Integrierter Unternehmensbericht 2018
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Wir nehmen unsere Verantwortung für die Menschenrechte ernst. Für ein Unternehmen im staatlichen Eigentum ist diese Verantwortung besonders groß. Gerade als Unternehmen, das auch in Ländern mit teilweise erheblichen Defiziten bei der Umsetzung der Menschenrechte arbeitet, ist diese Aufgabe für uns besonders dringlich.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Mit diesem Artikel beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auf die sich die Weltgemeinschaft 1948 geeinigt hat. Der nachfolgend entstandene internationale wie regionale Kanon verbindlicher Menschenrechtsverträge ist für die GIZ als Bundesunternehmen Referenzrahmen bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Projekte weltweit.
In den letzten Jahren sind zudem wichtige Leitplanken für die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen definiert worden. Dazu gehört der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 – 2020 (NAP) der Bundesregierung. Er zielt speziell darauf ab, die Menschenrechte entlang globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten zu sichern. 2018 hat die GIZ zahlreiche Schritte unternommen, um den Aktionsplan umzusetzen.

MENSCHENRECHTE IM UNTERNEHMEN: FIT FÜR DEN NAP

Von Mai 2018 bis Januar 2019 nahm die GIZ an „Fit für den NAP“ teil. Es unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung von Prozessen, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren. Die GIZ definierte mit Hilfe des Programms die nächsten Schritte, um den NAP umzusetzen: Neben einer Lücken- und Risikoanalyse umfasst dies einen Katalog an Verbesserungsmaßnahmen. Das Qualifizierungsprogramm wird vom Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) angeboten. Im DGCN sind rund 400 deutsche Unternehmen und etwa 60 Organisationen zusammengeschlossen, die den UN Global Compact unterzeichnet haben.

MENSCHENRECHTE IN STANDARDS UND PROZESSEN: IN ZUKUNFT LÜCKENLOS

Die GIZ untersucht systematisch, wo es möglicherweise Lücken bei der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen gibt. Die Analyse wurde durch externe Expert*innen unterstützt und dient zur Vorbereitung einer Risikoanalyse, die 2019 durchgeführt wird. Auch diese Risikoanalyse ist Teil der Umsetzung des NAP. Es geht hierbei nicht (nur) um die Betrachtung von Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit, sondern insbesondere um menschenrechtliche Risiken für potenziell Betroffene des unternehmerischen Handelns. Bei Themen und Geschäftsbereichen, bei welchen solche Risiken bestehen, wird die GIZ mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirken.
Mit den genannten Schritten wird die GIZ die Anforderungen des NAP voraussichtlich bis Ende 2020 erfüllen.

MENSCHENRECHTE IN PROJEKTEN: PRÜFUNG MIT SYSTEM

Wenn die GIZ weltweit Projekte plant und vorbereitet, greift ein weiterer Baustein ihres Einsatzes für Menschenrechte: das interne Safeguards+Gender Managementsystem. Die GIZ nutzt dieses Verfahren, um noch vor dem Start eines Projekts systematisch zu prüfen, inwieweit dieses mögliche nicht intendierte negative Wirkungen auf Menschenrechte hat und wie sich diese verhindern oder mindern lassen.

Mehr zu diesem Thema:

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