2-1 |
Details der Organisation |
IUB 2023 |
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2-1-a |
rechtlicher Name |
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH |
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2-1-b |
Eigentumsverhältnisse und Rechtsform |
Gesellschafterin Impressum |
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2-1-c |
Hauptsitz der Organisation |
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 65760 Eschborn |
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2-1-d |
Betriebsstätten |
Die GIZ hat zwei Unternehmenssitze in Deutschland: Bonn und Eschborn. Daneben ist sie an sieben weiteren Standorten in Deutschland vertreten und in knapp 120 Ländern tätig.
Wer wir sind und wo wir arbeiten |
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2-2 |
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden |
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH |
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2-3 |
Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle |
01.01.2023–31.12.2023; der integrierte Unternehmensbericht erscheint jährlich, für das Berichtsjahr 2023 ist er im Juni 2024 erschienen. |
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12 |
5 |
2-4 |
Änderung von Informationen |
Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2022 kam es im integrierten Unternehmensbericht 2023 zu Veränderungen der wesentlichen Themen aufgrund der Wesentlichkeitsanalyse gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2023. Insbesondere die Darstellung der Themen wurde daraufhin angepasst.
Siehe GRI 3: Wesentliche Themen |
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12 |
7 |
2-5 |
externe Prüfung |
Der integrierte Unternehmensbericht wurde bisher alle zwei bis drei Jahre extern geprüft. Die letzte Prüfung fand für den Bericht 2021 statt. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den Lagebericht aufgenommen und damit prüfpflichtig. Da für die Berichtsjahre 2023 und 2024 ein Übergang zur CSRD-gemäßen Berichterstattung stattfindet, wird von einer weiteren externen Prüfung abgesehen. |
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12 |
7 |
2-6 |
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
Die GIZ ist Dienstleisterin und Umsetzerin in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und Bildung. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, ihre entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und ihre Lebensbedingungen dauerhaft verbessern.
Zu unseren wichtigsten Ressourcen gehören unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk an Expertinnen und Experten sowie lokalen und internationalen Kooperationspartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Finanziert wird unsere Arbeit sowohl aus öffentlichen wie auch aus privaten Mitteln. Diese setzen wir gezielt ein, so dass wir damit größtmögliche Wirkungen erreichen können. Auch mit den natürlichen Ressourcen unseres Planeten gehen wir dabei verantwortungsvoll um.
Die GIZ bietet ein breites Dienstleistungsangebot: Wir sind beratend in Politik und Wirtschaft tätig, vernetzen Akteure und sind dort präsent, wo es gilt, Konflikte zu lösen. In all unseren Aktivitäten legen wir den Fokus darauf, die Kompetenzen von Menschen, Organisationen und Regierungen auszubauen und zu fördern. Denn ganzheitliche Kompetenzentwicklung sehen wir als Schlüssel für nachhaltige Entwicklung – und Nachhaltigkeit ist unser Leitprinzip und Kerngeschäft. Dabei denken wir unternehmerisch und handeln wirtschaftlich, sind aber nicht profitorientiert. Wir schulen und vermitteln beispielsweise Fachkräfte, managen und überwachen Bau- und Infrastrukturprojekte, wickeln Finanzierungen ab und sind Expertinnen und Experten in der nachhaltigen Beschaffung von Gütern.
Unsere Wertschaffung findet auf drei Ebenen statt: Indem wir Menschen befähigen, Organisationen unterstützen und Gesellschaften stärken, trägt unsere Arbeit weltweit dazu bei, die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu erreichen. |
1, 2, 3, 4, 5, 8 |
8, 16, 17 |
4, 9, 14 |
2-7 |
Angestellte |
Mitarbeitende in Zahlen |
6 |
8 |
14 |
2-8 |
Arbeitnehmer, die keine Angestellten sind |
Mitarbeitende in Zahlen |
6 |
8 |
14 |
2-9 |
Führungsstruktur und Zusammensetzung |
Der Aufsichtsrat (AR) hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss, Ständiger Ausschuss und Eilausschuss.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
- Geschäftsführende/nicht geschäftsführende Mitglieder, ihre Positionen/Verpflichtungen und Kompetenzen: Aufsichtsrat (giz.de)
- Stakeholder: Die Anteilseignerbank setzt sich derzeit zusammen aus vier Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, fünf Vertreter*innen der Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) sowie einem Vertreter der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) aus der Bayerischen Staatskanzlei.
- Unabhängigkeit: Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.
- Amtszeit: Grundsätzlich werden die Mitglieder des AR für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
- Im AR herrscht Geschlechterparität.
- Informationen zu sozialen Gruppen im Aufsichtsrat werden nicht erfasst.
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7, 8, 9 |
1–17 |
3, 5 |
2-10 |
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
Der Aufsichtsrat (20 Mitglieder) wird paritätisch durch die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerin werden durch die Gesellschafterin bestellt und abberufen.
