um 70 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 reduziert, von 11,9 Mio. auf 3,6 Mio. Blatt Papier. Damit wurde das im Nachhaltigkeitsprogramm gesetzte Ziel von 65 Prozent Reduktion erreicht. Im Zuge der Digitalisierung von Arbeitsprozessen, der Einführung der elektronischen Vergabeakte bei der Beschaffung sowie der stetig steigenden Anzahl papierloser Veranstaltungen sinken die Verbrauchswerte weiter. Allein im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche und Führungsdialoge können somit über 300.000 Blatt Papier eingespart werden.

Der Papierverbrauch im Ausland wurde im Vergleich zu 2019 um etwa 50 Prozent reduziert, von 73,6 Mio. auf rund 37 Mio. Blatt Papier. Die Nutzung von Umweltpapier an den GIZ-Standorten im Ausland lag im Jahr 2023 bei 24 Prozent, ein Anstieg um 9 Prozent gegenüber 2019. In den Partnerländern ist es nur teilweise möglich, Umweltpapier einzusetzen, weil es vor Ort häufig nur schwer oder gar nicht zu beschaffen ist. Dennoch ist die GIZ bereits in elf Ländern in Afrika, Asien und Europa auf die ausnahmslose Nutzung von Umweltpapier umgestiegen.

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch

Energieverbrauch1
Inland
Gesamt Energieverbrauch 2021 2022 2023
Gesamt Energieverbrauch in kWh 23.240.630 20.429.619 20.570.353
Gesamt Energieverbrauch pro MA in kWh 3.864 3.255 3.164
Strom
Gesamt Stromverbrauch in kWh 9.078.147 8.598.906 8.971.115
Gesamt Stromverbrauch pro MA in kWh 1.509 1.370 1.380
Anteil Ökostrom 94 % 94 % 93 %
Heiz-/Kühlenergie
Gesamt Heiz-/Kühlenergie in kWh 14.100.941 11.775.697 11.539.220
Anteil erneuerbare Heiz-/Kühlenergie 59 % 57 % 71 %
Kraftstoffe für Dienstfahrzeuge und Generatoren
Gesamt Energieverbrauch Pkw-Kraftstoffe in kWh 50.837 36.309 60.018
Gesamt Energieverbrauch Pkw-Kraftstoffe pro MA in kWh 9 6 10
Gesamt Energieverbrauch Generatoren in kWh 10.705 10.707 0
Gesamt Energieverbrauch Generatoren pro MA in kWh 2 3 0
Energieverbrauch1
Ausland
Gesamt Energieverbrauch 2021 2022 2023
Gesamt Energieverbrauch in kWh 66.416.385 75.989.840 71.491.450
Gesamt Energieverbrauch pro MA in kWh 3.330 3.782 3.589
Strom
Gesamt Stromverbrauch in kWh 16.329.602 17.620.037 18.719.247
Gesamt Stromverbrauch pro MA in kWh 819 877 940
Anteil Ökostrom Wird im CSH nicht erfasst
Heiz-/Kühlenergie
Gesamt Heiz-/Kühlenergie in kWh 6.464.927 3.926.957 4.363.030
Gesamt Heiz-/Kühlenergie pro MA in kWh 324 195 219
Anteil erneuerbare Heiz-/Kühlenergie Wird im CSH nicht erfasst
Kraftstoffe für Dienstfahrzeuge und Generatoren
Gesamt Energieverbrauch Pkw-Kraftstoffe in kWh 37.654.530 43.728.348 38.866.303
Gesamt Energieverbrauch Pkw-Kraftstoffe pro MA in kWh 1.888 2.176 1.951
Gesamt Energieverbrauch Generatoren in kWh 5.967.327 10.714.498 9.542.870
Gesamt Energieverbrauch Generatoren pro MA in kWh 299 533 479

1Aufgrund einer verbesserten Datenqualität weichen diese Zahlen teilweise von bereits veröffentlichten Daten ab.

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Gesamtenergieverbrauch im Inland um etwa 1 Prozent gestiegen. Im Ausland ist er im Vergleich zum Vorjahr um etwa 6 Prozent gesunken und lag damit um etwa 11 Prozent unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Pro Mitarbeiter*in reduzierte sich der Gesamtenergieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr im Inland um 3 Prozent und im Ausland um 5 Prozent.

Die installierte Leistung von PV-Anlagen im Ausland ist im Jahr 2023 um 120 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit einer installierten Leistung von 550 kWp wurde das im Nachhaltigkeitsprogramm verankerte Ziel von 400 kWp erreicht. Im Vergleich zu 2022 stieg der Stromverbrauch im Inland um 4 Prozent und im Ausland um 6 Prozent an. Der weltweite Stromverbrauch lag im Jahr 2023 insgesamt etwa 7 Prozent unter dem Wert des Vergleichsjahrs 2019.

Der Verbrauch von Heiz- und Kühlenergie an unseren Standorten im In- und Ausland unterscheidet sich deutlich. Insgesamt liegt der Verbrauch von Heiz- und Kühlenergie im Jahr 2023 auf dem Vorjahresniveau. In Deutschland liegt der Verbrauch pro Mitarbeiter*in bei 1.775 kWh und ist damit 2023 um rund 5 Prozent gesunken. Im Ausland, wo es nur in wenigen Ländern Heizungssysteme gibt oder wo teilweise mit Strom geheizt wird, liegt der Verbrauchswert niedriger. Er ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, um rund 12 Prozent auf 219 kWh pro Mitarbeiter*in.

Der Anteil der erneuerbaren Energien im Inland liegt bei 71 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen, da am Standort Eschborn ein weiteres Haus Biomethan bezieht. Der Anteil von Ökostrom liegt bei 93 Prozent.

Mobilität: Für die Pkw-Kraftstoffe von elf Fahrzeugen liegt der Verbrauch für 2023 im Inland bei 60.018 kWh. Damit spielt der direkte Energieverbrauch aus Pkw-Kraftstoffen an den GIZ-Standorten in Deutschland eine untergeordnete Rolle. An den Auslandsstandorten findet das Kerngeschäft der GIZ, die Umsetzung von Projekten, statt. Der Fuhrpark bestand im Jahr 2023 aus 2.697 Fahrzeugen. Der Kraftstoffverbrauch dieser Pkws liegt bei 38.866.303 kWh. Dies entspricht einer Reduktion in der Außenstruktur von über 500 Fahrzeugen sowie etwa 5.000.000 kWh Energie im Vergleich zum Vorjahr. Zudem arbeitet die GIZ kontinuierlich daran, den Anteil an E-Fahrzeugen zu erhöhen.

Im Vergleich zum Basisjahr 2019 ist der Energieverbrauch der Kraftfahrzeuge 2023 absolut um etwa 16 Prozent gesunken.

Generatoren: Im Vergleich zum Vorjahr ist der Kraftstoffverbrauch durch Generatoren im Ausland um etwa 11 Prozent gesunken. Grund dafür sind Schwankungen in der Netzstabilität der Partnerländer.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme

Wasserverbrauch
Inland Ausland
2021 2022 2023 2021 2022 2023
Gesamt Trinkwasserverbrauch in m3 30.465 27.527 26.429 361.484 395.006 364.576
Gesamt Trinkwasserverbrauch pro MA in l 5.065 4.386 4.065 18.124 19.659 18.301

Im Inland konnte die GIZ den Wasserverbrauch im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent senken. Der Pro-Kopf-Verbrauch ging um ca. 7 Prozent zurück, 2023 lag er bei 4.065 Litern pro Mitarbeiter*in. Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich der Wasserverbrauch um rund 48 Prozent reduziert. Der Wasserverbrauch im Ausland ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent gesunken. Der Pro-Kopf-Wert verhielt sich ähnlich und hat sich um 7 Prozent auf 18.301 Liter pro Mitarbeiter*in reduziert.

Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall

Abfall
Inland Ausland
2021 2022 2023 2021 2022 2023
Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall in t 781 807 807 Wird im CSH nicht erfasst
Gesamtmenge nicht gefährlicher Abfall pro MA in kg 130 129 124
Gesamt Restmüllmenge in t 205 187 182
Gesamt Restmüllmenge pro MA in kg 34 30 28
Gesamt Papierabfallmenge in t 211 215 209
Gesamt Papierabfallmenge pro MA in kg 35 34 32
Gesamtmenge gefährliche Abfälle in t 12 14 13

Die Gesamtmenge der von uns produzierten, nicht gefährlichen Abfälle lag in Deutschland im Jahr 2023 bei 807 Tonnen und blieb damit auf dem Vorjahresniveau. Im Vergleich dazu fallen gefährliche Abfälle mit einer Gesamtmenge von rund 13 Tonnen in geringem Maße an. Dies sind etwa defekte Elektroaltgeräte mit Akkus, Batterien oder Leuchtstoffröhren.

Aufgrund der weltweit unterschiedlichen Standards der Mülltrennung und -entsorgung sowie einer nicht ausreichenden Datenverfügbarkeit ist eine einheitliche Erfassung des Abfalls im Ausland derzeit nicht möglich.

Da die aktuellen Umwelt- und Klimadaten der GIZ für 2024 erst im Sommer 2025 vorliegen, bezieht sich das Kriterium 13 auf das Berichtsjahr 2023.

Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel sind wesentliche Themen im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (E1: Anpassung an den Klimawandel; E1: Eindämmung des Klimawandels und Energie).

