Integrierter Unternehmensbericht 2018
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Die GIZ Orientierung zu den Menschenrechten ist für alle Mitarbeiter*innen verbindlich. Auf Unternehmensebene setzen wir diese auf der Basis des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) um. Das bedeutet für uns: Wir screenen etwaige Partner und beachten die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization), wenn wir Dienstleistungen und Materialien beschaffen. Außerdem vermitteln wir den Menschenrechtsansatz der GIZ bei unseren Fortbildungen.

GOVERNANCE-STRUKTUR FÜR MENSCHENRECHTLICHE SORGFALT

Die GIZ arbeitet an unterschiedlichen Stellen am Thema Menschenrechte. Das Sustainability Office kooperiert bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) eng mit dem Sustainability Board, das hierzu die wegweisenden Entscheidungen für das Unternehmen trifft. Für die fachliche Unterstützung des Projektgeschäfts zum Thema Menschenrechte ist der Fach- und Methodenbereich zuständig, bei dem unter anderem das Safeguards+Gender Desk angesiedelt ist. Das Sektorvorhaben Menschenrechte berät das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu diesem Thema.

NATIONALER AKTIONSPLAN WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE

Die GIZ ist sich ihrer Verantwortung für Menschenrechte in ihrer Projektarbeit und auf Unternehmensebene bewusst. Deshalb hat sie 2018 am Qualifizierungsprogramm „Fit für den NAP“ teilgenommen, um ihr Wissen zu den Anforderungen des NAP an Unternehmen zu vertiefen. Das Qualifizierungsprogramm wird vom Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) angeboten. Im DGCN sind rund 400 deutsche Unternehmen und etwa 60 Organisationen zusammengeschlossen, die den UN Global Compact unterzeichnet haben. Es unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung von Prozessen, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren.

Der Prozess, an dem wir uns als Unternehmen bei der Umsetzung des Aktionsplans orientieren, umfasst fünf Kernelemente. In einer Lückenanalyse hat die GIZ auf dieser Basis systematisch untersucht, welche potenziellen Defizite hinsichtlich menschenrechtlicher Sorgfalt auf Unternehmensebene bestehen.

NAP-KERNELEMENT BERICHTERSTATTUNG

Im integrierten Unternehmensbericht 2018 informieren wir zum ersten Mal ausführlich, wie wir unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Rahmen des NAP wahrnehmen. Wir werden auch zukünftig an dieser Stelle über unsere Aktivitäten zur Umsetzung der NAP-Kernelemente berichten. Hierdurch stellen wir auch unser Engagement gemäß den beiden Prinzipien des UN Global Compact zu Menschenrechten dar.

NAP-KERNELEMENT GRUNDSATZERKLÄRUNG

Der Vorstand der GIZ hat die Orientierung zu den Menschenrechten 2012 verabschiedet. Sie stellt unseren Beitrag und unsere Verantwortung zur Stärkung von Menschenrechten in der Kooperation mit den Partnerländern in den Mittelpunkt.

Die Orientierung nimmt Bezug auf sämtliche menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und erkennt diese als normative Grundlage für das Handeln der GIZ an. Darüber hinaus unterstreicht die GIZ ihre eigenständige Unternehmensverantwortung für die Menschenrechte. Die GIZ hat sich dem UN Global Compact angeschlossen und orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte.

Darüber hinaus stellt die Orientierung unseren Beitrag und unsere Verantwortung in der Projektarbeit in den Mittelpunkt: Im Auftrag der Bundesregierung und anderer Auftraggeber führen wir Vorhaben durch, die unmittelbar auf die Verbesserung der Menschenrechtslage in unseren Partnerländern abzielen. In anderen Sektoren der internationalen Zusammenarbeit leisten wir mittelbar mit unseren Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen entscheidende Beiträge zur Verwirklichung der Menschenrechte.

Wir arbeiten in Ländern mit teils erheblichen Defiziten bei der Umsetzung der Menschenrechte. Im Rahmen unserer Aufträge unterstützen wir diese Länder darin, sich internationalen Standards anzunähern und auf eine Verbesserung von Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten hinzuwirken. Dieses Bestreben machen wir in Aushandlungsprozessen deutlich, berücksichtigen dabei den jeweiligen Kontext und beraten unsere Kooperationspartner entsprechend. Wir sind für menschenrechtliche Problemsituationen sensibilisiert, wir prüfen und beobachten sie und wirken ihnen entgegen. In Abstimmung mit unseren Auftraggebern achten wir sorgfältig darauf, wie wir arbeiten und welche Wirkungen wir erzielen.

