Unsere Sorgfaltspflichten
Ob bei unseren eigenen Mitarbeiter*innen oder entlang unserer Lieferketten: Die GIZ setzt sich für den Schutz von Menschenrechten und für ökologische Nachhaltigkeit ein.
»Indem wir konsequent nachhaltig beschaffen, verhindern wir von Anfang an Risiken in unseren Lieferketten. Bereits in den Ausschreibungen können wir in vielen Fällen zertifizierte Güter verlangen, die zum Beispiel Kinderarbeit ausschließen oder unter gewissen Umwelt- und Sozialstandards produziert werden.«
Marcel Nitschmann,© GIZ / D. Ostermeier
Gruppenleiter im Bereich Einkauf und Verträge bei der GIZ
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen nicht nur für die Sozial- und Umweltstandards im eigenen Haus Verantwortung tragen, sondern auch der Sorgfaltspflicht bei ihren weltweiten Zulieferern gerecht werden müssen. Die Unternehmen sind damit für den Schutz der Menschenrechte der Arbeitnehmer*innen in ihren Lieferketten mitverantwortlich.
So verankern wir unsere Sorgfaltspflichten
Für ihre Mitarbeiter*innen hat die GIZ einige neue Dokumente und Handreichungen zum Thema Menschenrechte und nachhaltige Beschaffung erstellt:
- Policy zur Nachhaltigen Beschaffung: definiert unseren Anspruch, enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Definition von Nachhaltigkeitskriterien, gültig seit 2021.
- Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen: legt seit 2022 Nachhaltigkeitsstandards für die Beschaffung fest und wird in Deutschland konsequent für alle Sachgüterbeschaffungen genutzt.
- Practitioners’ Guide: ein How-to zum Thema nachhaltige Beschaffung mit praktischen Umsetzungshinweisen, neu seit 2022.
- Policy Nationale Mitarbeiter*innen: informiert über menschenrechtlich relevante Normen wie die ILO-Kernarbeitsnormen, Veröffentlichung erfolgt 2023.
Von Büromaterialien wie Bleistiften und Druckertinte über Medizinprodukte und Fahrzeuge bis zu Windturbinen: Durch die Vielzahl unterschiedlicher Projekte, die wir jedes Jahr durchführen, haben wir einen hohen Materialbedarf. Im Jahr 2022 hat die GIZ rund 2.100 Millionen Euro – 53 Prozent ihres Geschäftsvolumens – für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen ausgegeben. Eine möglichst nachhaltige Beschaffung, die sowohl ökologische als auch soziale Kriterien in Betracht zieht, ist uns dabei wichtig. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat unseren Fokus noch einmal verstärkt auf die Rechte der Menschen in unseren Lieferketten gelenkt. Darüber hinaus ist es unser Anspruch und unsere Pflicht, allen Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.
Das LkSG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In der GIZ haben wir schon viele Jahre zuvor damit begonnen zu überprüfen, ob ökologische und soziale Standards in unseren Lieferketten und innerbetrieblichen Abläufen eingehalten werden. 2022 haben wir mit Hilfe des Tools „CSR Risiko-Check“ eine Risikoanalyse für unsere Sachgüter und Dienstleistungen durchgeführt und dabei Faktoren wie Umwelt- und Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette untersucht. Dank dieser Analyse wissen wir nun, welche Sachgüter und Dienstleistungen besonders risikobehaftet sind, weil zum Beispiel häufig Gewerkschaftsrechte nicht eingehalten werden oder die Gesundheit der Arbeiter*innen gefährdet wird. Mit diesen Informationen entwickeln wir Orientierungen, die den Verantwortlichen zeigen, welche Risiken bei der Beschaffung vorliegen und welche Nachhaltigkeitskriterien sie konkret beachten müssen. Indem wir nicht nur das günstigste Produkt einkaufen, sondern auch auf soziale und ökologische Kriterien setzen, handeln wir konsequent nachhaltig.
Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden über das Thema menschenrechtliche Sorgfalt gut informiert sind. Deshalb haben wir 2021 und 2022 unsere Schulungsmaterialien erweitert. Diese stehen nun allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Für unsere externen Dienstleister*innen bieten wir bereits seit 2019 den Onlinekurs „Guide for practicing corporate sustainability“ an. Er zielt darauf ab, über das Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ zu informieren und wesentliche Elemente der Nachhaltigkeitsstandards zu vermitteln. Im letzten Jahr haben wir den Kurs um Inhalte für Finanzierungsempfänger*innen ergänzt.