Prinzipien

Die GIZ bekennt sich ausdrücklich zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und Klimaschutz ist uns ein zentrales Anliegen. Die GIZ unterstützt ihre Partner in den Einsatzländern, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Gleichzeitig setzt sie sich Ziele, um die eigene Klimabilanz zu verbessern. Sie nutzt dazu strengste Standards und Benchmarks, die wissenschaftlich basiert und transparent sind. Beim Klimamanagement gilt für die GIZ: vermeiden vor reduzieren vor kompensieren.

Die GIZ orientiert sich beim Klimamanagement an den Ergebnissen der Klimaforschung. 2021 hat sie sich als erstes Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit der globalen Initiative Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen. Damit folgt die GIZ ehrgeizigen Minderungszielen, die nach internationalen Vorgaben in verschiedene Gruppen von Emissionsquellen, sogenannte Scopes, eingeteilt sind.

Ziele

Klimaschutz ist das Herzstück des Nachhaltigkeitsprogramms 2021–2025 der GIZ. Oberstes Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen an den GIZ-Standorten weltweit zu verringern

Die GIZ hat sich verpflichtet, die direkt und indirekt verursachten Emissionen – Scopes 1 und 2 – bis 2025 gegenüber 2019 um 30 Prozent zu reduzieren. Die GIZ hat sich außerdem verpflichtet, die absoluten Scope-3-THG-Emissionen aus eingekauften Gütern und Dienstleistungen, aus kraftstoff- und energiebezogenen Aktivitäten, Dienstreisen und dem Pendelverkehr der Mitarbeiter*innen zwischen 2019 und 2025 um 10 Prozent zu reduzieren. Die Daten werden jährlich fortgeschrieben und – sofern neue Informationen vorliegen – Ergebnisse aus den Vorjahren korrigiert.

Gemessen an 2019 will die GIZ bis 2025 bei Flugreisen im In- und Ausland 25 Prozent Treibhausgase einsparen. In diesem Zeitraum sollen auch die THG-Emissionen aus dem Kraftstoffverbrauch der GIZ-Fahrzeuge im Ausland um 14 Prozent reduziert werden. Zudem sollen die THG-Emissionen aus der Arbeitswegmobilität im Inland bis 2025 um 35 Prozent verringert werden.

Schritt für Schritt verbessert die GIZ das Monitoring, um weitere wesentliche Emissionen genauer zu erfassen – und, wenn möglich, zu reduzieren. Die Erhebung der Scope-3-Emissionen ist herausfordernd, da die Datenverfügbarkeit und -zugänglichkeit stark variieren. Das führt dazu, dass nur bestimmte Emissionsquellen bilanziert werden können (zum Beispiel Dienstreisen), während für andere lediglich Schätzwerte vorliegen, beispielsweise zu eingekauften Gütern und Dienstleistungen.

Kompensation

Zur Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen erwirbt die GIZ Zertifikate aus Klimaschutzprojekten, die neben ökologischen Aspekten auch soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Sie entsprechen dem „Gold Standard“, einem der höchsten internationalen Qualitätsstandards, und werden über den „Clean Development Mechanism“ der Vereinten Nationen verifiziert. Zudem erfüllen sie die Anforderungen für eine Überleitung nach Artikel 6 § 4 des Übereinkommens von Paris.

Die Emissionen werden für das Inland seit 2013 und für das Ausland seit 2020 kompensiert. Die GIZ kompensiert alle direkten THG-Emissionen aus Scope 1. Zusätzlich kompensiert sie auch einige gut messbare indirekte THG-Emissionen aus den Scopes 2 und 3. Das sind für das Jahr 2023 Emissionen aus dem Pendelverkehr im Inland, den Dienstreisen im In- und Ausland, aus Veranstaltungen im Inland sowie brennstoff- und energiebezogene Emissionen im In- und Ausland. Die weiteren Emissionsquellen liegen außerhalb der Steuerungsmöglichkeiten der GIZ und können teilweise nur mittels grober Schätzungen erfasst werden. Sie werden nicht kompensiert.

Die in Kriterium 12: Ressourcenmanagement dargestellten Maßnahmen für eine Verbesserung der Ressourceneffizienz zahlen auf die Reduktion der THG-Emissionen in den Scopes 1, 2 und 3 ein.

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)

Da die aktuellen Umwelt- und Klimadaten der GIZ für 2024 erst im Sommer 2025 vorliegen, beziehen sich die Leistungsindikatoren zu Kriterium 13 auf das Berichtsjahr 2023.

Bilanz der THG-Emissionen [1]
Inland Ausland
Scope 1 2021 2022 2023 2021 2022 2023
Heizung in t CO2e 1.079 864 515 1.918 1.007 1.243
Kraftstoffe Dienstfahrzeuge in t CO2e 9 8 10 9.248 10.741 9.627
Kältemittel in t CO2e 8 13 45 4.111 4.055 4.240
Generatoren in t CO2e 6 6 0 1.379 2.641 2.287

[1] Aufgrund einer verbesserten Datenqualität weichen diese Zahlen teilweise von bereits veröffentlichten Daten ab.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)

Bilanz der THG-Emissionen [1]
Inland Ausland
Scope 2 2021 2022 2023 2021 2022 2023
Strom [2] in t CO2e 235 185 224 8.044 8.416 9.072
Fernwärme in t CO2e 211 180 177 423 218 247
Fernkälte in t CO2e 50 46 47 0 0 0

[1] Aufgrund einer verbesserten Datenqualität weichen diese Zahlen teilweise von bereits veröffentlichten Daten ab.
[2] Die Emissionen aus Strom wurden im Inland nach der marktbasierten Methode berechnet.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)

Bilanz der THG-Emissionen [1]
Inland Ausland
Scope 3 2021 2022 2023 2021 2022 2023
Eingekaufte Güter und Dienstleistungen [1] in t CO2e 155.341 139.122 138.011 84.035 68.151 67.975
Brennstoff- und energiebezogene Emissionen [2] in t CO2e 288 241 276 5.652 6.876 6.505
Dienstreisen in t CO2e 2.798 13.239 17.602 22.724 59.531 78.362
Pendelverkehr [3] in t CO2e 1.078 4.903 3.926 4.624 13.974 13.854
Veranstaltungen in t CO2e 36 81 407 Wird im CSH nicht erfasst

[1] Schätzung anhand von Finanzdaten. Es handelt sich nur um Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen, weil diese für die GIZ wesentlich sind.
[2] Aufgrund einer verbesserten Datenqualität weichen diese Zahlen teilweise von bereits veröffentlichten Daten ab. Für das Ausland wurde für die Jahre 2019 und 2020 eine Schätzung vorgenommen.
[3] Der Pendlerverkehr im Ausland wurde für das Jahr 2019 anhand von Pauschalwerten grob geschätzt. Ab dem Jahr 2020 ergeben sich die Werte aus einer Hochrechnung, die auf Ergebnissen einer internen Befragung ausgewählter Auslandsstandorte basiert.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen

Folgend präsentieren wir Ergebnisse und Maßnahmen des Klimamanagements aus dem Berichtsjahr 2023:

  • Im Jahr 2023 liegt der Erfüllungsgrad der Klimaziele Scope 1 und Scope 2 bei einer Reduktion von 15 Prozent. Im Bereich der direkten Emissionen aus Scope 1 ergaben sich vor allem Einsparungen im Inland aufgrund des Umstiegs auf Biomethan und der Einsparung von Energie. Im Ausland reduzierten sich die Emissionen geringfügig. Während die Emissionen durch Kraftfahrzeuge und Generatoren zurückgingen, stiegen die Emissionen im Bereich der Heizung und Kältemittel. Die energiebezogenen indirekten Emissionen aus Scope 2 sind im Jahr 2023 weiterhin angestiegen. Dies geht insbesondere auf einen erhöhten Stromverbrauch im Ausland zurück.
  • Die Scope-3-Emissionen sind wieder auf dem Niveau von 2019. In den Vorjahren waren die Emissionen aufgrund der Corona-Pandemie zurückgegangen und sind im Jahr 2023 wieder gestiegen. Die Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen sind gestiegen, da das Beschaffungsvolumen wieder zugenommen hat. Hingegen sind die Emissionen aus Dienstreisen unter dem Niveau von 2019.

Im Vergleich zu 2019 haben sich die direkten und indirekten THG-Emissionen von Gebäuden und Fahrzeugen um circa 15 Prozent vermindert. Die indirekten Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind auf dem gleichen Niveau.

Maßnahmen zur Sensibilisierung unserer Dienstleister, wie z. B. über Onlinetrainings und standardisierte Hinweise zum klimafreundlichen Reisen in unseren Vertragsunterlagen, können ebenfalls die THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette reduzieren. Aber leider lassen sich diese Effekte derzeit noch nicht bilanzieren, da die GIZ – wie viele andere Unternehmen auch – zur Schätzung der THG-Emissionen aus dem Einkauf lediglich auf das finanzielle Beschaffungsvolumen und relativ unpräzise Emissionsfaktoren zurückgreifen kann. Die hier ausgewiesene Emissionsmenge variiert deshalb lediglich mit der Menge unseres Einkaufs von Dienstleistungen und kann den Effekt von Maßnahmen bislang nicht abbilden.

SBTi-Zielerreichung [1]

Gesamtunternehmen
2021 2022 2023
Scopes 1 + 2 in t CO2e 26.721 28.380 27.735
Scope 3 in t CO2e 276.540 306.037 326.510

[1] Die Summen weichen teilweise von bereits kommunizierten Werten ab, da sich aufgrund von genaueren Nachbilanzierungen die Datenqualität verbessert hat.

