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Unsere Sorgfaltspflichten

Ob bei unseren eigenen Mitarbeiter*innen oder entlang unserer Lieferketten: Die GIZ setzt sich für den Schutz von Menschenrechten und für ökologische Nachhaltigkeit ein.

Porträtfoto: Marcel Nitschmann.

»Indem wir konsequent nach­haltig beschaffen, verhindern wir von Anfang an Risiken in unseren Lieferketten. Bereits in den Aus­schreibungen können wir in vielen Fällen zertifizierte Güter verlangen, die zum Bei­spiel Kinder­arbeit aus­schließen oder unter gewissen Umwelt- und Sozial­standards produ­ziert werden.«

Marcel Nitschmann,
Gruppenleiter im Bereich Einkauf und Verträge bei der GIZ
© GIZ / D. Ostermeier
Hier erklärt Marcel Nitschmann im Video, warum die GIZ Vorreiterin im Bereich nachhaltige Beschaffung ist.
Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz. Das Gesetz schreibt vor, dass Unter­nehmen nicht nur für die Sozial- und Umwelt­standards im eigenen Haus Ver­antwortung tragen, sondern auch der Sorgfalts­pflicht bei ihren welt­weiten Zulieferern gerecht werden müssen. Die Unter­nehmen sind damit für den Schutz der Menschen­rechte der Arbeit­nehmer*innen in ihren Liefer­ketten mit­verant­wort­lich.

So verankern wir unsere Sorgfalts­pflichten

Für ihre Mitarbeiter*innen hat die GIZ einige neue Dokumente und Hand­reichungen zum Thema Menschen­rechte und nach­haltige Beschaffung erstellt:

  • Policy zur Nachhaltigen Beschaffung: definiert unseren Anspruch, enthält die recht­lichen Rahmen­bedingungen und die Definition von Nachhaltig­keits­kriterien, gültig seit 2021.
  • Verhaltens­kodex für Vertrags­beziehungen: legt seit 2022 Nachhaltig­keits­standards für die Beschaffung fest und wird in Deutsch­land konse­quent für alle Sach­güter­be­schaffungen genutzt.
  • Practitioners’ Guide: ein How-to zum Thema nach­haltige Beschaffung mit praktischen Umsetzungs­hinweisen, neu seit 2022.
  • Policy Nationale Mitarbeiter*innen: informiert über menschen­rechtlich relevante Normen wie die ILO-Kernarbeitsnormen, Veröffentlichung erfolgt 2023.

Von Büromaterialien wie Bleistiften und Drucker­tinte über Medizin­produkte und Fahr­zeuge bis zu Wind­turbinen: Durch die Viel­zahl unter­schied­licher Projekte, die wir jedes Jahr durch­führen, haben wir einen hohen Material­bedarf. Im Jahr 2022 hat die GIZ rund 2.100 Millionen Euro – 53 Prozent ihres Geschäfts­volumens – für die Beschaffung von Gütern und Dienst­leistungen aus­gegeben. Eine möglichst nach­haltige Beschaffung, die sowohl öko­logische als auch soziale Kriterien in Betracht zieht, ist uns dabei wichtig. Das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) hat unseren Fokus noch einmal verstärkt auf die Rechte der Menschen in unseren Liefer­ketten gelenkt. Darüber hinaus ist es unser Anspruch und unsere Pflicht, allen Mitarbeitenden ein sicheres Arbeits­umfeld zu bieten.

Das LkSG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In der GIZ haben wir schon viele Jahre zuvor damit begonnen zu überprüfen, ob ökologische und soziale Standards in unseren Liefer­ketten und inner­betrieb­lichen Abläufen ein­gehalten werden. 2022 haben wir mit Hilfe des Tools „CSR Risiko-Check“ eine Risiko­analyse für unsere Sach­güter und Dienst­leistungen durch­geführt und dabei Faktoren wie Umwelt- und Menschen­rechts­risiken entlang der Liefer­kette unter­sucht. Dank dieser Analyse wissen wir nun, welche Sach­güter und Dienst­leistungen besonders risiko­behaftet sind, weil zum Beispiel häufig Gewerk­schafts­rechte nicht ein­ge­halten werden oder die Gesund­heit der Arbeiter*innen gefähr­det wird. Mit diesen Informationen ent­wickeln wir Orientierungen, die den Ver­antwort­lichen zeigen, welche Risiken bei der Beschaffung vor­liegen und welche Nach­haltigkeits­kriterien sie konkret beachten müssen. Indem wir nicht nur das günstigste Produkt ein­kaufen, sondern auch auf soziale und öko­logi­sche Kriterien setzen, handeln wir konsequent nach­haltig.

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mit­arbeitenden über das Thema menschen­recht­liche Sorg­falt gut infor­miert sind. Deshalb haben wir 2021 und 2022 unsere Schulungs­materialien er­weitert. Diese stehen nun allen Mit­arbei­tenden zur Ver­fügung. Für unsere externen Dienst­leister*innen bieten wir bereits seit 2019 den Online­kurs „Guide for practicing corporate sustainability“ an. Er zielt darauf ab, über das Nach­haltigkeits­management der GIZ zu informieren und wesent­liche Elemente der Nach­haltig­keits­standards zu ver­mitteln. Im letzten Jahr haben wir den Kurs um Inhalte für Finanzierungs­empfänger*innen er­gänzt.

Probleme im Blick

Wir haben 2022 unser bestehendes Hinweisgebersystem um den Punkt „Verstöße gegen umwelt­bezogene Pflichten und Umwelt­recht“ erweitert. Bereits zuvor konnten uns Mit­arbeiter*innen, Zuliefernde und sonstige Invol­vierte auf der ganzen Welt Hinweise zu Menschen­rechts­verletzungen melden. Nun können auch Hin­weise auf umwelt­bezogene Rechts- oder Regel­verstöße gegeben werden – auf Wunsch auch anonym. Dies ist niedrig­schwellig über ver­schiedene Kanäle, zum Beispiel das Online-Hinweisgeber-Portal der GIZ oder auch spezifische E-Mail-Adressen, und in mehreren Sprachen möglich. Außer­dem steht eine externe Ombuds­person als Ansprech­person bereit.

Nachfolgend finden Sie Informationen nach dem Nachhaltigkeitsstandard
der Global Reporting Initiative (GRI):

Wesentliches Thema 3: Nachhaltige Beschaffung

Wesentliches Thema 4: Schutz und Förderung von Menschenrechten

  • Zusätzliche relevante Informationen nach GRI, DNK und Global Compact finden Sie hier