Integrierter Unternehmensbericht 2018
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UNSER VERGÜTUNGSSYSTEM

Das jetzige Vergütungssystem, das die GIZ und Gewerkschaft ver.di verhandelt haben, trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, deren Arbeitsvertrag in Deutschland geschlossen wurde. Auch alle entsandten Mitarbeiter*innen, die über einen in Deutschland geschlossenen Vertrag verfügen oder ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in einem EU-Mitgliedsland hatten, fallen unter dieses Vergütungssystem.

VERGÜTUNG INLANDSMITARBEITER/-INNEN UND ENTSANDTE FACHKRÄFTE

Die GIZ-Mitarbeiter*innen erhalten eine Grundvergütung, die anhand von acht Vergütungsbändern festgesetzt wird. Jedem Band gehören alle vergleichbaren Funktionen an. Die Grundvergütung kann sich im Rahmen der Performancebewertung erhöhen, die fester Bestandteil der jährlichen Mitarbeitergespräche mit der Führungskraft ist.

Gehaltsverhandlungen finden alle zwei Jahre statt und ziehen eine Anpassung des Tarifvertrags bzw. Änderungen im Vergütungssystem nach sich. Sie werden mit dem Tarifpartner ver.di ausgehandelt. Anpassungen am Tarifwerk muss der Aufsichtsrat der Gesellschaft zustimmen; dadurch bleiben nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern auch die der Anteilseigner gewahrt.

VERGÜTUNG NATIONALES PERSONAL

Gemäß der „Policy Nationales Personal“ verfügt jedes Einsatzland über ein einheitliches Vergütungssystem, das nationalem Recht entspricht. Es basiert auf sechs Bändern, die feste Ober- und Untergrenzen beim Gehalt festlegen. Diese stellen eine für das Land marktübliche Vergütung sicher. Jede Funktion ist einem Vergütungsband zugeordnet. Das Landesbüro prüft das Gehaltsgefüge regelmäßig und passt es bei Bedarf an. Dabei orientiert sich die GIZ an anderen Organisationen und Unternehmen.

Die Landesdirektor*innen sind dafür zuständig, ein Verfahren für die leistungsbezogene Vergütung zu etablieren. Dieses Verfahren muss im ganzen Land einheitlich und mit den Geschäftsfeldern abgestimmt sein. Wie hoch die leistungsbezogene Vergütung dann jeweils ausfällt, hängt von der Einschätzung der Gesamtperformance im jährlichen Mitarbeitergespräch ab.