Integrierter Unternehmensbericht 2018
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Die Vielfalt unserer Beschäftigten und ihre kulturelle Diversität betrachten wir als wichtiges Gut und Stärke zugleich. Alle Mitarbeiter*innen genießen deshalb Schutz vor Diskriminierung. Wir gleichen die Chancen für die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Unternehmens an. Außerdem verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gleichberechtigung der Geschlechter

„Gender reloaded: Vision needs Attitude – Attitude meets Action“ lautet das Motto der im Berichtsjahr 2018 aktualisierten GIZ-Genderstrategie. Mit ihr hat der Vorstand eine Vorgabe für das ganze Unternehmen in Kraft gesetzt, die für alle Unternehmensteile und Beschäftigtengruppen gilt. Mit ihr bekennt sich die GIZ zur Geschlechtergerechtigkeit. Dabei steht die Verwirklichung gleicher Chancen und Rechte für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität im Vordergrund. Die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Unternehmen und im Rahmen der Aufträge der GIZ sind zwei strategische Säulen ihrer unternehmenspolitischen Ausrichtung.

Die digitale Gender Network Community, der sich inzwischen fast 600 Mitarbeiter*innen aus dem In- und Ausland angeschlossen haben, stärkt die Genderkompetenz und ist Ausdruck des unternehmensweiten Engagements für Geschlechtergerechtigkeit. Das gilt auch für den Genderwettbewerb, die Genderwoche und das Gender-Netzwerktreffen, an dem im Berichtsjahr über 140 Gender-Ansprechpersonen aus 80 Ländern teilgenommen haben. Die Preise für die besten Maßnahmen und Projekte übergibt die Vorstandssprecherin im Rahmen einer Festveranstaltung persönlich. Das setzt ein klares Zeichen der Wertschätzung für das Engagement, für die Verwirklichung gleicher Chancen und Rechte und gegen geschlechtsspezifische Benachteiligungen und Diskriminierungen.

Mit der Umsetzung der Strategie leistet die GIZ einen auch für unsere Auftraggeber und Partner nachvollziehbaren Beitrag zur Erreichung der internationalen, europäischen und deutschen Ziele der Gleichberechtigung der Geschlechter. Unser Engagement wird beachtet und anerkannt. Zur Verleihung der GIZ-Genderpreise 2018 ist Caren Grown, eine Seniordirektorin der Weltbank, extra aus Washington angereist, um die Laudatio für die Gewinnerteams zu halten.

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Die Bedeutung des Themas Geschlechtergerechtigkeit für die GIZ unterstreicht auch die Unterzeichnung der Women’s Empowerment Principles (WEP) der Vereinten Nationen 2015. Bei den WEPs handelt es sich um sieben Grundsätze zur Stärkung von Frauen in Unternehmen, darunter unter anderem die Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Anhand einer Selbstbewertung, dem Women’s Empowerment Principles Gap Analysis Tool, analysierte die GIZ für das Berichtsjahr 2018 erstmals, wo sie mit der Umsetzung der Grundsätze im Unternehmen steht. Auch das Ergebnis der Selbstbewertung zeigt: Die GIZ hat schon viel erreicht und ist auf einem guten Weg.

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Innerbetriebliche Gleichstellung

Die innerbetriebliche Gleichstellung zielt darauf ab, Benachteiligungen abzubauen und die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Unternehmens anzugleichen. Sie verbessert die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Geschlechter. Dabei orientieren wir uns auf Basis einer Gesamtbetriebsvereinbarung an den wesentlichen Zügen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Der Personalbereich informiert den Vorstand und den Aufsichtsrat regelmäßig über Entwicklungen in allen Bereichen der innerbetrieblichen Gleichstellung.

Die drei örtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den Standorten Eschborn, Bonn und Berlin stellen sicher, dass unsere Personalpolitik unsere erklärten Ziele und unsere Verpflichtung zu Gleichberechtigung vor Ort reflektiert. Sie überprüfen, ob die im Gleichstellungsplan vereinbarten Gleichstellungsziele erreicht werden, und nehmen an relevanten Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der GIZ teil.

Die Gleichstellungsbeauftragten haben im Jahr 2018 mehrere Informationsveranstaltungen zum Entgelttransparenzgesetz durchgeführt und den Personalbereich bei der Umsetzung beraten. Im Fokus standen auch Führen in Teilzeit und höhere Quoten für Frauen in Führungspositionen in der Außenstruktur.

