Integrierter Unternehmensbericht 2018
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Wer nicht wegsieht beim Schicksal von Menschen auf der Flucht, der rückt ihre Rechte in den Mittelpunkt und wird dem einzelnen Menschen gerecht.

MAROKKO: ALLES, WAS RECHT IST

Was nützen internationale Dokumente für den Schutz von Flüchtlingen, wenn jene, die die Rechte einhalten müssen, sie nicht oder nur unzureichend kennen? Deshalb steht die Schulung von Regierungsbeamt*innen und Jurist*innen in Marokko im Mittelpunkt eines Projekts im Auftrag des Auswärtigen Amts. Damit geht das nordafrikanische Land einen Schritt weiter auf seinem Weg hin zu einer auf Menschenrechten basierenden Migrations- und Asylpolitik. Mittlerweile ist internationales Flüchtlingsrecht fester Bestandteil des Lehrplans – ein Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Hochschule für Justizbeamte.

Durch ein Schulungsmodul für Multiplikator*innen sollen möglichst viele Expert*innen erreicht werden: 2018 wurden damit 15 Richterinnen und Richter in Marokko zu Expert*innen für internationales Flüchtlingsrecht ausgebildet, die wiederum ihr Wissen an mehr als 150 Richter*innen weitergaben. Und damit Menschen, die Marokko als Transit- oder Aufnahmeland wählen, mehr über ihre Rechte erfahren, können sie sich mit Hilfe speziell produzierter Filme und Internetseiten informieren.

OSTSUDAN: NEUE PERSPEKTIVEN SCHAFFEN

In der ostsudanesischen Stadt Kassala am Fuße der markanten Taka-Berge sind qualifizierte Mechaniker*innen rar. Gleichzeitig hoffen junge Einheimische und Flüchtlinge dort auf einen Arbeitsplatz und eine Lebensperspektive. Um Arbeitssuchende und Bedarfe des Arbeitsmarkts zusammenzubringen, startete im Herbst 2018 die erste einjährige Ausbildung im Bereich Kleinmotorenreparatur nach dualem Vorbild. Die GIZ entwickelte sie mit lokalen Expertinnen und Experten in Kooperation mit der nordostafrikanischen zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) und bereitete die Lehrpläne vor.

Neben der Mechaniker- wurde 2018 bereits eine Elektrikerausbildung landesweit zugelassen. Die GIZ konnte bei der Vorbereitung der Lehrpläne aus den Erfahrungen einer dreimonatigen Kurzqualifizierung schöpfen, die bereits 240 junge Menschen – Flüchtlinge und Einheimische – bis Ende 2018 absolviert hatten. Das Projekt im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums wird von der Europäischen Union kofinanziert. Allein im Ostsudan hat das UN-Flüchtlingshilfswerk 2018 mehr als 7.000 neue Flüchtlinge registriert, über zehn Prozent davon Minderjährige ohne Eltern. Von den insgesamt mehr als 900.000 Flüchtlingen im Sudan kommt die Mehrzahl aus dem Südsudan und aus Eritrea.