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Die „GIZ Orientierung zu den Menschenrechten“ ist für alle GIZ-Mitarbeiter*innen im In- und Ausland verbindlich. Sie gilt für alle unsere Organisationseinheiten gleichermaßen und leitet unser Handeln nach innen und nach außen. Sie bettet sich ein in unser Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und bestärkt bestehende Regeln, Verfahren und Aktivitäten. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung der Menschenrechte für die GIZ gegenüber unseren Auftraggeber*innen, Geschäftspartner*innen, Partnerinstitutionen und der breiten Öffentlichkeit.

NAP-KERNELEMENT RISIKOANALYSE

Auf Projektebene ermitteln wir mit dem Safeguards+Gender-Managementsystem im Vorfeld von Projekten mögliche unbeabsichtigte negative Wirkungen auf die Menschenrechte und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verhindern oder zu mindern.

Auf Unternehmensebene arbeiten und handeln wir im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Hierbei haben wir mögliche Lücken identifiziert, die wir in einer Risikoanalyse 2019 näher betrachten werden.

Sollten wir dabei auf Risiken für die menschenrechtliche Sorgfalt stoßen, werden wir mindernde Maßnahmen ableiten und umsetzen, um diesen Risiken für die Rechteinhaber zu begegnen. Verantwortlich für die Durchführung der Risikoanalyse ist das Sustainability Office, das während des gesamten Prozesses eng mit anderen Einheiten im Haus zusammenarbeitet.

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NAP-KERNELEMENT MASSNAHMEN

Bestehende Maßnahmen:

Grundsätze integren Verhaltens (GiV): Mit den Grundsätzen integren Verhaltens gibt sich die GIZ ein ethisches Norm- und Regelwerk. Wir lassen unser Handeln von Prinzipien wie Gleichbehandlung, Verbot sexueller Belästigung, Transparenz oder partnerschaftlicher Zusammenarbeit leiten.

Als Code of Conduct sind die Grundsätze integren Verhaltens auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch für unsere Mitarbeiter*innen verfügbar und gelten für alle Beschäftigten. Sie gelten sinngemäß auch für Entwicklungshelfer*innen sowie für Integrierte Fachkräfte. Die GiV werden in eigens auf diesen Personenkreis abgestimmten Fassungen über einzelvertragliche Vereinbarung angewendet.

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Business Partner Screening: Das Business Partner Screening (BPS) ist ein integraler und verbindlicher Bestandteil des Risikomanagements der GIZ. Um langfristig erfolgreich zu sein, muss die GIZ ihre Dienstleistungen verantwortungsvoll ausüben. Deshalb verpflichtet sie sich zu hoher Sorgfalt und überprüft, welche Wirkungen private Kooperationspartner, Auftraggeber und Zuschussgeber auf das Image der GIZ und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit haben könnten. Zu diesem Zweck erstellen wir standardmäßig Business Partner Screenings bei allen Kooperationen und Drittmittel-Geschäften mit Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.

Ziel des Verfahrens ist es, mögliche Risiken vor Projektbeginn sichtbar zu machen. Falls sich im Rahmen des Verfahrens zeigt, dass die geplante Kooperation mit potenziellen Risiken verbunden ist, integrieren wir risikomindernde Maßnahmen bereits in die Strategie des zukünftigen Projektes. Dabei prüfen wir auch Menschenrechtsaspekte.

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ILO-Kernarbeitsnormen in der Beschaffung: Die GIZ ist kein Unternehmen, das Rohstoffe beschafft, wie dies produzierende Unternehmen tun. Ein großer Teil unserer Beschaffung besteht aus Sachgütern und Dienstleistungen. Die Einhaltung sozialer Kriterien im Bereich nachhaltige Beschaffung regeln wir mit den Integritäts- und Sozialstandards der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Sie sind elementarer Bestandteil jeder Ausschreibung und somit auch jedes Vertrags der GIZ.

Durch die Annahme der AEB/AVB versichern Bieter*innen, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormenerfüllen, die unter anderem die Beseitigung von Zwangsarbeit, Diskriminierung und Kinderarbeit beinhalten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die GIZ explizit Schadenersatzansprüche, Vertragsstrafen und die fristlose Kündigung vor. 2019 wird die GIZ ein E-Learning zu unternehmerischer Nachhaltigkeit inklusive Informationen zu Menschenrechten für ihre Dienstleister erarbeiten.

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Risikomanagement: Das Risikomanagement umfasst alle wertschöpfenden Prozesse im Inland und Ausland und beruht auf einer kontinuierlichen Befassung mit Risiken. Es basiert auf standardisierten Prozessen und Formaten zur Risikoerfassung. Diese sind sowohl für den regulären Meldeprozess (Regelberichterstattung) als auch für den nichtregulären Meldeprozess (Ad-hoc-Berichterstattung) definiert. Dabei berücksichtigen wir auch Menschenrechtsrisiken.

Fortbildungen: Die GIZ vermittelt das Konzept des Menschenrechtsansatzes sowie unternehmenseigene Standards und Verfahren zu Menschenrechten in verschiedenen Fortbildungen.

