Integrierter Unternehmensbericht 2018
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Unsere Mitarbeiter*innen engagieren sich für die weitere Entwicklung unserer Partnerländer. Nicht immer ist die Sicherheitslage mit der in Deutschland zu vergleichen. Um die Sicherheit unserer Beschäftigten dennoch gewährleisten zu können, setzt die GIZ auf ein bewährtes, professionelles Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement

Die Arbeit in unseren Partnerländern birgt seit jeher Risiken wie Naturkatastrophen, Terrorattentate, Gewaltkriminalität, unsichere Verkehrswege oder eine schlechte medizinische Versorgung. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter*innen hat Vorrang – sie steht über Akquise- oder Geschäftsinteressen.

DIE STABSSTELLE UNTERNEHMENSSICHERHEIT

Die Gesamtverantwortung für das Thema „Personelle Sicherheit“ liegt beim Vorstand. Die Stabsstelle Unternehmenssicherheit ist direkt an den Vorstand angegliedert und umfasst die Gruppe Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement sowie eine Analyseeinheit. Sie existiert seit 2016 und ist für den Personalkörper weltweit zuständig.

Kernaufgaben der Stabsstelle Unternehmenssicherheit sind sicherheitspolitische Analysen, die Koordination des Krisenmanagements, der Aufbau eines weltweiten Sicherheitsrisikomanagementsystems und die Integration von Sicherheitsaspekten in relevante unternehmensweite Verfahren und Prozesse.

Die Stabsstelle berät beim Aufbau und in der Qualitätssicherung von Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagementsystemen weltweit. Sie ist die fachliche Heimat für die Sicherheitsrisikomanagementberater*innen der GIZ. Bei Krisen ist die Stabsstelle Single Point of Contact für die GIZ und die Bundesregierung. Sie koordiniert das Krisenmanagement und leitet den Krisenstab der GIZ. Auch der Geheimschutzbeauftragte, der die Mitarbeiter*innen zu allen Geheimschutzfragen berät, ist hier angesiedelt. Im Unternehmen kooperiert die Stabsstelle mit verschiedenen Fachbereichen zu Aspekten des Sicherheitsrisikomanagements, zum Beispiel auch zum Thema Inlandssicherheit. Um der Fürsorgepflicht der GIZ gerecht zu werden, sensibilisiert und qualifiziert die Stabsstelle die mitarbeitenden Personalgruppen und fördert so darüber hinaus eine unternehmensweite Sicherheitsrisikokultur. Vor allem auch in Krisenfällen arbeitet sie besonders eng mit der psychologischen Beratungsstelle für Krisen- und Konfliktmanagement (COPE) zusammen.

Zu den Kernaufgaben des Sicherheitsrisikomanagements gehört die Analyse, um mit fundierten Einschätzungen die Basis für durchdachte und nachhaltige Entscheidungen zu begründen. Im Jahr 2018 hat die GIZ die Analyse-Einheit der Stabsstelle Unternehmenssicherheit etabliert. Sie bildet nun für die Kolleg*innen der Regionalbereiche die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu sicherheitspolitischen Entwicklungen weltweit. Kontext-Analysen, Foresight-Szenarien und Spotlights zu aktuellen Krisenentwicklungen bilden vielfältige Angebote, die auf die unterschiedlichen Herausforderungen und Fragestellungen dieser Bereiche zugeschnitten sind. Gleichzeitig unterstützt die Analyse-Einheit das Sicherheitsrisikomanagement durch das Security Crisis and Risk Eye (Krisenfrüherkennung), mit dem Krisen in Partnerländern bereits früh erkannt werden und ein proaktives Agieren ermöglicht wird.

Die fünftägige Global Conference im Dezember 2018 in Kenia bot zum ersten Mal über 90 Mitarbeiter*innen des Sicherheitsrisikomanagement-Systems sowie Landesdirektor*innen ein Forum für die Diskussion von Erfahrungen, fachlichen Themen, Konzepten und Best Practices. Die Ergebnisse der Veranstaltung finden sich auch in der gemeinsam erarbeiteten Vision 2022 wieder und manifestieren sich in den fünf Handlungsfeldern Security Culture, Knowledge Management, Human Capacity, Standardization and Compliance sowie Structures and Ressources.

