»Die wesentlichen Themen aktiv angehen«
Christine Weinreich hat die Wesentlichkeitsanalyse und die Partnerbefragung der GIZ 2023 koordiniert. Im Interview erzählt sie, warum beides so wichtig ist.
Die GIZ entwickelt ihr unternehmensweites Nachhaltigkeitsprogramm beständig weiter. Dabei ist es uns wichtig, unsere Partner rund um den Globus miteinzubeziehen.
Mit einem „Vielen Dank, auf Wiedersehen!“ verabschiedet sich Vishakha Jha von Rajan Chedambath, dem Leiter eines kommunalen Forschungsinstituts. Mit ihm hat die Nachhaltigkeitsmanagerin der GIZ Indien gerade über die positiven und negativen Nachhaltigkeitsaspekte der GIZ in Indien gesprochen. Es ist eines von insgesamt 13 Gesprächen dieser Art, die Jha 2023 geführt hat.
Die Ergebnisse der Gespräche leitet Jha an Christine Weinreich weiter, die als Expertin für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der GIZ in Bonn arbeitet. Mit der Partnerbefragung wollen sie und ihre Kolleg*innen herausfinden, welche Nachhaltigkeitsthemen für die GIZ besonders wichtig sind – sowohl in der eigenen, betrieblichen Nachhaltigkeit als auch in der Projektarbeit.
Die Gesprächspartner wählen aus einer vorgegebenen Themenliste aus, in welchen Bereichen die GIZ ihrer Meinung nach die größten positiven sowie negativen Auswirkungen hervorbringt. Chancen und Risiken im Bereich Klima werden ebenso abgefragt wie zu Abfall, Gleichstellung oder politischen Rechten. Die Partnerbefragung ist Teil der sogenannten Wesentlichkeitsanalyse, welche die GIZ 2023 durchgeführt hat.
Christine Weinreich hat die Wesentlichkeitsanalyse und die Partnerbefragung der GIZ 2023 koordiniert. Im Interview erzählt sie, warum beides so wichtig ist.
Eine Wesentlichkeitsanalyse identifiziert besonders relevante Themen für ein Unternehmen wie die GIZ. Die neue Analyse zeigt: Unsere bisherigen wesentlichen Themen wie Eindämmung des Klimawandels, nachhaltiger Umgang mit Ressourcen sowie die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter*innen und der Menschen in unseren Lieferketten haben weiterhin höchste Relevanz für unsere Arbeit. Da wir bei der neuen Analyse den Vorgaben des neuen EU-weiten Standards der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) folgen, hat sich allerdings der Themenzuschnitt teilweise verändert. Einige Themen sind 2023 auch ganz neu in der Analyse hinzugekommen, zum Beispiel das Thema Schutz von Ökosystemen wie Wälder.
»Es reicht nicht, nur GIZ-Mitarbeiter*innen zu befragen, auf welche Nachhaltigkeitsaspekte wir den größten Einfluss haben. Unsere internationalen Partner sind sehr wichtige Stakeholder für uns.«
Christine Weinreich,
Stabsstelle Unternehmensentwicklung
Policyberaterin Qualität und Nachhaltigkeit
Wichtig ist, dass wir als GIZ die wesentlichen Themen aktiv angehen, um negative Auswirkungen auf unser Umfeld so weit wie möglich zu begrenzen und gleichzeitig finanzielle Risiken für die GIZ zu minimieren. Unser Motto ist: Nicht nur reden, auch machen! Wir nutzen die wesentlichen Themen, um unser Nachhaltigkeitsprogramm weiterzuentwickeln und Kernmaßnahmen zu identifizieren. Das haben wir nach der letzten Wesentlichkeitsanalyse 2020 auch getan. Und seitdem auch schon die Hälfte aller Maßnahmen umgesetzt, 2023 zum Beispiel ein Pilotprojekt für ein Emissionen-Budget.
Es reicht nicht, nur GIZ-Mitarbeiter*innen zu befragen, auf welche Nachhaltigkeitsaspekte wir den größten Einfluss haben. Unsere internationalen Partner sind sehr wichtige Stakeholder für uns. Sie bringen nicht nur ihre eigene Sicht als Partner der GIZ ein, sondern sind außerdem mit ihrer Perspektive noch näher dran an den Menschen, für die die GIZ weltweit arbeitet. Mit der Partnerbefragung haben wir sie zum ersten Mal systematisch in einen Dialog zum Thema Nachhaltigkeit eingebunden. Damit konnten wir erfahren, was sie von unserer Arbeit erwarten. Die Angaben nutzen wir, um unser Nachhaltigkeitsmanagement strategisch weiterzuentwickeln.