Gesellschaft

Arbeitnehmer*innenrechte gemäß den nationalen und internationalen Standards werden in der GIZ durchgehend eingehalten. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit ist die GIZ in besonderem Maße den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch den – durch das internationale Recht garantierten – Menschenrechten verpflichtet. In der GIZ gelten verbindlich die „Grundsätze integren Verhaltens“, nach denen die GIZ von ihren Mitarbeitenden verpflichtend die Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze, Regeln und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen Partnerländer fordert; hierzu gehört die Wahrung aller bestehenden Arbeitnehmer*innenrechte. Zudem gibt es Regelungen zu Antidiskriminierung, Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter, Diversität und es ist eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus vermittelt der Ethik- und Verhaltenskodex der GIZ die Werte und Überzeugungen des Unternehmens und dient als Leitfaden zur Orientierung für das Handeln jeder und jedes Beschäftigten. Die gesetzlichen Verpflichtungen für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, werden eingehalten. Darüber hinaus besteht ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der GIZ mit deutschen Arbeitsverträgen sind in Haustarifverträgen geregelt, die die GIZ mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat.

Demokratisch gewählte Betriebsräte nehmen die betriebliche Mitbestimmung für die Mitarbeitenden wahr, die einem deutschen Betrieb angehören. Es bestehen sowohl örtliche Betriebsräte auf der Ebene der einzelnen Betriebe als auch ein Gesamtbetriebsrat auf Unternehmensebene. Diese nehmen abgestufte Beteiligungsrechte an Entscheidungen der GIZ wahr, die die Mitarbeitenden berühren. Wie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen, sind mit den Betriebsräten zahlreiche Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen gemäß ihrer Zuständigkeit abgeschlossen. Zusätzlich werden die schwerbehinderten Mitarbeitenden von demokratisch gewählten Vertrauenspersonen sowie, auf Unternehmensebene, von der Gesamtschwerbehindertenvertretung vertreten und unterstützt. Für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzen sich demokratisch gewählte Gleichstellungsbeauftragte auf Betriebsebene und die Gesamtgleichstellungsbeauftragte auf Unternehmensebene ein.

Über die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsräte hinaus wirken auf der Unternehmensebene demokratisch gewählte Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat an der Kontrolle der Unternehmensführung mit.

In der GIZ wählen die Nationalen Mitarbeiter*innen (NMA) regelmäßig Vertreter*innen auf Landesebene. Die Landesdirektionen der GIZ beteiligen die nationalen Arbeitnehmer*innenvertretungen im Rahmen des lokalen Rechts, etwa bei der Festlegung von kollektiv im jeweiligen Partnerland geltenden Regelungen, die Mitarbeiter*innenbelange der Belegschaft vor Ort betreffen. Der Personalbereich hat eine Ansprechstruktur eingerichtet, um Personalmanager*innen und Landesdirektor*innen in den Einsatzländern zu beraten und das Personal- und Partizipationsmanagement für NMA zu unterstützen.

Mitarbeiter*innenversammlungen finden regelmäßig statt und sind „Open Space“-Veranstaltungen, inklusive Live-Video-Gesprächen mit Führungskräften und vielen anderen Dialogmöglichkeiten. Seit 2016 wird in Anlehnung an den Zyklus der GIZ-Unternehmensstrategie grundsätzlich alle drei Jahre eine Befragung aller Mitarbeiter*innen und Fachkräfte im Entwicklungsdienst durchgeführt.

Arbeitnehmendenrechte im Ausland

GIZ-Leistungen erbringen die Nationalen und entsandten Mitarbeiter*innen gemeinsam. Die unternehmenspolitischen Grundsätze gelten gleichermaßen für entsandte und Nationale Mitarbeiter*innen. Für NMA gibt es eine unternehmensweite Policy. Sie formuliert Standards und professionelle Personalprozesse im Sinne einer einheitlichen Unternehmenspolicy und sichert mit ihren Prinzipien und Leitplanken die einheitliche Ausrichtung der Personalarbeit für diese Beschäftigtengruppe. Gleichzeitig bietet sie die erforderliche Flexibilität zur Berücksichtigung nationaler Gesetzgebungen sowie regionaler und kultureller Besonderheiten.

Die Einhaltung von Arbeitnehmendenrechten ist in der GIZ schon gut etabliert, weshalb die GIZ aktuell keine quantitativen & zeitpunktbezogenen Ziele in diesem Bereich formuliert hat.

Identifikation von Risiken

Der Einsatz in unseren Partnerländern birgt Sicherheitsrisiken. Die Gefahr von Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Gewaltkriminalität ist an vielen Orten höher als in Deutschland. Auch Infrastruktur und medizinische Versorgung entsprechen häufig nicht deutschen Standards. Die Einsätze finden zunehmend in fragilen Kontexten statt. Dies stellt die GIZ vor besondere Herausforderungen hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Mitarbeiter*innenschaft. Deren Sicherheit hat zu jeder Zeit Vorrang. Die Gesamtverantwortung für das Thema „Personelle Sicherheit“ liegt beim Vorstand. Diesem ist die Stabsstelle Unternehmenssicherheit direkt angegliedert. Sie existiert seit 2016 und ist für das Personal weltweit zuständig. Die Verantwortung für die personelle Sicherheit der Mitarbeiter*innen beim Einsatz in den Partnerländern gehört zu den Führungsaufgaben der jeweiligen Landesdirektion. Sie verantwortet das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Einsatzland. Das Krisenmanagementteam des Personalbereichs unterstützt Landesdirektionen sowie betroffene Führungskräfte und Mitarbeiter*innen. Es existiert seit 2021 und berät zu allen personalwirtschaftlichen Implikationen in der Krise.

Zusätzlich stellt die GIZ allen Mitarbeitenden einen psychosozialen Beratungsdienst an die Seite (COPE – Cooperation with personnel in stress, conflict and crisis). Alle Mitarbeitenden sowie ihre Angehörigen weltweit haben die Möglichkeit, sich vertraulich in beruflichen und privaten Krisen beraten zu lassen. COPE führt in besonders herausfordernden Ländern auch Studien zur psychischen Gefährdungsermittlung durch und entwickelt darauf aufbauend spezifische Staff-Care-Programme. Ziele von Staff Care sind der langfristige Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Schutz vor physischen und psychischen Gesundheitsrisiken, die aus der Arbeit resultieren.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die CSRD wurden, zusätzlich zu den oben genannten, zwei wesentliche finanzielle Risiken im Bereich Arbeitnehmendenrechte erkannt:

  • Professionelle Cyberangriffe können zum Verlust von Mitarbeitendendaten führen und können finanziellen Schaden für die GIZ verursachen.
  • Datenschutzverstöße können zu Schadenersatzklagen von Betroffenen, dem Untersagen der Datenverarbeitung durch die Datenschutzaufsicht oder Wissensabfluss durch kompromittierte Mitarbeitendenkonten führen und können finanziellen Schaden für die GIZ verursachen.

Zentrale Chancen und Risiken der GIZ finden sich unter Kriterium 2: Wesentlichkeit. Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung möglicher Risiken. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6: Regeln und Prozesse.

Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ

Die GIZ steht beim Thema Engagement in einem fortwährenden Dialog mit ihren Mitarbeiter*innen und berücksichtigt Kritik und Anregungen. 2019 hat sie eine Orientierung zum Mitarbeiter*innenengagement im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements erarbeitet.

Mit dem Nachhaltigkeitsfonds und dem Nachhaltigkeitswettbewerb wurden auf Grundlage der Orientierung zwei verschiedene Formate geschaffen, um Mitarbeiter*innen-Engagement wertzuschätzen. Diese zwei Formate werden seit 2024 mit einem gebündelten Wettbewerb, der „Sustainability Challenge“, in einem Zwei-Jahres-Turnus durchgeführt. Zusätzlich dazu haben Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer Führungskraft Mitarbeitendenziele für ihr Nachhaltigkeitsengagement zu vereinbaren. Diese Ziele sind für eine variable finanzielle Vergütung relevant (siehe auch Kriterium 8: Anreizsysteme).

Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen für Nachhaltigkeitsaspekte sowie mögliche Aktionen zur Umsetzung erfolgen auch durch den jährlichen Aufruf zu den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit (DAN). Im Rahmen der Aktionstage organisieren die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig eine Vielzahl an Aktionen in Deutschland und den Einsatzländern. Die Schwerpunkte lagen auch im Jahr 2024 wieder auf Aktionen aus dem Bereich der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Aber auch außerhalb der Aktionstage engagieren sich regelmäßig mehr Mitarbeiter*innen für Nachhaltigkeit im Unternehmen, wie die steigende Zahl der Teilnahmeanfragen an den Netzwerkräumen zeigt.

Vielfalt leben

Diversität ist in der GIZ gelebte Realität. Die Vielfalt unter den Mitarbeitenden schafft einen Mehrwert auf unternehmerischer Ebene.

Ein respektvolles Arbeitsumfeld, die klare Ablehnung jeder Art von Diskriminierung und eine auf Wertschätzung und Vertrauen aufbauende Unternehmenskultur fördern Teilhabe und Chancengleichheit. Davon profitieren wir als Unternehmen.