Insgesamt 1.060 Beschäftigte (entsandte Auslands- und Inlandsmitarbeitende, Entwicklungshelferinnen und -helfer sowie Integrierte Fachkräfte) nahmen im Berichtszeitraum 2018 an verbindlichen monatlichen Einführungsveranstaltungen teil, die ein zweistündiges Modul zu Schlüsselthemen für nachhaltige Entwicklung und der Agenda 2030 enthalten. In diesem Modul werden unter anderem die „Orientierung zu den Menschenrechten“ der GIZ, der menschenrechtliche Beschwerdemechanismus sowie das Safeguards+Gender-Managementsystem präsentiert. Zum Safeguards+Gender-Managementsystem, der Bedeutung sowie den Anforderungen der Safeguards Menschenrechte, Konflikt- und Kontextsensibilität wurden im Berichtszeitraum 2018 insgesamt 72 Mitarbeiter/-innen in halb- und ganztägigen Trainings geschult. Neben diesen standardisierten Fortbildungen hat die GIZ außerdem Onlinesprechstunden sowie Informationsveranstaltungen in verschiedenen Formaten zum Safeguards+Gender-Managementsystem einschließlich dem Safeguard Menschenrechte entwickelt. Hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einschließlich der dezentralen Projektstruktur vor Ort, wurden hierüber erreicht. Der überwiegende Teil der GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ist als Nationales Personal vor Ort tätig. Die Durchführung von Einführungsveranstaltungen sowie die Organisation verschiedener Qualifizierungsangebote für nationale Mitarbeitende ist Aufgabe der Landesbüros und wird von diesen gesteuert. Zentral werden dazu keine Daten erhoben oder zusammengefasst.

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Im Berichtsjahr 2018 haben wir keine weiteren Maßnahmen implementiert, diese werden sich aus der Risikoanalyse 2019 ergeben. Schritte zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden ebenfalls 2019 erarbeitet.

NAP-KERNELEMENT BESCHWERDEMECHANISMEN

Interne Beschwerdemechanismen sind durch den Gesamtbetriebsrat sowie die Gleichstellungs- und Schwerbehindertenbeauftragten gegeben. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter*innen auf Unternehmensebene zu vertreten, und setzt sich aus den sechs Delegierten der drei Betriebsräte in Berlin, Bonn und Eschborn zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören auch Fragen des Arbeitsschutzes auf Unternehmensebene. Im Falle einer Beschwerde können sich Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat wenden. In Fällen, die die Gleichstellung oder eine Schwerbehinderung betreffen, können sie sich an die Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenbeauftragte wenden.

Externer menschenrechtlicher Beschwerdemechanismus

Die GIZ geht Hinweisen über mögliche negative Wirkungen ihres Handelns auf die Menschenrechte unmittelbar und in angemessener Weise nach. Die Verantwortung dafür, diesen Hinweisen nachzugehen, liegt bei der Stabsstelle Compliance und Integrität. Sie behandelt Hinweise stets vertraulich und wahrt auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin. Der Beschwerdemechanismus ist weltweit erreichbar unter: humanrights@giz.de.

Folgende Schritte leitet sie nach Eingang von Hinweisen ein:

  • Die Stabsstelle Compliance und Integrität sichert Hinweise an humanrights@giz.de und versendet eine Empfangsbestätigung.
  • Erweist sich der Sachverhalt als plausibel, prüft sie vertieft intern oder extern. Den Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin informiert sie innerhalb einer Woche über die Einleitung der Prüfung.
  • Die Stabsstelle informiert betroffene Einheiten der GIZ über das Ergebnis der Prüfung.
  • Sie prüft, ob Regelungen getroffen und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zukünftige Menschenrechtsverletzungen auszuschließen.
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Eine Beschwerde in Côte d’Ivoire, die Ende 2018 bei der GIZ eingegangen ist und 2019 bearbeitet wird, ist der einzige Fall im Jahr 2018.

Zum Weiterlesen:

Als führender Dienstleister in der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung setzen wir uns weltweit für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen ein und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Verwirklichung der Menschenrechte: GIZ Orientierung zu Menschenrechten

Das Thema Menschenrechte ist für die Entwicklung unserer Partnerländer essenziell, weshalb es uns Handlungsanleitung in unserer Projektarbeit ist.

Durch unsere Arbeit wollen wir gesellschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen so verändern, dass Menschen ihre Rechte verwirklichen und in Würde leben können: Unsere Fachexpertise zu Menschenrechten

Unser Nachhaltigkeitsprogramm 2016–2020 dient als zentrale Richtschnur und Managementinstrument für die Arbeit des Sustainability Office. Dabei beinhaltet es auch das Thema Menschenrechte.

Wir erhalten und stärken die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeiter*innen, indem wir ihnen faire, transparente und gleiche Rechte und Chancen ermöglichen.

Nationaler Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020 der Bundesregierung