Auch für die Themen rund um einen gendersensiblen Sprachgebrauch in Stellenanzeigen, der schriftlichen Kommunikation oder im Rahmen von Sprach-Coachings sind die Gleichstellungsbeauftragten direkte Ansprechpartner*innen oder vermitteln ausgewählte externe Berater*innen. Die Gesamtgleichstellungsbeauftragte hat 2018 zudem eine interne, webbasierte Informationsplattform zu „Preventing and Dealing with Sexual Harassment“ eingerichtet, die u. a. Trainings- und Aufklärungsmaterialien zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und Kolleg*innen eine Austauschplattform bietet. Zu diesem Thema ist die Gesamtgleichstellungsbeauftragte auch Ansprechpartnerin für das Nationale Personal und hat 2018 in der Außenstruktur entsprechende Beratungen und Workshops durchgeführt.

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Gleichberechtigung der Geschlechter in der Programmarbeit der GIZ

Die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Qualitätsmerkmal unserer Arbeit und von zentraler Bedeutung für die Leistungen und Produkte der GIZ. Unsere Vorhaben können mit dem Safeguards+Gender-Managementsystem frühzeitig Potenziale für die Förderung der Gleichberechtigung ebenso wie externe Risiken und potenzielle negative Auswirkungen unseres Tuns erkennen und von Beginn an in der Konzeption von Vorhaben berücksichtigen.

Menschen mit Behinderungen

Die Erklärung zur Inklusion in der GIZ formulierte im Juni 2016 das Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen innerhalb der GIZ zu verbessern, und hielt konkrete Maßnahmen fest. Die Evaluierung der Erklärung, die im Berichtsjahr erfolgte, ergab, dass der Großteil der Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnte. So erhöhte sich unter anderem die Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Um die Bemühungen voranzutreiben, die Arbeitgeberattraktivität der GIZ für Menschen mit Behinderung weiter zu erhöhen, beginnt die GIZ 2019 mit den Vorbereitungen zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung.

Um eine angemessene Arbeitsumgebung zu schaffen, stellen wir Möbel und Equipment entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen zur Verfügung. Der/die Inklusionsbeauftragte/r des Unternehmens und gewählte Vertreterinnen und Vertreter für Menschen mit Behinderung stellen die Umsetzung der Inklusionspolitik sicher.

Deren Rat und Unterstützung zieht die GIZ auch bei der Prüfung auf Barrierefreiheit neuer und bestehender Liegenschaften hinzu. Um eine Repräsentation der Interessen der Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, beziehen wir die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung in Personalprozesse und die Personalvertretung ein. Wir stellen klar, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung willkommen sind.

Schutz vor Diskriminierung

Im GIZ-Verhaltenskodex „Grundsätze integren Verhaltens“ ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung verankert. Er gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit.

Jede*r Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich an die Integritätsberater*innen, Mitglieder der Personalvertretung und die Beschwerdestelle in Diskriminierungsfragen (AGG-Beschwerdestelle) wenden. Für bestimmte Gruppen existieren besondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, hierzu zählen die Gleichstellungsbeauftragten in allen Fällen einer geschlechterbasierten Diskriminierung. In Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist die Gesamtgleichstellungsbeauftragte Ansprechperson für alle Mitarbeitenden. Das schließt das Nationale Personal mit ein.

Auch die unternehmensinterne Kommunikation berücksichtigt die verschiedenen Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Intranet stehen Informationen für unterschiedliche Bedarfe zur Verfügung. Zum Thema Inklusion ist insbesondere der Intranetauftritt der Gesamt-Schwerbehindertenvertreterin hervorzuheben. Zu anderen Themen wie Pflege von Angehörigen oder Fragen und Antworten für LGBTI-Mitarbeitende im Auslandseinsatz hat der Personalbereich Informationen zusammengestellt.

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Zum Weiterlesen:

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Ziel an sich, gleichzeitig ist sie aber auch ein Schlüssel für nachhaltige Entwicklung. Diese Grundsätze prägen die Wertorientierung und Arbeit der GIZ.

Detaillierte Informationen zum Thema Gleichberechtigung der Geschlechter und Ergebnisse des Gender-Wettbewerbs: GIZ Gender Website (auf Englisch)

Die Grundsätze integren Verhaltens leiten sich aus den gemeinsamen Werten des Unternehmens ab, wie sie in unserem Leitbild kodifiziert sind: Grundsätze integren Verhaltens