Unser Diversitätsverständnis ist dabei intersektional: Wir erkennen an, dass sich in vielen Fällen mehrere Merkmale, wie Alter, Geschlecht, Religion oder ethnische Herkunft, überschneiden und somit potenzielle Diskriminierungserfahrungen verstärken. Um dieses Verständnis unternehmensweit zu verankern, haben wir 2024 für unsere Mitarbeiter*innen weltweit verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen, wie Podiumsdiskussionen, Online-Events und Dialogforen in kleineren Gruppen, durchgeführt. Zudem wurde 2024 ein für Führungskräfte verpflichtendes Diversitäts- und Antidiskriminierungstraining eingeführt.

Die Dimensionen von Diversität

Unser Diversitätsmanagement nimmt die Überschneidungen der sieben Diversitätsdimensionen der „Charta der Vielfalt“ in den Blick:

  1. Alter
  2. ethnische Herkunft & Nationalität
  3. Geschlecht & geschlechtliche Identität
  4. körperliche und geistige Fähigkeiten
  5. Religion & Weltanschauung
  6. sexuelle Orientierung
  7. soziale Herkunft

Die GIZ hat sich für das Themengebiet Chancengleichheit ambitionierte Ziele gesetzt: Im Nachhaltigkeitsprogramm der GIZ haben wir uns bis 2025 vorgenommen, Mitarbeiter*innen und Führungskräfte der GIZ darin zu stärken, Vielfalt im Unternehmen wertschätzend wahrzunehmen und zu nutzen sowie zu einer diskriminierungsarmen Unternehmenskultur beizutragen. Darüber hinaus hat die GIZ einen Inklusionsplan und – gemäß deutschem Arbeitsrecht – einen Gleichstellungsplan 2024–2027 für alle Beschäftigten mit deutschem Arbeitsvertrag, der als Instrument der Personalentwicklung und -planung dient. Zudem ist die GIZ seit 2006 nach dem „audit berufundfamilie“ zertifiziert. 2023 fand turnusmäßig eine Re-Zertifizierung statt, in deren Rahmen es erneut ein sogenanntes Handlungsprogramm gibt, das wir umsetzen. Außerdem haben wir uns Maßnahmen zur Umsetzung des Entgeltgleichheit-Checks vorgenommen.

Zusätzlich haben wir im Berichtsjahr weiterhin Maßnahmen vorangetrieben, die gezielt bestimmte Diversitätsdimensionen ansprechen – sowohl als Gesamtunternehmen als auch individuell in den einzelnen Abteilungen und Ländern.

Inklusion in der GIZ

Seit Dezember 2022 ist die GIZ Mitglied bei den „Valuable 500“, einer globalen Initiative von Unternehmen, die sich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bekennen. Konkret verpflichtet sich die GIZ, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen, die Mitarbeitenden kontinuierlich für Inklusion zu sensibilisieren und als Arbeitgeber noch inklusiver und barrierefreier zu werden. Dafür nutzt die GIZ sogenannte Aktionspläne, so haben wir z. B. den Aktionsplan zur digitalen Barrierefreiheit ausgearbeitet. Dieser hat das Ziel, allen Mitarbeiter*innen einen möglichst barrierefreien Zugang zu allen Websites, mobilen Anwendungen und sonstigen digitalen Tools zu ermöglichen.

Frauen in Führung

Die Maßnahmen unseres Gleichstellungsplans erhöhen die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Einen besonderen Fokus setzen wir dabei auf Frauen in Führungspositionen. Diese fördern wir zum Beispiel durch Fortbildungen, die Führungskräfte für das Thema sensibilisieren, oder Mentoring-Programme für Frauen im In- und Ausland.

Gleichberechtigung – ein wichtiger Motor für nachhaltige Entwicklung

Als führende Organisation der internationalen Zusammenarbeit wollen wir Lösungen entwickeln, die wirken. Da die Gleichberechtigung der Geschlechter erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft als Ganzes hat, ist sie ein wesentlicher Bestandteil unserer qualitativ hochwertigen Leistungen. Und sie ist als Teil unseres Wertesystems fest im deutschen Grundgesetz verankert.

Die aktuellen politischen Umwälzungen haben außerdem dem Thema eine neue Dringlichkeit verliehen: Wir möchten transformative Veränderungen hin zu inklusiveren Gesellschaften sicherstellen. Unser Anspruch ist es, das bereits hohe Ambitionsniveau in unserer Arbeit weiter auszubauen – besonders in den Bereichen Energie, Digitalisierung und Klima.

Im Berichtszeitraum 2024 wurde die neue Genderstrategie 2025–2029 vom Vorstand verabschiedet. Sie stellt die Weichen für die Förderung der Gleichstellung und der Gleichberechtigung der Geschlechter in der GIZ und in der Leistungserbringung. Um die Wirkung unserer Vorhaben zu erhöhen und einen anhaltenden Wandel herbeizuführen, konzentrieren wir uns auf strukturelle, zugrundeliegende Ursachen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, auf die Zusammenarbeit mit Change Agents aus Staat und Zivilgesellschaft sowie auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Organisation für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten und Zuständigkeiten arbeiten alle Organisationseinheiten in der GIZ daran, die neue Strategie in den nächsten fünf Jahren mit Leben zu füllen.

Nationale Mitarbeitende

Nationale Mitarbeiter*innen haben für die GIZ einen besonderen Stellenwert, da sie die lokalen Strukturen, Funktionsträger*innen und soziokulturellen Bedingungen kennen. Mit der Beschäftigung und Personalentwicklung von Nationalen Mitarbeiter*innen sichert die GIZ ihre Exzellenz in der Leistungserbringung und zahlt damit gleichzeitig auf das entwicklungspolitische Grundverständnis ein, nachhaltig und langfristig Expertise im Partnerland zu fördern.

Um Nationale Mitarbeiter*innen halten und gewinnen zu können, hat die Transparenz ihrer Vergütungssysteme hohe Priorität für die GIZ. Im Berichtszeitraum lag daher ein Fokus auf der Erarbeitung von Maßnahmen, die 2025/26 umgesetzt werden sollen, um die Transparenz des NMA-Vergütungssystems zu erhöhen und gleichzeitig die Abrechnungsfähigkeit sicherzustellen.

Kompetenzen ausbauen, Resilienz stärken

Die GIZ unterstützt ihre Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung und Karriereplanung. Für die Partner*innen von ins Ausland entsandten Mitarbeiter*innen haben wir 2024 ein viel genutztes Angebot verstetigt.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der entscheidende Erfolgsfaktor unserer Arbeit. Ihre Potenziale zu fördern und Kompetenzen auf- und auszubauen, ist daher der Kern unserer Personalentwicklung – und bildet den Grundstein für eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit. Die Gesundheit aller Beschäftigen zu fördern und damit die Resilienz der gesamten Organisation zu stärken, ist dabei zentrale Voraussetzung für den Erhalt unserer Leistungs- und Lieferfähigkeit. Die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern, ist Teil des GIZ-Leitbildes und prägt somit unsere Werteorientierung und unser Verständnis von unternehmerischem Handeln.

Die Weiterbildungsangebote der GIZ werden jährlich in einem unternehmensweiten Prozess überprüft und bedarfsgerecht angepasst. Grundlage für die betriebliche Weiterbildung ist das Mitarbeitendengespräch. Alle Mitarbeitenden haben einen Anspruch darauf, von ihrer Führungskraft einmal im Jahr eine Rückmeldung zu Leistung und Kompetenzen zu erhalten und in den Dialog zu ihrer Personalentwicklung zu gehen. In dem Gespräch werden Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen und Kompetenzen sowie Ausblicke auf anstehende Aufgaben und Entwicklungen gegeben.

Im Mitarbeitendengespräch zwischen Mitarbeiter*in und Führungskraft werden auch konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit besprochen und vereinbart. Insbesondere können Personalentwicklungsmaßnahmen zum Erwerb notwendiger Kompetenzen für aktuelle und zukünftige Aufgaben und Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit vereinbart werden. Darüber hinaus gibt es Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und Angebote zur Vertiefung der „Digital Literacy“.

Orientierung bieten der Führungskraft und der*dem Mitarbeitenden dabei weitere vom Unternehmen bereitgestellte Informationen: Die HR-Trends-Erhebung ermittelt die Bedarfe an fachlicher Expertise in der GIZ in den nächsten drei bis vier Jahren. Ziel der Bedarfserhebung ist es, Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zu Entwicklungen und Trends in Bezug auf Fachlichkeiten und ausgewählte Kompetenzen zu orientieren, so dass die Personalplanung und -entwicklung besser an den Bedarfen des Unternehmens ausgerichtet werden kann und dabei persönliche Interessen und Stärken in Wert gesetzt werden. Die strategische Personalentwicklung greift neben den Unternehmensbedarfen auch strategische Trends des Unternehmens auf und leitet Schwerpunkte ab. So werden beispielsweise Skill-Profile und beispielhafte Karrierewege entwickelt, die darstellen, welche Kompetenzen für die Übernahme der jeweiligen Position relevant sind und auf welchen Positionen es möglich ist, diese Kompetenzen zu entwickeln.

Instrumente zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sind fest verankert

In der GIZ verpflichtet die Policy zur Employability jede*n Mitarbeiter*in, für die eigene dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit Sorge zu tragen, und gibt den Führungskräften auf, sie dabei zu unterstützen. Zur Vereinbarung von Maßnahmen für den Kompetenz- und Erfahrungszuwachs dient das jährliche Mitarbeitendengespräch.