Die GIZ verfasst ihre Berichte zur unternehmerischen Nachhaltigkeit bisher nach den Standards der Global Reporting Initiative – kurz: GRI. Für das Berichtsjahr 2025 wird ein neuer EU-weiter Standard verpflichtend: die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Die beiden Standards unterscheiden sich vor allem in der zugrundeliegenden Wesentlichkeitsanalyse (siehe Interview). Für das Berichtsjahr 2025 wird die GIZ erstmals nach CSRD berichten. Die notwendigen ersten Schritte gehen wir aber jetzt schon, zum Beispiel mit der erweiterten Wesentlichkeitsanalyse und Partnerbefragung.
Als Vishakha Jha von der Partnerbefragung erfuhr, war sie direkt begeistert: „Es ist eine tolle Chance für uns, die Meinungen unserer Partner kennenzulernen. Mit dem Institut von Rajan Chedambath arbeiten wir bereits seit über zehn Jahren zusammen, beispielsweise im Bereich Klimaanpassung. Es war spannend zu hören, mit welchen Nachhaltigkeitsaspekten er unsere Arbeit verbindet“, erzählt Jha.
Das Schwierigste, so Jha, sei es gewesen, aus der Vielzahl der möglichen Projektpartner eine kleine Zahl für die Gespräche auszuwählen. Die GIZ setzt in Indien über 100 Projekte mit verschiedensten Partnerorganisationen um, sie alle schauen unterschiedlich auf unsere Arbeit. Deswegen hat Jha an ihrem Schreibtisch in Neu-Delhi eine Matrix entwickelt, aufgeteilt nach verschiedenen Kriterien. „Ich wollte sichergehen, dass wir sowohl Ministerien als auch Beratungsfirmen und Nichtregierungsorganisationen interviewen, aber auch ein paar Mitarbeitende aus unseren Landesbüros. Dank der vielen unterschiedlichen Perspektiven konnten wir uns ein umfassendes Bild machen.“
»Es ist lobenswert zu sehen, dass die GIZ aktiv nach Perspektiven und Feedback von Partnern sucht. Das stärkt unsere langjährige Zusammenarbeit mit der GIZ über verschiedene Projekte hinweg und festigt unsere Beziehung.«
Rajan Chedambath, Leiter des kommunalen Forschungsinstituts c-hed Kochi in Indien© c-hed Kochi
Für Vishakha Jha wenig überraschend war, dass die interviewten Partner jeweils die Themen am positivsten einschätzten, zu denen sie selbst mit der GIZ zusammenarbeiten. „Viele kennen gar nicht das ganze Ausmaß unserer Arbeit. Deswegen war es wichtig, im Dialog gemeinsam den Blickwinkel zu weiten.“ Die Ergebnisse aus Indien decken sich in weiten Teilen mit denen der unternehmensweiten Wesentlichkeitsanalyse. Viele Partner hoben hervor, dass die Arbeit der GIZ sich positiv auf den Klimawandel auswirkt, insbesondere im Bereich Energie. Gleichzeitig ist in Indien das Potenzial, Emissionen durch grüne Energien einzusparen, besonders groß. Für die GIZ bleibt es so weiterhin ein wesentliches Thema.
Zusammen mit den Ergebnissen aus Mexiko, Thailand, Togo, Uganda und Usbekistan, die ebenfalls Partnerbefragungen durchgeführt haben, sind die Erkenntnisse in die Wesentlichkeitsanalyse der GIZ eingeflossen. Sie geben zukünftig die Themen vor, zu denen die GIZ berichtet. Und sie bilden die Grundlage für die Nachhaltigkeitsstrategie und die Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprogramms.