Die Arbeitnehmerseite wird gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Mitarbeiter*innen der GIZ gewählt. Die letzte Wahl fand im August 2022 statt. Die zehn Arbeitnehmervertreter*innen setzen sich zusammen aus drei Gewerkschaftsvertreter*innen, einer/einem Leitenden Angestellten und sechs Angestellten. |
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16 |
5 |
2-11 |
Vorsitzende/-r des höchsten Kontrollorgans |
Grußwort des Aufsichtsratsvorsitzenden |
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16 |
5 |
2-12 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
Werte, Strategien und Ziele werden vom Vorstand und den Gremien der ersten Leitungsebene festgelegt. Die strategische Führung ist nicht Rolle des Aufsichtsrats. |
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16 |
5 |
2-13 |
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
Die unternehmerische Nachhaltigkeit wird vom Gesamtvorstand verantwortet. Der/die Beauftragte des Vorstands für Nachhaltigkeit, das Sustainability Office sowie entsprechende Themenbeauftragte arbeiten eng mit dem obersten Management zusammen, um Nachhaltigkeit systematisch weiterzuentwickeln.
Bis Mitte 2023 bestand das Sustainability Board, ein GIZ-internes Entscheidungsgremium, welches für die strategische Ausrichtung der unternehmerischen Nachhaltigkeit verantwortlich war. Das Sustainability Board wurde im Rahmen einer internen Gremienreform 2023 aufgelöst. Entscheidungen, die die unternehmerische Nachhaltigkeit betreffen, werden nun in den teils neu formierten Gremien des Unternehmens getroffen. Dadurch wird Nachhaltigkeit in breiteren Management-Kreisen im Gesamtunternehmen behandelt sowie verstärkt als Querschnittsthema in wesentlichen Managemententscheidungen berücksichtigt. |
1, 2, 6, 7, 8, 9 |
7, 12, 13, 15, 16 |
1, 2, 3, 6, 7, 12, 13, 14, 17 |
2-14 |
Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Die GIZ als Bundesunternehmen soll nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex einschließlich menschenrechtlicher Berichtspflicht abgeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorlegen. Dies erfolgte 2023 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. |
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12 |
5 |
2-15 |
Interessenkonflikte |
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Hat ein AR-Mitglied dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt angezeigt, ist unverzüglich über die Behandlung dieses Interessenkonflikts zu beraten und zu entscheiden, wie hiermit umzugehen ist.
Die GIZ stellt im Sinne des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sicher, dass die Mitglieder ihren Verpflichtungen im Aufsichtsrat nachkommen können. Die Mitglieder sollen demnach nicht mehr als drei Ämter gleichzeitig in Überwachungsgremien bekleiden. |
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16 |
5 |
2-16 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
Gibt es kritische Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen, beschäftigt sich dieser beispielsweise im Rahmen von Regel- oder Sonderberichten oder im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Geschäften damit. |
10 |
16 |
5, 20 |
2-17 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
Die GIZ als Bundesunternehmen soll nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex einschließlich menschenrechtlicher Berichtspflicht abgeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorlegen. Dies erfolgte 2023 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. |
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16, 17 |
9, 14 |
2-18 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Eine Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats durch Dritte findet nicht statt. |
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16 |
5 |
2-19 |
Vergütungspolitik |
Informationen zur Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan finden sich im Public Corporate Governance Bericht 2022 (Kapitel IV. „Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der GIZ im Jahr 2022“) sowie im Jahresabschluss der GIZ 2022 („Angaben zur Vergütung“).
Die Links werden nach Veröffentlichung Mitte Juli 2024 ergänzt. |
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8 |
8, 14, 15 |
2-20 |
Verfahren zur Festlegung der Vergütung |
Siehe 2-19 |
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8 |
2-21 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten im gleichen Land wird 2023 nicht angegeben. Es wird nicht detaillierter berichtet aufgrund von Vertraulichkeitsauflagen sowie potenziellen Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit von Auslandsmitarbeitenden. |
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8 |
2-22 |
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung |
Vorwort |
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2-23 |
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
Die unternehmensweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinie definiert das Nachhaltigkeitsverständnis der GIZ. 2023 wurde die Nachhaltigkeitsrichtlinie grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Nachhaltigkeitsrichtlinie konkretisiert das Leitprinzip Nachhaltigkeit der GIZ. Sie beschreibt das Verständnis von Nachhaltigkeit der GIZ und gibt Orientierung für den Umgang mit Interessen- und Zielkonflikten zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit. Sie bildet damit das Fundament für operative Policies und Strategien sowie Prozesse und Regeln der GIZ. Schließlich definiert die Richtlinie die Nachhaltigkeitsarchitektur und -governance des Unternehmens.