Für Inlandsmitarbeiter*innen (IMA) und Auslandsmitarbeiter*innen (AMA) ist der Ablauf über eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) definiert, für Nationale Mitarbeiter*innen (NMA) gibt die Policy für NMA das jährliche Mitarbeitendengespräch vor, in dem Maßnahmen zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit besprochen werden.

Identifikation von Risiken

Über regelmäßige Abfragen werden in allen Bereichen der Qualifizierung Risiken in den Blick genommen und ggf. mit risikomindernden Maßnahmen adressiert. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse der GIZ (vgl. Kriterium 2: Wesentlichkeit) wurden keine wesentlichen Risiken im Themenbereich Weiterbildung identifiziert. Insgesamt sind im Berichtszeitraum keine besonderen Risiken zu berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

Seitens der GIZ erfolgt die Meldung einer arbeitsbedingten Erkrankung (Berufskrankheitsmeldung) immer dann, wenn es beruflich bedingte Krankheitsauslöser gibt, die es außerberuflich nicht oder weniger gegeben hätte. Dabei handelt es sich bei der GIZ vor allem um Infektionserkrankungen, die im Ausland erworben werden (z. B. Bilharziose, schwere Malaria oder Dengue). 2024 wurden insgesamt 53 Berufskrankheitsmeldungen durch die GIZ veranlasst. Todesfälle durch arbeitsbedingte Krankheiten gab es 2024 keine. Weitere Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen werden durch die Unfallversicherung Bund und Bahn erhoben. Hierbei handelt es sich um Fälle, die nicht nur durch die GIZ gemeldet werden, sondern durch GIZ-unabhängige Ärzt*innen.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

In Deutschland stellt das Betriebsverfassungsgesetz sicher, dass Mitarbeiter*innen am Prozess der Entscheidungsfindung teilhaben können. Dabei vertritt sie der örtliche Betriebsrat und im Fall von Themen mit unternehmensweiter Bedeutung der Gesamtbetriebsrat. Für Auslandsmitarbeiter*innen ist der Personalvertretungsausschuss Ausland (PVA) zuständig, der einen Ausschuss des Gesamtbetriebsrats bildet. Um den Austausch der diversen Gremien mit der GIZ zu fördern und ein Klima konstruktiver Zusammenarbeit zu schaffen, existieren verschiedene Dialogformate in der GIZ. Sie reichen von monatlichen Treffen mit den örtlichen Betriebsräten bis hin zu jährlichen gemeinsamen Sitzungen. Damit entspricht die GIZ im Übrigen den rechtlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Auch die Nationalen Mitarbeiter*innen wählen Vertreter*innen aus ihrer Mitte auf Landesebene. Die GIZ fördert die Einrichtung von Interessenvertretungen von Nationalen Mitarbeiter*innen und unterstützt sie organisatorisch. Wenn es im lokalen Recht Regelungen zur Einrichtung von und Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen gibt, z. B. zum Wahlturnus, zur Zuständigkeit oder zur Beteiligungsform bei der Vereinbarung kollektiv geltender Regelungen, werden diese berücksichtigt. Die gewählten Repräsentant*innen können bei Konflikten im Unternehmen zurate gezogen werden. Sie bilden eine Brücke zwischen den Beschäftigten und der Landesdirektion, indem sie Meinungen und Vorschläge der Mitarbeiter*innen sammeln und weiterleiten.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen

Die Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) ist die unternehmenseigene Weiterbildungseinrichtung der GIZ. Sie gestaltet Lernprozesse und Kompetenzentwicklung in der internationalen Zusammenarbeit und leistet einen zentralen Beitrag zur Personalentwicklung des Unternehmens. Sie bietet den Mitarbeiter*innen im In- und Ausland ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen an. Das Programm richtet sich an alle Beschäftigten der GIZ. Ein Teil dieser Angebote steht auch Partnerfachkräften sowie der (Fach-)Öffentlichkeit offen, beispielsweise Gutachter*innen oder Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen.

Zahlen aufgeschlüsselt nach Inland, Ausland und Externen:

Akademieprogramm 2024 Onboarding 2024
Gruppe Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
Inland 3.265 7.192 1.363 1.182
Ausland 7.618 23.627 930 893
Externe 507 1.415 - -
Gesamtergebnis 11.390 32.234 2.293 2.075

Zahlen aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie:

Akademieprogramm 2024 Onboarding 2024
Angestelltenkategorie Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
IMA 3.265 7.192 1.363 1.182
AMA 2.525 7.277 701 344
NMA 4.966 16.092 93 187
FiED und IF 127 259 136 362
Partnerfachkräfte 496 1.393 - -
Externe 11 22 - -
Gesamtergebnis 11.390 32.234 2.293 2.075

Zahlen aufgeschlüsselt nach Geschlecht:

Akademieprogramm 2024 Onboarding 2024
Geschlecht Teilnehmende Teilnehmertage Teilnehmende Teilnehmertage
Männlich 4.578 13.735 864 797
Weiblich 6.762 18.333 1.424 1.271
Divers 50 166 5 7
Gesamtergebnis 11.390 32.234 2.293 2.075

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hatte der Aufsichtsrat der GIZ insgesamt 20 Mitglieder. Der Anteil der Frauen und Männer im Aufsichtsrat lag bei jeweils 50 Prozent.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lag der Frauenanteil unter den 8.309 Angestellten mit deutschem Arbeitsvertrag bei 60,3 Prozent. Bei den Führungspositionen betrug der Frauenanteil 47,1 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen (um 0,9 Prozentpunkte). Während in Deutschland Frauen 51,3 Prozent der Führungspositionen besetzten, war der Frauenanteil bei den ins Ausland Entsandten mit deutschem Arbeitsvertrag niedriger und betrug 44,5 Prozent. Das Durchschnittsalter der Mitarbeitenden mit deutschem Arbeitsvertrag lag zum 31. Dezember 2024 bei 43,0 Jahren und damit über dem Vorjahreswert (im Jahr 2023: 42,5 Jahre). Das Durchschnittsalter der Frauen beträgt 42,3 Jahre. Sie sind damit im Schnitt rund 2 Jahre jünger als ihre männlichen Kollegen, deren Durchschnittsalter 44,1 Jahre beträgt.

Die Mitarbeitenden mit deutschem Arbeitsvertrag repräsentieren insgesamt 124 Nationen, eine Mehrzahl davon mit deutscher Nationalität und EU-Angehörige.

Mit Einführung der Inklusionsvereinbarung im Jahr 2020 wurde in der GIZ ein besonderer Fokus auf die dauerhafte Teilhabe von Mitarbeiter*innen mit Behinderung gelegt. Zum 31. Dezember 2024 wurden 319 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer anerkannten Gleichstellung in der GIZ beschäftigt. Die offizielle Schwerbehindertenquote nach dem SGB für das Jahr 2024 beträgt 4,46 Prozent.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle

In unserem Ethik- und Verhaltenskodex ist der Schutz vor Diskriminierung, besonders aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung, verankert. Dies gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter*innen weltweit.

Jede und jeder Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich für eine Beratung oder mit einer Beschwerde an die Stabsstelle Compliance und Integrität wenden, in die auch die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) integriert ist. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiter*innen die Mitglieder der Personalvertretung, Beauftragte für Gleichberechtigung, Vertreter*innen für junge Menschen und Auszubildende, für Menschen mit Behinderung und für LGBTIQ*-Mitarbeiter*innen beratend zur Verfügung.

Grundsätzlich ist jede Beratung hierzu anonym möglich. Daher werden keine Statistiken zu dieser Art von Anfragen erstellt.

Die GIZ hat den Anspruch und die Verpflichtung, die Menschenrechte aller Mitarbeitenden zu schützen.

Die GIZ hat im Jahr 2024 ihre Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie überarbeitet. In dieser bekennt sich die GIZ zu den ILO-Kernarbeitsnormen.

Die GIZ kauft weltweit Waren und Dienstleistungen ein. Ihre Lieferketten richtet die GIZ sozial und ökologisch nachhaltig aus. Das Unternehmen erfüllt alle internationalen und nationalen Vorgaben, darunter auch das 2023 in Deutschland in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Grundsätzliche Nachhaltigkeitsstandards für die Beschaffung hat die GIZ in ihrem Verhaltenskodex für Auftragnehmende festgelegt, auf welchen in den Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen (AVB/AEB) verwiesen wird. Dieser Verhaltenskodex ist damit verbindlicher Vertragsbestandteil aller Sachgüterbeschaffungen und Verträge der GIZ. Das Dokument umfasst neben den ILO-Kernarbeitsnormen weitere relevante Sozialstandards wie beispielsweise zu angemessenen Arbeitsbedingungen und der Ablehnung jeglicher Form von Gewalt sowie zu Umweltstandards, Integrität und Datenschutz.

Identifikation von Risiken

Um Risiken im eigenen Geschäftsbereich der GIZ zu identifizieren, führte die GIZ im Jahr 2024 bereits zum zweiten Mal eine umfassende Risikoanalyse durch. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Analyse komplett IT-gestützt erhoben und eine digitale Auswertung ermöglicht. Im Rahmen dieser Analyse konnten keine hohen Risiken identifiziert werden. Um das Risikopotenzial von Dienstleistungen und Sachgütern entlang der Lieferkette zu identifizieren, führt die GIZ darüber hinaus seit 2022 jährlich Risikoprüfungen der Warengruppen sowie zusätzliche Risikoanalysen priorisierter Zulieferer durch. Produkte und Dienstleistungen, bei denen ein hohes Risiko für Missstände im Herstellungs-, Nutzungs- oder Entsorgungsprozess besteht, werden fortlaufend identifiziert und aufgelistet. Für diese Produkte und Dienstleistungen erarbeitet die GIZ zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien und Orientierungen für die nachhaltige Beschaffung, um damit diese Risiken möglichst zu vermeiden und zu reduzieren. Der Vorstandssprecher wird jährlich über die Ergebnisse der Risikoanalysen von den zuständigen Einheiten informiert.