»Unser Einfluss auf Klima- und Umweltthemen wurde sehr häufig als positiv bewertet, wobei einige Mitarbeiter*innen aus den Landesbüros angemerkt haben, dass wir in unserem eigenen Handeln noch konsequenter auf nachhaltige Veranstaltungen und Beschaffung setzen sollten.«
Vishakha Jha,© Vishakha Jha
Nachhaltigkeitsmanagerin der GIZ Indien
Ausgehend von unserer letzten Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2020 haben wir in unserem Nachhaltigkeitsprogramm Kernmaßnahmen zu allen wesentlichen Themen definiert. Sie verteilen sich auf die Bereiche Klimamanagement & Mobilität, Ressourceneffizienz & Biodiversität, nachhaltige Beschaffung und Menschenrechte. Die Umsetzung des Programms schreitet stetig voran: Knapp die Hälfte aller definierten Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, weitere 35 Prozent sind in Bearbeitung. Höhepunkte aus dem Jahr 2023 lesen Sie im Slider.
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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2-1 | Details der Organisation | IUB 2023 | |||
2-1-a | rechtlicher Name | Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | |||
2-1-b | Eigentumsverhältnisse und Rechtsform | Gesellschafterin Impressum |
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2-1-c | Hauptsitz der Organisation | Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 65760 Eschborn |
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2-1-d | Betriebsstätten | Die GIZ hat zwei Unternehmenssitze in Deutschland: Bonn und Eschborn. Daneben ist sie an sieben weiteren Standorten in Deutschland vertreten und in knapp 120 Ländern tätig. Wer wir sind und wo wir arbeiten |
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2-2 | Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden | Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | |||
2-3 | Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle | 01.01.2023–31.12.2023; der integrierte Unternehmensbericht erscheint jährlich, für das Berichtsjahr 2023 ist er im Juni 2024 erschienen. | 12 | 5 | |
2-4 | Änderung von Informationen | Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2022 kam es im integrierten Unternehmensbericht 2023 zu Veränderungen der wesentlichen Themen aufgrund der Wesentlichkeitsanalyse gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2023. Insbesondere die Darstellung der Themen wurde daraufhin angepasst. Siehe GRI 3: Wesentliche Themen |
12 | 7 | |
2-5 | externe Prüfung | Der integrierte Unternehmensbericht wurde bisher alle zwei bis drei Jahre extern geprüft. Die letzte Prüfung fand für den Bericht 2021 statt. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD in den Lagebericht aufgenommen und damit prüfpflichtig. Da für die Berichtsjahre 2023 und 2024 ein Übergang zur CSRD-gemäßen Berichterstattung stattfindet, wird von einer weiteren externen Prüfung abgesehen. | 12 | 7 | |
2-6 | Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
Die GIZ ist Dienstleisterin und Umsetzerin in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und Bildung. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, ihre entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen. Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir an wirksamen Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und ihre Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Zu unseren wichtigsten Ressourcen gehören unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk an Expertinnen und Experten sowie lokalen und internationalen Kooperationspartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Finanziert wird unsere Arbeit sowohl aus öffentlichen wie auch aus privaten Mitteln. Diese setzen wir gezielt ein, so dass wir damit größtmögliche Wirkungen erreichen können. Auch mit den natürlichen Ressourcen unseres Planeten gehen wir dabei verantwortungsvoll um. Die GIZ bietet ein breites Dienstleistungsangebot: Wir sind beratend in Politik und Wirtschaft tätig, vernetzen Akteure und sind dort präsent, wo es gilt, Konflikte zu lösen. In all unseren Aktivitäten legen wir den Fokus darauf, die Kompetenzen von Menschen, Organisationen und Regierungen auszubauen und zu fördern. Denn ganzheitliche Kompetenzentwicklung sehen wir als Schlüssel für nachhaltige Entwicklung – und Nachhaltigkeit ist unser Leitprinzip und Kerngeschäft. Dabei denken wir unternehmerisch und handeln wirtschaftlich, sind aber nicht profitorientiert. Wir schulen und vermitteln beispielsweise Fachkräfte, managen und überwachen Bau- und Infrastrukturprojekte, wickeln Finanzierungen ab und sind Expertinnen und Experten in der nachhaltigen Beschaffung von Gütern. Unsere Wertschaffung findet auf drei Ebenen statt: Indem wir Menschen befähigen, Organisationen unterstützen und Gesellschaften stärken, trägt unsere Arbeit weltweit dazu bei, die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030 zu erreichen. |