Das Nachhaltigkeitsprogramm der GIZ dient dazu, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit festzulegen und umzusetzen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Wesentlichkeitsanalyse ermitteln wir die für unser Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die die Grundlage für unser Nachhaltigkeitsprogramm und unsere Berichterstattung bilden. Dabei binden wir interne und externe Stakeholder ein, um ihre Perspektiven einzuholen.
Strategisch wichtigste Themen unseres Nachhaltigkeitsmanagements sind und bleiben der Klimaschutz und darin die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die nachhaltige Ausgestaltung der Mobilität ist dabei ein zentraler Hebel für die GIZ, schließlich verursachen Reisen annähernd 80 Prozent der Emissionen des Bundesunternehmens. Wo immer möglich, sollen Dienstreisen durch digitale Formate ersetzt oder durch die Bündelung von Terminen reduziert werden. Gemessen an 2019 wollen wir bis 2025 bei Flugreisen im In- und Ausland 25 Prozent Treibhausgase einsparen.
Deshalb ist Klimaschutz eines der wesentlichen Ziele unseres Nachhaltigkeitsprogramms 2021–2025. Aber wir haben noch weitere ambitionierte Ziele für die kommenden Jahre: Wir wollen natürliche Ressourcen schonen und zum Schutz biologischer Vielfalt beitragen. Wir wollen unsere Beschaffung nachhaltiger ausrichten und als Unternehmen noch diverser werden. Und wir wollen Mitarbeitende zum Thema Menschenrechte sensibilisieren und sie ermutigen, auf mögliche Missstände hinzuweisen. Außerdem legen wir in unserem Nachhaltigkeitsprogramm einen besonderen Fokus auf unsere Büros im Ausland.
Wir haben den Anspruch, unser gesamtes Handeln am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten. Dabei sind die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 sowie deren Umsetzungsprinzipien handlungsleitend. Zudem orientieren wir uns an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Agenda 2030 in Deutschland übersetzt.
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1, 6, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 19 |
2-24 |
Einbettung der Policy-Verpflichtungen |
Im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 der GIZ sind die für die Umsetzung zuständigen Einheiten aufgeführt. |
1, 6, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 19 |
2-25 |
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
Um Verstöße oder Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen geltende Gesetze, interne Regelungen und Selbstverpflichtungen der GIZ aufzuspüren, gibt es das GIZ-Hinweisgebersystem. Meldungen können anonym über das GIZ-Hinweisgeberportal erfolgen. Der menschenrechtliche Beschwerdemechanismus wird über das GIZ-Hinweisgebersystem kanalisiert und steht allen Personen offen.
Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ dient der vorausschauenden Risikobewertung und -reaktion im Projektgeschäft und hilft der GIZ dabei, nicht intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte zu verhindern.
Informationen zum GIZ-Hinweisgeberportal
Informationen zum Safeguards+Gender Managementsystem: Safeguards+Gender Managementsystem (giz.de) |
1, 2, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 20 |
2-26 |
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen |
Siehe 2-25 |
1, 2, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 20 |
2-27 |
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften |
Siehe Compliance-Jahresbericht |
10 |
16 |
20 |
2-28 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
Mitgliedschaften und Selbstverpflichtungen Die GIZ ist Mitglied in einer Vielzahl von Organisationen und nimmt in ausgewählten Fällen Vorsitzende- bzw. Mitgliederfunktionen ein. Einige Beispiele stellen wir hier vor.
B.A.U.M. e.V. Seit 2011 sind wir Mitglied bei B.A.U.M. (Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.) und haben uns dem B.A.U.M.-Kodex für nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Ziel des Arbeitskreises ist es, Unternehmen, Kommunen und Organisationen für die Belange des vorsorgenden Umweltschutzes und die Vision des nachhaltigen Wirtschaftens zu sensibilisieren. Zudem unterstützt B.A.U.M. seine Mitglieder bei der ökologisch wirksamen, ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Umsetzung ihrer Vorhaben.
Biodiversity in Good Company Die GIZ gehört der Initiative Biodiversity in Good Company an, seit diese 2008 gegründet wurde. Unternehmen zahlreicher Branchen haben sich darin zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der weltweiten Biodiversität einzutreten – im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Initiative hat das Ziel, den dramatischen Verlust an Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt zu stoppen.
Charta der Vielfalt Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta drückt die GIZ ihre Überzeugung aus, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Sie geht weiterhin die Selbstverpflichtung ein, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern.
Science Based Targets initiative Der Science Based Targets initiative (SBTi) gehören weltweit knapp 2.500 Unternehmen an. Hinter der Initiative stehen der UN Global Compact, das World Resources Institute (WRI), der World Wide Fund For Nature (WWF) und das Carbon Disclosure Project (CDP). Um Teil der Initiative zu werden, müssen Unternehmen ihre Klimadaten systematisch erheben und offenlegen. SBTi-Expert*innen validieren, ob die von den Unternehmen vorgeschlagenen Reduktionsziele mit dem 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind. Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, jährlich über ihren Zielfortschritt transparent, öffentlich und nach einheitlichen Kriterien zu berichten. Die GIZ hat sich als erstes Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit der globalen Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen und folgt damit ehrgeizigen Minderungszielen.