Ihre zentralen Sorgfaltspflichtenprozesse überprüft die GIZ jährlich auf ihre Wirksamkeit hin. Dafür wurden Mechanismen entwickelt, die fortwährend weiterentwickelt und optimiert werden. Die Unternehmensführung informiert sich jährlich über die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten. Dazu lädt sie die Menschenrechtsbeauftragte für einen Bericht in das zuständige Fachgremium unter Vorsitz des Vorstandssprechers ein.

Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ dient der vorausschauenden Risikobewertung und -reaktion im Projektgeschäft und hilft der GIZ dabei, nicht-intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte zu verhindern. Um Verstöße oder Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen geltende Gesetze, interne Regelungen und Selbstverpflichtungen der GIZ aufzuspüren, gibt es das GIZ-Hinweisgebersystem. Meldungen können anonym über das GIZ-Hinweisgeberportal erfolgen. Der menschenrechtliche Beschwerdemechanismus wird über das GIZ-Hinweisgebersystem kanalisiert und steht allen Personen offen.

Das Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 der GIZ, in dem detaillierte Ziele und Maßnahmen zu Menschenrechten und nachhaltiger Beschaffung festgehalten sind, wurde bereits im Jahr 2023 aufgrund der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst. Festgehalten sind z. B. die jährlichen Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern sowie die jährliche Überprüfung ihrer Sorgfaltsprozesse auf Wirksamkeit. Außerdem hat sich die GIZ zum Ziel gesetzt, ihre bestehenden internen Schulungsunterlagen aktuell zu halten und weitere Schulungen zu entwickeln. Dafür wurden z. B. Menschenrechtsaspekte in das Onboarding aller Mitarbeitenden integriert.

Um Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu verhindern, hat sich die GIZ bereits 2023 als „Nachhaltige Beschaffungsorganisation“ durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) zertifizieren lassen. Im Jahr 2024 wurde ein Überwachungsaudit durchgeführt und damit die Zertifizierung bestätigt.

Um einen niedrigschwelligen Zugang zum GIZ-Hinweisgebersystem zu ermöglichen, hat die GIZ Mindeststandards für die Meldewege in den Landesbüros entwickelt. Der Roll-out wurde im Jahr 2024 fortgeführt.

Alle Beschäftigtengruppen der GIZ haben Zugang zu Informationen und Schulungen zu menschenrechtlicher Sorgfalt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen

Im Sachgüter- und Dienstleistungsbereich gelten die AEB/AVB oder es werden Sonderbedingungen in den Verträgen verankert. Diese Dokumente beinhalten einen Absatz zu Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferketten. Der Verhaltenskodex für Auftragnehmende wird als Vertragsbestandteil eingefügt. Dieser beinhaltet Nachhaltigkeit und Sozialstandards, inklusive der ILO-Kernarbeitsnormen. Dies sorgt dafür, dass alle unsere Verträge Menschenrechtsklauseln beinhalten.

Darüber hinaus haben lang laufende Verträge mit wiederkehrenden Leistungen sowie für Rahmenvereinbarungen ein besonderes Potenzial zur Integration anspruchsvoller Nachhaltigkeitskriterien. Daher existiert für diese Verträge in der Innenstruktur ein entsprechender standardisierter Prozess. Dabei werden nachhaltigkeitsrelevante Kriterien oder Trends berücksichtigt, mit der Marktverfügbarkeit abgeglichen und letztendlich in die Vergabeunterlagen integriert. Die dabei festgelegten Nachhaltigkeitskriterien werden als neuer Standard für zukünftige Ausschreibungen des gleichen Gegenstandes definiert. Damit stellt die GIZ sicher, dass die Ansprüche an Nachhaltigkeit stetig entsprechend der Marktdynamik zunehmen.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten

Die GIZ hat im Rahmen ihrer LkSG-Risikoanalyse alle Länder, in denen sie tätig ist, einer abstrakten Analyse unterzogen. Alle Landesbüros der 20 im Jahr 2024 identifizierten Hochrisikoländer wurden im Anschluss über einen Fragebogen vertiefend zur Situation an allen GIZ-Standorten im Land befragt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Zahl reduziert, weil die GIZ aufgrund ihrer erstmaligen umfangreichen LkSG-Risikoanalyse bewusst mehr Risikoländer vertieft analysieren wollte, um eine bessere Gesamtübersicht zu erhalten. Im Jahr 2024 lag der Fokus dann auf vertieften Ermittlungen in den Ländern mit den höchsten Risiken.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten

Die 2023 überarbeiteten Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen (AVB/AEB) sowie der Verhaltenskodex für Auftragnehmende verpflichten ausnahmslos alle Dienstleister*innen und Lieferant*innen zur Einhaltung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien, inklusive der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette

Wir haben die mit einem Risiko in Bezug auf Menschenrechte und andere Nachhaltigkeitskriterien behafteten Warengruppen identifiziert und entwickeln produktspezifische Orientierungen zur nachhaltigen Beschaffung dieser Waren. Dadurch können Risiken minimiert werden. Darüber hinaus haben wir mit einem jährlichen Mapping-Prozess ca. 2.000 Lieferant*innen und Dienstleister*innen identifiziert und priorisiert, die diese risikobehafteten Warengruppen liefern oder diese Dienstleistungen erbringen und bei denen evtl. negative Auswirkungen eintreten können. Aus diesen abstrakten Risikoanalysen und aufgrund unserer globalen Geschäftsaktivitäten, insbesondere in fragilen Kontexten, stehen für die GIZ unter anderem folgende Bereiche im Fokus, die wir als besonders wesentlich für das Unternehmen identifiziert haben: Schutz vulnerabler Personengruppen, gerechte Arbeitsbedingungen, Sicherheit am Arbeitsplatz, Freiheit von Diskriminierung, keine wirtschaftliche oder soziale Ausbeutung von Kindern, Verhinderung von Zwangs- und Pflichtarbeit und Schutz vor sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz.

Im Jahr 2024 wurden vertiefte Prüfungen von Zulieferern fortgesetzt sowie weitere Nachhaltigkeitsdialoge mit diesen Schlüssel-Zulieferern durchgeführt. Ziel war insbesondere, Risiken zu identifizieren sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Zulieferer zu stärken und damit Risiken zu minimieren. In diesem Sinne wurden die über 800 Unternehmen mit den höchsten Risikobewertungen kontaktiert, um anhand von Selbstauskünften und Plausibilitätsprüfungen die jeweiligen konkreten Risikoanalysen durchzuführen.

Stärkung des Gemeinwesens als zentraler Bestandteil der GIZ-Leistungserbringung

Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit engagieren wir uns weltweit für eine lebenswerte Zukunft. Wir haben mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie- und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Das vielfältige Know-how des Bundesunternehmens GIZ wird rund um den Globus nachgefragt – von der deutschen Bundesregierung, Institutionen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der Privatwirtschaft und Regierungen anderer Länder. Wir kooperieren mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen und tragen so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von Entwicklungspolitik und weiteren Politik- und Handlungsfeldern bei. Unser Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Alle Auftraggeber und Kooperationspartner schenken der GIZ ihr Vertrauen, Ideen für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen mit ihnen gemeinsam zu entwickeln, konkret zu planen und umzusetzen. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen stehen wir für deutsche und europäische Werte. Gemeinsam mit unseren Partnern in den nationalen Regierungen weltweit sowie mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft arbeiten wir flexibel an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.

Die Stärkung des Gemeinwesens weltweit ist somit zentraler Teil unserer Leistungserbringung und integraler Bestandteil des auf die GIZ übertragenen Mandats. Sie ist daher in jedem Auftrag, der von der GIZ umgesetzt wird, mit enthalten. Aus diesem Grund verfügt die GIZ nicht über ein übergreifendes Managementkonzept, das darauf abzielt, gesonderte Maßnahmen neben der Projektarbeit zur Stärkung des Gemeinwesens umzusetzen. Weitere Informationen dazu, wie unsere Arbeit wirkt, finden sich unter Kriterium 10: Innovations- und Produktmanagement.

Neben unserem Kerngeschäft setzen wir uns auf vielfältige Weise für Nachhaltigkeit ein, etwa indem wir unsere Mitarbeiter*innen in ihrem persönlichen Engagement für Nachhaltigkeit unterstützen (vgl. Kriterium 14: Arbeitnehmerrechte), den Dialog mit anderen Organisationen und unseren Partnern vor Ort suchen und das Gemeinwesen an unseren Unternehmensstandorten fördern.

Netzwerke und Kooperationen

Die GIZ baut gezielt strategische Allianzen und Kooperationen mit anderen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, der Zivilgesellschaft sowie mit privatwirtschaftlichen Akteuren aus. Zusätzlich beteiligen wir uns an Netzwerken in Deutschland und weltweit und sind Mitglied in zahlreichen relevanten Organisationen. Wir pflegen einen intensiven Dialog zu Themen der Nachhaltigkeit auf globaler, nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene. Ein Beispiel dafür sind die Veranstaltungen in der Repräsentanz Berlin zu verschiedenen Themen der internationalen Zusammenarbeit und die Teilnahme an Dialog- und Austauschformaten von Institutionen in Berlin.