1, 2, 3, 4, 5, 8 | 8, 16, 17 | 4, 9, 14 |
2-7 | Angestellte | Mitarbeitende in Zahlen | 6 | 8 | 14 |
2-8 | Arbeitnehmer, die keine Angestellten sind | Mitarbeitende in Zahlen | 6 | 8 | 14 |
2-9 | Führungsstruktur und Zusammensetzung | Der Aufsichtsrat (AR) hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss, Ständiger Ausschuss und Eilausschuss. Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
|
7, 8, 9 | 1–17 | 3, 5 |
2-10 | Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | Der Aufsichtsrat (20 Mitglieder) wird paritätisch durch die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerin werden durch die Gesellschafterin bestellt und abberufen. Die Arbeitnehmerseite wird gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Mitarbeiter*innen der GIZ gewählt. Die letzte Wahl fand im August 2022 statt. Die zehn Arbeitnehmervertreter*innen setzen sich zusammen aus drei Gewerkschaftsvertreter*innen, einer/einem Leitenden Angestellten und sechs Angestellten. |
16 | 5 | |
2-11 | Vorsitzende/-r des höchsten Kontrollorgans | Grußwort des Aufsichtsratsvorsitzenden | 16 | 5 | |
2-12 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | Werte, Strategien und Ziele werden vom Vorstand und den Gremien der ersten Leitungsebene festgelegt. Die strategische Führung ist nicht Rolle des Aufsichtsrats. | 16 | 5 | |
2-13 | Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
Die unternehmerische Nachhaltigkeit wird vom Gesamtvorstand verantwortet. Der/die Beauftragte des Vorstands für Nachhaltigkeit, das Sustainability Office sowie entsprechende Themenbeauftragte arbeiten eng mit dem obersten Management zusammen, um Nachhaltigkeit systematisch weiterzuentwickeln.
Bis Mitte 2023 bestand das Sustainability Board, ein GIZ-internes Entscheidungsgremium, welches für die strategische Ausrichtung der unternehmerischen Nachhaltigkeit verantwortlich war. Das Sustainability Board wurde im Rahmen einer internen Gremienreform 2023 aufgelöst. Entscheidungen, die die unternehmerische Nachhaltigkeit betreffen, werden nun in den teils neu formierten Gremien des Unternehmens getroffen. Dadurch wird Nachhaltigkeit in breiteren Management-Kreisen im Gesamtunternehmen behandelt sowie verstärkt als Querschnittsthema in wesentlichen Managemententscheidungen berücksichtigt. |
1, 2, 6, 7, 8, 9 | 7, 12, 13, 15, 16 | 1, 2, 3, 6, 7, 12, 13, 14, 17 |
2-14 | Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Die GIZ als Bundesunternehmen soll nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex einschließlich menschenrechtlicher Berichtspflicht abgeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorlegen. Dies erfolgte 2023 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. | 12 | 5 | |
2-15 | Interessenkonflikte |
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Hat ein AR-Mitglied dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt angezeigt, ist unverzüglich über die Behandlung dieses Interessenkonflikts zu beraten und zu entscheiden, wie hiermit umzugehen ist.
Die GIZ stellt im Sinne des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sicher, dass die Mitglieder ihren Verpflichtungen im Aufsichtsrat nachkommen können. Die Mitglieder sollen demnach nicht mehr als drei Ämter gleichzeitig in Überwachungsgremien bekleiden. |
16 | 5 | |
2-16 | Übermittlung kritischer Anliegen | Gibt es kritische Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen, beschäftigt sich dieser beispielsweise im Rahmen von Regel- oder Sonderberichten oder im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Geschäften damit. | 10 | 16 | 5, 20 |
2-17 | Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | Die GIZ als Bundesunternehmen soll nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex einschließlich menschenrechtlicher Berichtspflicht abgeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorlegen. Dies erfolgte 2023 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. | 16, 17 | 9, 14 | |
2-18 | Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | Eine Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats durch Dritte findet nicht statt. | 16 | 5 | |
2-19 | Vergütungspolitik | Informationen zur Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan finden sich im Public Corporate Governance Bericht 2022 (Kapitel IV. „Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der GIZ im Jahr 2022“) sowie im Jahresabschluss der GIZ 2022 („Angaben zur Vergütung“).