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima Seit Herbst 2018 verfolgt die Allianz für Entwicklung und Klima das Ziel, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz über das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen zu verknüpfen. Zudem mobilisiert sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung wichtiger Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Unterstützer der Allianz streben Klimaneutralität an, indem sie Treibhausgasemissionen vermeiden oder verringern und verbleibende Emissionen in qualitativ hochwertigen Projekten kompensieren. Die GIZ unterstützt die Allianz für Entwicklung und Klima. Sie hat das Sekretariat der Initiative erfolgreich aufgebaut und im Sommer 2021 an die eigens gegründete Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima übergeben.
Sustainability Leadership Forum (SLF) Das Sustainability Leadership Forum wurde vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) und dem Centre for Sustainability Management (CSM) der Leuphana Universität Lüneburg begründet. 2020 übernahm die NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft die Rolle des Kooperationspartners von der Leuphana Universität. Das Forum dient als Arbeits- und Diskussionskreis für Unternehmen, die bereits ein herausragendes Nachhaltigkeitsmanagement haben und ihre unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausbauen möchten. Als Teilnehmerin des Forums schätzt die GIZ die Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Erarbeitung von Problemlösungen.
UN Global Compact Seit 2004 ist die GIZ Teilnehmerin im Global Compact der Vereinten Nationen und hat sich damit dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Über die Umsetzung berichten wir jährlich. Bereits seit 2001 leitet die GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) außerdem die Geschäftsstelle des UN Global Compact Netzwerk Deutschland.
Women’s Empowerment Principles Die Women’s Empowerment Principles (WEPs) sind sieben Grundsätze zur Stärkung von Frauen in Unternehmen. Die Prinzipien bieten Unternehmen eine Anleitung, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft fördern können. Sie basieren auf der Erkenntnis, dass den Unternehmen eine wichtige Rolle und Verantwortung bei der Gleichstellung der Geschlechter zukommt. Seit 2015 unterstützt die GIZ die Prinzipien und war damit das erst achte deutsche Unternehmen, das sich auf diese Weise zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt. Inzwischen bekennen sich weltweit über 1.000 Unternehmen zu den WEPs.
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16 |
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2-29 |
Ansatz für die Einbeziehung von Stakeholdern |
Zentrale Anspruchsgruppen der GIZ sind in der neuen Nachhaltigkeitsrichtlinie definiert: Auftraggeber und die Gesellschafterin machen der GIZ Vorgaben bzw. geben Impulse zu Nachhaltigkeitsthemen. Über die Arbeitnehmenden-Vertretung der GIZ wird die Teilhabe von Mitarbeitenden sichergestellt. Dabei sind Betriebsvereinbarungen das vorrangige Instrument, um die betriebliche Mitbestimmung auszuüben. Zusätzlich unterstützen freiwillige Mitarbeitenden-Initiativen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Die GIZ steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit politischen und zivilgesellschaftlichen Stakeholdern und Netzwerken, um Erfahrungen zu Nachhaltigkeitsthemen zu teilen und Impulse zu bekommen (siehe 2-28).
Um unsere wesentlichen Themen für die Berichterstattung zu ermitteln, hat die GIZ im Jahr 2023 das erste Mal einen Stakeholderdialog gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. der darauf basierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Diese unterscheiden zwischen zwei Hauptgruppen von Stakeholdern: betroffene Interessensträger und Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen.
Um betroffene Interessensträger in den Stakeholderdialog einzubeziehen, wurde erstmals eine sogenannte Partnerbefragung durchgeführt. Die Partner der GIZ dienten hierbei als „Stellvertretende“ der direkt betroffenen Personen der Projektarbeit der GIZ. Die Partnerbefragung dient dazu, die Erwartungen internationaler Stakeholder in den Landesbüros der GIZ zu erfragen und sie in die strategische Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements einzubeziehen. Für die nächsten Durchgänge der Wesentlichkeitsanalyse sollen weitere Stakeholdergruppen eingebunden werden, um Perspektiven der betroffenen Personen der Projektarbeit noch umfassender abzubilden.
Neben betroffenen Interessensträgern wurden vor allem interne Stakeholder und Expert*innen eingebunden.
Die Ergebnisse des Austauschs mit den Stakeholdern sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Basis für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung im integrierten Unternehmensbericht bilden. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsprogramms.
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16, 17 |
9, 14 |
2-30 |
Tarifverträge |
Mitarbeitende in Zahlen |
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8 |
14, 15 |