Standortförderung

Die GIZ fördert das Gemeinwesen an ihren Standorten durch ein breites Ausbildungsangebot, eine vielfältige Nachwuchsförderung und auch durch die Unterstützung regionaler Sportveranstaltungen. Die GIZ bietet unterschiedlichste Ausbildungsgänge an. Jedes Jahr stehen rund 15 duale Studienplätze zur Verfügung. Hier kooperiert die GIZ mit der DHBW Mannheim, der FOM Frankfurt, der Hochschule Trier sowie der Alanus Hochschule Alfter. Darüber hinaus bildet die GIZ pro Jahrgang ca. 25 Menschen in verschiedenen Ausbildungsberufen an den Standorten Eschborn, Berlin und Bonn aus. Des Weiteren absolvieren zwischen 900 und 1.000 Studierende jährlich ein Praktikum im In- oder Ausland.

In einem Sonderprojekt bereiten sich pro Jahr ca. sieben junge Geflüchtete im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung auf die betriebliche Ausbildung vor.

Im Rahmen der Berufsorientierung nimmt die GIZ alternierend an den Standorten Eschborn und Bonn am „Boys and Girls Day“ teil, um Einblicke in die GIZ zu ermöglichen und um Schülerpraktika anzubieten. Außerdem engagieren sich die Auszubildenden der GIZ als Ausbildungsbotschafter*innen der IHK. Das EZ-Traineeprogramm ist ein Nachwuchsförderungsprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das die GIZ im Auftrag durchführt. Das Traineeprogramm Finanzmanagement Ausland fokussiert sich auf eine Einstiegsmöglichkeit im kaufmännischen Berufsfeld. Pro Jahr bildet die GIZ im Rahmen der Traineeprogramme 40 bis 60 Trainees aus.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)/Corporate Health Management (CHM) ist Teil der Abteilung Gesundheitsservices im Personalbereich der GIZ. Das BGM/CHM übernimmt jeweils die Startgebühren einer Veranstaltung pro Betriebssportgruppe pro Jahr an den jeweiligen Standorten Berlin, Bonn und Eschborn sowie in jedem Land mit Landesbüro. Die Voraussetzung für das Sponsoring ist, dass Sinn und Zweck der Veranstaltung im Einklang mit den Leitlinien und Unternehmenswerten der GIZ stehen.

Identifikation von Risiken

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM/CHM) versetzt die GIZ in die Lage, ihre soziale Verantwortung und ihre rechtliche Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitenden in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit sowie ihre Verpflichtung, öffentliche Gelder wirkungsorientiert zu verwenden, strategisch, systematisch und zielgerichtet zu erfüllen.

Die GIZ ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sie macht dies selbstverpflichtend durch interne Leit- und Richtlinien sowie bindend von staatlicher Seite durch das deutsche Arbeitsschutzgesetz. Die Notwendigkeit gesundheitsfördernder Maßnahmen in der GIZ ergibt sich aus dem GIZ-Leitbild, der „BGM Policy zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden“ sowie der „Policy Nationale Mitarbeitende“. In diesem Zusammenhang spielt BGM/CHM bei der Umsetzung der Personalstrategie 2023+ eine wichtige Rolle und trägt damit zur Lieferfähigkeit der GIZ bei, denn nur mit gesunden und leistungsfähigen Mitarbeiter*innen bleiben Unternehmen dauerhaft liefer- und wettbewerbsfähig. Gesetzlich ist die Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz im Arbeitsschutzgesetz, also dem Schutz der Beschäftigten vor Schädigungen ihrer Gesundheit, die durch bestimmte berufliche Tätigkeiten hervorgerufen oder verstärkt werden können, verankert. Dies beinhaltet explizit auch psychische Belastungen bei der Arbeit (ArbSchG § 5 Absatz 3.6). Darüber hinaus ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) eine auf Dauer angelegte, im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die den Auftrag hat, zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beizutragen. Ferner enthält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkrete Maßnahmen für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten und Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Überdies wurde 2015 das Präventionsgesetz („PrävG: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ – BGBI. I:1368) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, um das Handeln der beteiligten Akteure (hauptsächlich Krankenkassen) besser zu koordinieren und die Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung zu erhöhen. Primäres gemeinsames Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen in den Lebenswelten greifen – dort, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. In diesem Gesetz sind Regelungen zur primären Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen in den §§ 20, 20a, 20b und 20c SGB V (§ 20a SGB V und § 20b SGB V) niedergelegt. Darunter fallen u. a. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Stressbewältigung und Suchtprävention. Die genauen Kriterien sind im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes festgehalten.

Zu der betriebsbedingten Notwendigkeit des BGM/CHM gehören die Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen, der Beitrag des BGM/CHM zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und zur Lieferfähigkeit der GIZ, Kostensenkungen durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle, die Steigerung der Produktivität und Qualität, eine Imageaufwertung des Unternehmens und das BGM/CHM als Merkmal für einen attraktiven Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels.

Die Nachwuchsförderung der GIZ stellt einen wichtigen Baustein zur Deckung des Fachkräftebedarfs der GIZ in kaufmännischen Profilen und in IT-Berufen dar. Dies wird durch die hohe Übernahmequote in der betrieblichen Ausbildung von über 80 Prozent deutlich. Um ihren Nachwuchsbedarf zu decken, setzt die GIZ auch gezielt auf Inklusion in der Ausbildung und ermöglicht mit der Einstiegsqualifizierung für Geflüchtete den Zugang zur betrieblichen Ausbildung für Menschen, die ohne Vorbereitungsmaßnahmen nicht ausbildungsfähig wären.

Darüber hinaus ist es Teil des Selbstverständnisses der GIZ, als gemeinnütziges Unternehmen einen Beitrag für Fachkräftesicherung insgesamt und zur Ausbildung von jungen Menschen an den jeweiligen Standorten zu leisten.

Weitere Informationen

Zentrale Chancen und Risiken der GIZ finden sich unter Kriterium 2: Wesentlichkeit. Auf Projekt-Ebene greift das Safeguards+Gender Managementsystem zur Prüfung möglicher Risiken. Informationen dazu finden sich unter Kriterium 6: Regeln und Prozesse.

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

Geschäftsvolumen 2024

Das Geschäftsvolumen der GIZ setzt sich zusammen aus den Einnahmen des gemeinnützigen Geschäftsbereichs und der Gesamtleistung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbereichs (International Services, InS) des Unternehmens. Im Gemeinnützigen Bereich (GnB) wird die GIZ vor allem vom Bundesentwicklungsministerium (BMZ) und anderen Bundesministerien, den sogenannten anderen Deutschen Öffentlichen Auftraggebern (DÖAG), beauftragt. Auf diesen Geschäftsbereich entfielen im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres.

Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbereich InS verzeichnete im Jahr 2024 erneut ein Wachstum. Mit 265 Millionen Euro steigerte InS seine Gesamtleistung um 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 247 Millionen Euro). In diesem Geschäftsbereich wird die GIZ mit Zustimmung der Bundesregierung auch von internationalen Auftraggebern direkt beauftragt und nimmt an Ausschreibungen teil.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein gemeinnützig agierendes Bundesunternehmen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationalen Bildungsarbeit. Zum Zweck der Interessenvertretung werden Gespräche mit den in § 1 II LobbyRG gelisteten Personen bzw. Personengruppen geführt. In diesem Rahmen kommt die GIZ ihren umfangreichen Informations- und Beratungspflichten gegenüber ihren öffentlichen Auftraggebern nach. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.

Informationen zu Zuwendungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie zu den Mitgliedschaften der GIZ siehe Registereintrag „Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“ – Lobbyregister beim Deutschen Bundestag.

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden

Die GIZ spendet an keine Parteien, Politiker*innen und parteinahen Vereine. Damit folgen wir der Vorschrift, keine politische Einflussnahme vorzunehmen.

Unser Kampf gegen Korruption

Als gemeinnütziges Bundesunternehmen für nachhaltige Entwicklung steht die GIZ weltweit im Fokus der Öffentlichkeit. Die GIZ ist für die ihr anvertrauten Mittel rechenschaftspflichtig. Der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern und ihr Schutz vor Korruption sind von höchster Priorität. Schon der Anschein eines korrupten Handelns ist schädlich. Mit zunehmender Sensibilität für Korruption in Politik und Gesellschaft, breiterem Auftraggeber- und Kundenspektrum und immer komplexeren Aufträgen und Vorhaben ist die GIZ verstärkt gefordert, regelkonformes und integres Agieren sicherzustellen und aktiv gegen Korruption vorzugehen. Deshalb gestaltet die GIZ ihre Rahmenbedingungen so, dass Korruption vermieden wird.

Antikorruption in der GIZ

Korruption hat viele Facetten. In der GIZ verstehen wir darunter den Missbrauch von öffentlicher oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht zu privatem Nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Annahme oder Zahlung von Bestechungsgeldern, Veruntreuung, Vetternwirtschaft, Betrug oder sogenannte „Kick-back-Zahlungen“, also die Zahlung von Provisionen zwischen den Beteiligten eines Geschäfts. Auch bestimmte Interessenkonflikte können eine Form von Korruption darstellen.