Die Links werden nach Veröffentlichung Mitte Juli 2024 ergänzt. |
8 | 8, 14, 15 | |
2-20 | Verfahren zur Festlegung der Vergütung | Siehe 2-19 | 8 | ||
2-21 | Verhältnis der Jahresgesamtvergütung | Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten im gleichen Land wird 2023 nicht angegeben. Es wird nicht detaillierter berichtet aufgrund von Vertraulichkeitsauflagen sowie potenziellen Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit von Auslandsmitarbeitenden. | 8 | ||
2-22 | Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung | Vorwort | |||
2-23 | Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
Die unternehmensweit gültige Nachhaltigkeitsrichtlinie definiert das Nachhaltigkeitsverständnis der GIZ. 2023 wurde die Nachhaltigkeitsrichtlinie grundlegend überarbeitet. Die aktualisierte Nachhaltigkeitsrichtlinie konkretisiert das Leitprinzip Nachhaltigkeit der GIZ. Sie beschreibt das Verständnis von Nachhaltigkeit der GIZ und gibt Orientierung für den Umgang mit Interessen- und Zielkonflikten zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit. Sie bildet damit das Fundament für operative Policies und Strategien sowie Prozesse und Regeln der GIZ. Schließlich definiert die Richtlinie die Nachhaltigkeitsarchitektur und -governance des Unternehmens.
Das Nachhaltigkeitsprogramm der GIZ dient dazu, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit festzulegen und umzusetzen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Wesentlichkeitsanalyse ermitteln wir die für unser Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die die Grundlage für unser Nachhaltigkeitsprogramm und unsere Berichterstattung bilden. Dabei binden wir interne und externe Stakeholder ein, um ihre Perspektiven einzuholen. Strategisch wichtigste Themen unseres Nachhaltigkeitsmanagements sind und bleiben der Klimaschutz und darin die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Die nachhaltige Ausgestaltung der Mobilität ist dabei ein zentraler Hebel für die GIZ, schließlich verursachen Reisen annähernd 80 Prozent der Emissionen des Bundesunternehmens. Wo immer möglich, sollen Dienstreisen durch digitale Formate ersetzt oder durch die Bündelung von Terminen reduziert werden. Gemessen an 2019 wollen wir bis 2025 bei Flugreisen im In- und Ausland 25 Prozent Treibhausgase einsparen. Deshalb ist Klimaschutz eines der wesentlichen Ziele unseres Nachhaltigkeitsprogramms 2021–2025. Aber wir haben noch weitere ambitionierte Ziele für die kommenden Jahre: Wir wollen natürliche Ressourcen schonen und zum Schutz biologischer Vielfalt beitragen. Wir wollen unsere Beschaffung nachhaltiger ausrichten und als Unternehmen noch diverser werden. Und wir wollen Mitarbeitende zum Thema Menschenrechte sensibilisieren und sie ermutigen, auf mögliche Missstände hinzuweisen. Außerdem legen wir in unserem Nachhaltigkeitsprogramm einen besonderen Fokus auf unsere Büros im Ausland. Wir haben den Anspruch, unser gesamtes Handeln am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten. Dabei sind die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 sowie deren Umsetzungsprinzipien handlungsleitend. Zudem orientieren wir uns an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Agenda 2030 in Deutschland übersetzt. |
1, 6, 10 | 5, 8, 10, 16 | 6, 14, 17, 19 |
2-24 | Einbettung der Policy-Verpflichtungen | Im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 der GIZ sind die für die Umsetzung zuständigen Einheiten aufgeführt. | 1, 6, 10 | 5, 8, 10, 16 | 6, 14, 17, 19 |
2-25 | Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
Um Verstöße oder Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen geltende Gesetze, interne Regelungen und Selbstverpflichtungen der GIZ aufzuspüren, gibt es das GIZ-Hinweisgebersystem. Meldungen können anonym über das GIZ-Hinweisgeberportal erfolgen. Der menschenrechtliche Beschwerdemechanismus wird über das GIZ-Hinweisgebersystem kanalisiert und steht allen Personen offen.