Die Stabsstelle Unternehmenssicherheit setzt die Policy Flugsicherheit systematisch und fundiert um. Hierdurch hat sich die Transparenz bezüglich der Risikoeinschätzungen von Fluglinien erheblich verbessert. Mit Hilfe externer Expertise konnten zudem klare Bewertungskriterien entwickelt und Empfehlungen zur Nutzung für die relevanten Führungskräfte erarbeitet werden. Das versetzt Mitarbeiter*innen im ganzen Unternehmen in die Lage, sich selbst ein objektives Bild über die Sicherheitsrisiken einer Flugreise zu machen. Dieses Vorgehen unterstützt nicht nur die Kolleg*innen, sondern stärkt auch die Fürsorgepflicht des Unternehmens gegenüber ihren Mitarbeiter*innen.

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SICHERHEITS- UND RISIKOMANAGEMENT IM AUSLAND

Die Verantwortung für die personelle Sicherheit der eingesetzten Mitarbeiter*innen gehört zu den Führungsaufgaben der Landesdirektion. Die Landesdirektorin beziehungsweise der Landesdirektor verantwortet das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Einsatzland. Das beinhaltet auch die jährliche Erstellung eines Statusberichts im Rahmen der Mindestsicherheitsstandards, der 2018 als Instrument erfolgreich in den Partnerländern eingeführt wurde.

Er unterstützt den professionellen und transparenten Umgang mit spezifischen Sicherheitsrisiken und befähigt darüber hinaus die Führungskräfte, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen. In dieser Hinsicht ergänzt das Instrument das Qualifizierungsangebot „Sicherheitsrisikomanagement für Landesdirektionen“. In Verbindung bilden Kurs und Instrument eine umfassende Grundlage zum kontextspezifischen Management von Sicherheitsrisiken und der Entwicklung entsprechender Maßnahmen.

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Mitarbeiter*innen, Entwicklungshelfer*innen und Integrierte Fachkräfte befolgen die von der Landesdirektion ausgegebenen Sicherheitshinweise und -anweisungen. Alle Mitarbeiter*innen nehmen vor ihrer Ausreise an den für sie je nach Einsatzland von der Stabsstelle Unternehmenssicherheit vorgegebenen Trainings teil. Sie setzen erforderliche Maßnahmen um und leisten so ihren Beitrag zur Minimierung der Risiken. Führungskräfte stellen sicher, dass all diese Kräfte vor Ort im Einsatzland nicht ohne geeignete und angemessene risikomindernde Maßnahmen hohen individuellen Risiken ausgesetzt sind.

Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen melden sicherheitsrelevante Vorfälle ihrer Führungskraft, der Landesdirektion, dem Beratenden des Sicherheitsrisikomanagements oder direkt der Stabsstelle Unternehmenssicherheit. Sie stellen ihre Erreichbarkeit im Einsatzland sicher und melden ihre Abwesenheiten mindestens einen Tag vor einer Abwesenheit an das GIZ-Büro.

Jede und jeder Geschäftsreisende informiert sich vor Reiseantritt rechtzeitig über die Sicherheitslage im Reiseland sowie über Sonderregelungen für das Reiseland und benachrichtigt das jeweilige GIZ-Büro über die Reisedaten. Reisende wie Ausreisende absolvieren das Online-Reisesicherheitstraining und legen die Bescheinigung der Führungskraft vor.

Die Sicherheitsmindeststandards bestimmen den Rahmen für das Sicherheits- und Risikomanagement der GIZ im Ausland. Sie beinhalten die zentralen Aspekte, Grundlagen und Vorgehensweisen für ein länderspezifisches Sicherheitskonzept im Einsatzland und sind systemisch in den Ländern weltweit implementiert. Ein Statusbericht analysiert und validiert die Umsetzung. Verändern sich die Rahmenbedingungen, passt die GIZ Maßnahmen entsprechend an, damit das Sicherheitsrisikomanagementsystem auf die Sicherheit für die Mitarbeiter*innen und die Erfordernisse an die Sicherheit im Land ausgerichtet werden kann. Somit klären die Landesdirektionsbüros und die Stabsstelle Unternehmenssicherheit den Ressourcenbedarf im Bereich Sicherheit auf der Grundlage einer landesspezifischen Sicherheitsrisikoanalyse.

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SICHERHEITSRELEVANTE RICHTLINIEN DER GIZ

Folgende Tabelle ermöglicht einen Überblick über sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ.
Richtlinie Veröffentlicht Aktualisiert
Handlungsrahmen Sicherheit 2008 2012
Policy Personelle Sicherheit 2008 2012, 2016, 2017
Mindestsicherheitsstandards 2016 2017
Flugsicherheit 1.9.2018 jeden Monat

Zum Weiterlesen:

Das Risikomanagement der GIZ basiert auf dem Vierklang vermeiden, minimieren, übertragen und akzeptieren.