Als GIZ gehen wir aktiv gegen Korruption vor. Die Grundlage für unseren Kampf gegen Korruption bildet unser Antikorruptionsmanagement. Ziel ist die Förderung einer Antikorruptionskultur, die das Bewusstsein für korrupte Handlungen permanent schärft und alle Beschäftigten dazu ermutigt, gegen solche Vorkommnisse vorzugehen.

Unser Ethik- und Verhaltenskodex, der die wichtigsten ethischen Grundsätze der GIZ darstellt, umfasst ein klares Verbot jeder Form von Korruption. Konkrete Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Korruption und zum Umgang mit Interessenkonflikten sind ergänzend in unseren „Grundsätzen integren Verhaltens“ festgehalten. Alle Beschäftigten verpflichten sich mit ihrem Arbeitsvertrag, den Ethikkodex und die „Grundsätze integren Verhaltens“ zu befolgen. Die Policy zur Korruptionsbekämpfung ist Ausdruck der Null-Toleranz-Politik der GIZ bei Korruptionsfällen.

Unser Antikorruptionsmanagement ist in einem Arbeitsprogramm hinterlegt. 2024 hat die GIZ in diesem Rahmen die Regelungen für eine regelmäßige Stellen- bzw. Aufgaben-Rotation in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten angepasst und operationalisiert. Zudem wird die Policy zum Umgang mit Interessenkonflikten weiterentwickelt, um auch den Umgang mit möglichen institutionellen Interessenkonflikten des Unternehmens klar zu regeln.

Es wird fortlaufend analysiert, ob Anpassungen im Antikorruptionsmanagement notwendig sind, um Anforderungen von Auftraggeber*innen zu erfüllen. Gleichermaßen wird fortlaufend analysiert, welche Anforderungen die GIZ an ihre Geschäftspartner*innen weitergeben muss. Alle Verträge mit Dienstleister*innen und Berater*innen sind an strenge Regularien gebunden, um Korruptionsrisiken zu minimieren.

Bei Projekten, die wir im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführen, orientieren wir uns darüber hinaus am Leistungsprofil Antikorruption und Integrität. Wir engagieren uns zudem als korporatives Mitglied bei Transparency International.

Compliance Management System und internes Kontrollsystem

Das Antikorruptionsmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems. Um Compliance, Integrität und Antikorruption sicherzustellen, baut die GIZ dieses System weiter aus. Die verantwortliche Stabsstelle Governance, Risk, Compliance koordiniert und steuert es in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Facheinheiten. Die Stabsstelle berichtet jährlich über die Fortschritte im Compliance Management und dem internen Kontrollsystem an den Vorstand und Aufsichtsrat. Übergreifende Integritäts- und Compliance-Fragen sowie Grundsatzentscheidungen klärt der sog. „Risiko- und Compliance-Kreis“, der sich aus einem Vorstandsmitglied sowie den Leiter*innen von mehreren Bereichen und Stabsstellen zusammensetzt.

Die fortlaufende Erfassung von Compliance-, Integritäts- und Korruptionsrisiken ist in den Regelprozess des unternehmensweiten Risikomanagements eingegliedert und bezieht auch die Außenstruktur mit ein. Durch die Analyse und Bewertung bestehender und potenzieller Risiken wird der Handlungsbedarf in diesem Bereich systematisch festgestellt und im Rahmen eines risikobasierten Compliance-Programms adressiert. Hinweisen auf Risiken geht die GIZ nach und passt bei Bedarf ihre internen Prozesse und Regeln an. Dabei verfolgt sie präventive, aufklärende und reaktive Maßnahmen.

Das interne Kontrollsystem der GIZ ist unterhalb der Ebene des Vorstands gemäß internationalen Standards auf dem Modell der drei Linien aufgebaut:

  • 1. Linie (Operativ): Prozesse und Regeln (P+R) zur operativen Steuerung unter Anwendung des Vieraugenprinzips und der Funktionstrennung, Überwachung durch das Linienmanagement, interne Kontrollen.

  • 2. Linie (Governance): Internes Kontrollsystem, Compliance-Management, Risikomanagement, Controlling, Unternehmenssicherheit, IT-Sicherheit, Informationssicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement u. a.
  • 3. Linie: Interne Revision.

Das interne Kontrollsystem soll eine ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel und Durchführung von Geschäftsprozessen, eine aussagefähige und zuverlässige Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Regularien sicherstellen.

Das Compliance Management System und das interne Kontrollsystem zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden (Prävention), problematische Sachverhalte frühzeitig zu erkennen (Detektion) und auf Regelverstöße oder nicht vermeidbare Risiken angemessen zu reagieren (Reaktion).

Die korrekte Verwendung finanzieller Mittel hat für die GIZ höchste Priorität. Beschaffungsvorgänge werden daher immer von mindestens zwei Personen aus verschiedenen Organisationseinheiten durchgeführt. Außerdem verlangt unser Rotationsprinzip mindestens alle sechs Jahre die Neubesetzung von Funktionen mit erhöhtem Korruptionsrisiko. Jede Abweichung davon muss begründet, dokumentiert und gegebenenfalls von risikomindernden Maßnahmen begleitet werden.

Unsere IT-Systeme gewährleisten Transparenz, da Verträge systematisch erfasst und auch in Bezug auf einzelne Auftragnehmer*innen ausgewertet werden. Weiterhin dokumentieren wir die Genehmigungs- und Veröffentlichungsanforderungen. Das erlaubt es uns, weltweit über alle Beschaffungsvorgänge systematisch zu berichten. Zudem werden die Vorhaben sowie die GIZ-internen Systeme umfassend extern geprüft.

Weltweite Verankerung in allen GIZ-Büros

In ihrer gesamten Außenstruktur hat die GIZ ein systematisches Compliance-Management etabliert. In Ländern mit einem potenziell höheren Risiko in diesem Bereich organisieren und steuern spezielle Kernteams Compliance-Prozesse. Die jeweilige Landesdirektion ist für deren Umsetzung verantwortlich. Um identifizierte Risiken zu minimieren, werden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeführt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Bewusstsein schärfen und Verstöße erkennen

Selten ist Korruption auf den ersten Blick erkennbar. Die „Grundsätze integren Verhaltens“ unterstützen Mitarbeitende dabei, Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte zu erkennen und abzuwenden. Neue Beschäftigte der GIZ werden von Anfang an dafür sensibilisiert, Situationen mit einem hohen Korruptionsrisiko zu erkennen. Sie müssen das webbasierte Training „Compliance-Basismodul“ und alle Führungskräfte zusätzlich das „Compliance-Führungskräftemodul“ absolvieren. Alle Mitarbeitenden der GIZ müssen diese verpflichtenden Trainings turnusmäßig alle drei Jahre wiederholen.

Mitarbeitende, Projektpartner, Auftraggeber und die Öffentlichkeit können Hinweise zu möglichen Rechts- und Regelverstößen mit Bezug zur Arbeit der GIZ vertraulich an die Compliance-Officer, eine externe Ombudsperson oder auch über das weltweit zugängliche, mehrsprachige Online-Hinweisgeberportal anonym geben. Darüber hinaus etabliert die GIZ in allen Länderbüros Kanäle für einen auf den jeweiligen kulturellen und sozialen Kontext abgestimmten, niederschwelligen Zugang zum Hinweisgebersystem, um Hindernisse abzubauen, insbesondere für Menschen, die keine GIZ-Verkehrssprachen sprechen, Analphabeten sind oder keinen Internetzugang haben. Die GIZ stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es bei begründeten Hinweisen keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt (Hinweisgeberschutz).

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten

Für die GIZ-Außenstruktur erfolgt jährlich eine Bewertung der wesentlichen Compliance-Risiken auf Länderebene, die unter anderem Korruptionsrisiken umfasst. Im Jahr 2024 wurden 119 Länder betrachtet. Dies entspricht 99 Prozent der Länder, in denen die GIZ aktiv ist.

Im Rahmen dieser Bewertung werden die Länder, in denen die GIZ aktiv ist, in Risikokategorien unterteilt. Hieraus ergeben sich im Regelprozess für die Länderbüros unterschiedliche Handlungsbedarfe für den Umgang mit identifizierten Compliance-Risiken. Im Jahr 2024 mussten alle Länderbüros mit hohen oder sehr hohen Compliance-Risiken ihre vertiefte Compliance-Risikoanalyse aktualisieren und entsprechende risikomindernde Maßnahmen identifizieren. Die Methodik für die Risikoanalyse wurde 2024 überarbeitet und auch die aus der Kategorisierung folgenden Handlungsanforderungen wurden angepasst. Die neue Methodik geht 2025 weltweit in Umsetzung.

Darüber hinaus hat die Stabsstelle Governance, Risk, Compliance 2024 über 300 Führungskräfte, vorrangig in Ländern mit sehr hohen Risiken sowie Ländern in Fernsteuerung, zu Compliance-Kultur und Umgang mit Compliance-Fällen geschult.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle

a. Die Gesamtzahl der bestätigten Korruptionsfälle im Jahr 2024 beträgt 1 Fall.

b. In 1 Fall wurde dem Täter/der Täterin gekündigt bzw. der/die Täter*in hat selbst gekündigt.

c. Es liegen 0 Vorfälle vor, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Es wurde gegen die GIZ oder deren Angestellte keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption eingeleitet.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften in der Berichtsperiode 2024 festgestellt.

Weitere Berichtsinhalte