Das Safeguards+Gender Managementsystem der GIZ dient der vorausschauenden Risikobewertung und -reaktion im Projektgeschäft und hilft der GIZ dabei, nicht intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte zu verhindern. Informationen zum GIZ-Hinweisgeberportal Informationen zum Safeguards+Gender Managementsystem: Safeguards+Gender Managementsystem (giz.de) |
1, 2, 10 | 5, 8, 10, 16 | 6, 14, 17, 20 |
2-26 | Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen | Siehe 2-25 | 1, 2, 10 | 5, 8, 10, 16 | 6, 14, 17, 20 |
2-27 | Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften | Siehe Compliance-Jahresbericht | 10 | 16 | 20 |
2-28 | Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | Mitgliedschaften und Selbstverpflichtungen Die GIZ ist Mitglied in einer Vielzahl von Organisationen und nimmt in ausgewählten Fällen Vorsitzende- bzw. Mitgliederfunktionen ein. Einige Beispiele stellen wir hier vor. B.A.U.M. e.V. Seit 2011 sind wir Mitglied bei B.A.U.M. (Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.) und haben uns dem B.A.U.M.-Kodex für nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Ziel des Arbeitskreises ist es, Unternehmen, Kommunen und Organisationen für die Belange des vorsorgenden Umweltschutzes und die Vision des nachhaltigen Wirtschaftens zu sensibilisieren. Zudem unterstützt B.A.U.M. seine Mitglieder bei der ökologisch wirksamen, ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Umsetzung ihrer Vorhaben. Biodiversity in Good Company Die GIZ gehört der Initiative Biodiversity in Good Company an, seit diese 2008 gegründet wurde. Unternehmen zahlreicher Branchen haben sich darin zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der weltweiten Biodiversität einzutreten – im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Initiative hat das Ziel, den dramatischen Verlust an Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt zu stoppen. Charta der Vielfalt Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta drückt die GIZ ihre Überzeugung aus, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Sie geht weiterhin die Selbstverpflichtung ein, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern. Science Based Targets initiative Der Science Based Targets initiative (SBTi) gehören weltweit knapp 2.500 Unternehmen an. Hinter der Initiative stehen der UN Global Compact, das World Resources Institute (WRI), der World Wide Fund For Nature (WWF) und das Carbon Disclosure Project (CDP). Um Teil der Initiative zu werden, müssen Unternehmen ihre Klimadaten systematisch erheben und offenlegen. SBTi-Expert*innen validieren, ob die von den Unternehmen vorgeschlagenen Reduktionsziele mit dem 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind. Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, jährlich über ihren Zielfortschritt transparent, öffentlich und nach einheitlichen Kriterien zu berichten. Die GIZ hat sich als erstes Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit der globalen Science Based Targets initiative (SBTi) angeschlossen und folgt damit ehrgeizigen Minderungszielen. Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima Seit Herbst 2018 verfolgt die Allianz für Entwicklung und Klima das Ziel, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz über das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen zu verknüpfen. Zudem mobilisiert sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung wichtiger Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Unterstützer der Allianz streben Klimaneutralität an, indem sie Treibhausgasemissionen vermeiden oder verringern und verbleibende Emissionen in qualitativ hochwertigen Projekten kompensieren. Die GIZ unterstützt die Allianz für Entwicklung und Klima. Sie hat das Sekretariat der Initiative erfolgreich aufgebaut und im Sommer 2021 an die eigens gegründete Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima übergeben. Sustainability Leadership Forum (SLF) Das Sustainability Leadership Forum wurde vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) und dem Centre for Sustainability Management (CSM) der Leuphana Universität Lüneburg begründet. 2020 übernahm die NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft die Rolle des Kooperationspartners von der Leuphana Universität. Das Forum dient als Arbeits- und Diskussionskreis für Unternehmen, die bereits ein herausragendes Nachhaltigkeitsmanagement haben und ihre unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausbauen möchten. Als Teilnehmerin des Forums schätzt die GIZ die Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Erarbeitung von Problemlösungen. UN Global Compact Seit 2004 ist die GIZ Teilnehmerin im Global Compact der Vereinten Nationen und hat sich damit dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Über die Umsetzung berichten wir jährlich. Bereits seit 2001 leitet die GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) außerdem die Geschäftsstelle des UN Global Compact Netzwerk Deutschland. Women’s Empowerment Principles Die Women’s Empowerment Principles (WEPs) sind sieben Grundsätze zur Stärkung von Frauen in Unternehmen. Die Prinzipien bieten Unternehmen eine Anleitung, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft fördern können. Sie basieren auf der Erkenntnis, dass den Unternehmen eine wichtige Rolle und Verantwortung bei der Gleichstellung der Geschlechter zukommt. Seit 2015 unterstützt die GIZ die Prinzipien und war damit das erst achte deutsche Unternehmen, das sich auf diese Weise zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt. Inzwischen bekennen sich weltweit über 1.000 Unternehmen zu den WEPs. |
16 | ||
2-29 | Ansatz für die Einbeziehung von Stakeholdern |
Zentrale Anspruchsgruppen der GIZ sind in der neuen Nachhaltigkeitsrichtlinie definiert: Auftraggeber und die Gesellschafterin machen der GIZ Vorgaben bzw. geben Impulse zu Nachhaltigkeitsthemen. Über die Arbeitnehmenden-Vertretung der GIZ wird die Teilhabe von Mitarbeitenden sichergestellt. Dabei sind Betriebsvereinbarungen das vorrangige Instrument, um die betriebliche Mitbestimmung auszuüben. Zusätzlich unterstützen freiwillige Mitarbeitenden-Initiativen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Die GIZ steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit politischen und zivilgesellschaftlichen Stakeholdern und Netzwerken, um Erfahrungen zu Nachhaltigkeitsthemen zu teilen und Impulse zu bekommen (siehe 2-28).