Probleme im Blick
Wir haben 2022 unser bestehendes Hinweisgebersystem um den Punkt „Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten und Umweltrecht“ erweitert. Bereits zuvor konnten uns Mitarbeiter*innen, Zuliefernde und sonstige Involvierte auf der ganzen Welt Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen melden. Nun können auch Hinweise auf umweltbezogene Rechts- oder Regelverstöße gegeben werden – auf Wunsch auch anonym. Dies ist niedrigschwellig über verschiedene Kanäle, zum Beispiel das Online-Hinweisgeber-Portal der GIZ oder auch spezifische E-Mail-Adressen, und in mehreren Sprachen möglich. Außerdem steht eine externe Ombudsperson als Ansprechperson bereit.
Nachfolgend finden Sie Informationen nach dem Nachhaltigkeitsstandard
der Global Reporting Initiative (GRI):
Wesentliches Thema 3: Nachhaltige Beschaffung
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Grundlagen
Weitere Informationen: Unsere Sorgfaltspflichten |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 | 4, 6, 14 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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204-1 | Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten | Die GIZ hält nach, welchen Anteil lokale Lieferanten an den Beschaffungsausgaben des Unternehmens haben. Sie unterscheidet zwischen KvO (Kauf vor Ort, also die lokalen Beschaffungen in Einsatzländern) und Beschaffungen der Zentrale. 2022 betrugen die Beschaffungsausgaben vor Ort 524 Millionen Euro. Das entspricht einem Anteil von 24,9 Prozent der Gesamtausgaben für die Beschaffung. Zentral vergeben wurden Aufträge in Höhe von 1.576 Millionen Euro. Das entspricht einem Anteil von 75,1 Prozent. Damit hat sich der Anteil der lokal beschafften Sachgüter und Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Siehe 3-3 Managementansatz | 1–6 | 4, 6, 14, 17 | |
414-1 | Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | Die 2020 und 2021 überarbeiteten Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen (AVB/AEB) verpflichten Dienstleister*innen und Lieferant*innen zur Einhaltung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien. | 1–6 | 5, 8, 16 | 4, 6, 14, 17 |
414-2 | Soziale Auswirkungen in der Lieferkette | Wir haben die mit einem Risiko in Bezug auf Menschenrechte und andere Nachhaltigkeitskriterien behafteten Warengruppen identifiziert. Um die Risiken zu minimieren, haben wir produktspezifische Orientierungen zur nachhaltigen Beschaffung dieser Waren erarbeitet. Darüber hinaus haben wir Ende 2022 mit einem Mapping-Prozess Lieferanten und Dienstleister identifiziert, die diese risikobehafteten Warengruppen liefern oder diese Dienstleistungen erbringen und bei denen eventuell negative Auswirkungen eintreten können. Im Jahr 2023 sind vertiefte Prüfungen sowie weitere Nachhaltigkeitsdialoge mit diesen Lieferanten geplant, um die Risiken zu minimieren. |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Siehe 3-3 Managementansatz | |||
308-1 | Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden |
|
7 | 12, 16 | 4 |
308-2 | Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
|
7 | 12, 16 | 4, 11 |
Wesentliches Thema 4: Schutz und Förderung von Menschenrechten
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Siehe GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 | 6 | 14, 15, 16 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen | In unserem Ethik- und Verhaltenskodex ist der Schutz vor Diskriminierung, besonders aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung, verankert. Dies gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit. Jede und jeder Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich beratend oder mit einer Beschwerde an die Stabsstelle Compliance und Integrität wenden, in die auch die AGG-Beschwerdestelle integriert ist. Darüber hinaus stehen den Mitarbeiter*innen die Mitglieder der Personalvertretung, Beauftragte für Gleichberechtigung, Vertreterinnen und Vertreter für junge Menschen und Auszubildende, für Menschen mit Behinderung und für LGBTIQ*-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Weil die betreffenden Themen häufig sehr vertraulich sind, sind Konsultationen immer anonym. Daher können keine Statistiken dieser Anfragen erstellt werden. |
6 | 5, 8, 10, 16 | 14, 15, 16 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Siehe GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | 1, 2 | 6, 14, 17 | |
412-1 | Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten |
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412-2 | Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren |
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1, 2 | 5, 8, 10, 12, 16 | 6, 14, 17 |
- Zusätzliche relevante Informationen nach GRI, DNK und Global Compact finden Sie hier
- Mehr zum Hinweisgebersystem
Hinweisgeberportal