Um unsere wesentlichen Themen für die Berichterstattung zu ermitteln, hat die GIZ im Jahr 2023 das erste Mal einen Stakeholderdialog gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. der darauf basierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Diese unterscheiden zwischen zwei Hauptgruppen von Stakeholdern: betroffene Interessensträger und Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen. Um betroffene Interessensträger in den Stakeholderdialog einzubeziehen, wurde erstmals eine sogenannte Partnerbefragung durchgeführt. Die Partner der GIZ dienten hierbei als „Stellvertretende“ der direkt betroffenen Personen der Projektarbeit der GIZ. Die Partnerbefragung dient dazu, die Erwartungen internationaler Stakeholder in den Landesbüros der GIZ zu erfragen und sie in die strategische Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements einzubeziehen. Für die nächsten Durchgänge der Wesentlichkeitsanalyse sollen weitere Stakeholdergruppen eingebunden werden, um Perspektiven der betroffenen Personen der Projektarbeit noch umfassender abzubilden. Neben betroffenen Interessensträgern wurden vor allem interne Stakeholder und Expert*innen eingebunden. Die Ergebnisse des Austauschs mit den Stakeholdern sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die die Basis für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung im integrierten Unternehmensbericht bilden. Darüber hinaus spielen sie eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsprogramms. |
16, 17 | 9, 14 | |
2-30 | Tarifverträge | Mitarbeitende in Zahlen | 8 | 14, 15 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-1 | Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen |
Die hier dargestellten wesentlichen Themen – oder auch Auswirkungen, Risiken und Chancen (engl. Impacts, Risks, Opportunities, IROs) – wurden in einer 2023 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive der Europäischen Union (CSRD) ermittelt, unter die die GIZ voraussichtlich ab Berichtsjahr 2025 fällt. Dieser veränderte gesetzliche Rahmen stellt neue Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse sowie die Einbindung relevanter Stakeholdergruppen dar.
Die im Jahr 2023 als wesentlich definierten Auswirkungen bilden die Grundlage für unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung im integrierten Unternehmensbericht der GIZ. Die wesentlichen Chancen und Risiken werden in der Berichterstattung nach GRI bisher nicht abgedeckt. Die GIZ bereitet die Berichterstattung über diese wesentlichen Aspekte für das Sustainability Statement gemäß der CSRD für das Berichtsjahr 2025 vor. Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD im Überblick Zunächst wurde die Wertschöpfungskette der GIZ analysiert und in die drei Bereiche Beschaffung, Betrieb und Projektarbeit aufgeteilt. Anschließend wurde eine Longlist potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitssachverhalte erstellt. Die Identifikation potenziell wesentlicher Themen wurde anhand des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt. So wurden sowohl die möglichen Auswirkungen in den drei Bereichen der Wertschöpfungskette als auch die möglichen finanziellen Risiken und Chancen für die GIZ ermittelt. Die Grundlage bildete eine dokumentenbasierte Recherche, die durch den Einbezug interner Stakeholder ergänzt, validiert und abschließend bewertet wurde. Darüber hinaus wurden auch Partner in ausgewählten Auslandsbüros der GIZ in die Analyse in Form einer Partnerbefragung einbezogen. |
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3-2 | Liste der wesentlichen Themen | Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Auswirkungen sowie die wesentlichen Risiken und Chancen der GIZ in den Bereichen Beschaffung, Betrieb und Projektarbeit dar. Als Dienstleisterin für Nachhaltige Entwicklung ist der Unternehmenszweck der GIZ, positive Wirkungen in der Projektarbeit zu erzielen. Für alle im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD betrachteten Themen gibt es somit positive Auswirkungen. Diese werden hier deshalb nicht erneut aufgelistet. |
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