2-1 |
Details der Organisation |
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2-1-a |
rechtlicher Name |
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH |
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2-1-b |
Eigentumsverhältnisse und Rechtsform |
Gesellschafterin Impressum |
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2-1-c |
Hauptsitz der Organisation |
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 65760 Eschborn |
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2-1-d |
Betriebsstätten |
Die GIZ hat zwei Unternehmenssitze in Deutschland: Bonn und Eschborn. Daneben ist sie an neun weiteren Standorten in Deutschland und in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv.
Weltweit |
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2-2 |
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden |
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH |
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2-3 |
Berichtszeitraum, Häufigkeit und Kontaktstelle |
01.01.2022–31.12.2022; der integrierte Unternehmensbericht erscheint jährlich, für das Berichtsjahr 2022 ist er in der zweiten Jahreshälfte 2023 erschienen. |
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12 |
5 |
2-4 |
Änderung von Informationen |
Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2021 kam es im integrierten Unternehmensbericht 2022 zu keiner Veränderung der wesentlichen Themen. Die letzte Änderung der wesentlichen Themen erfolgte im integrierten Unternehmensbericht 2019 im Vergleich zu 2018 aufgrund einer Fokussierung auf das Wirkungspotenzial. |
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12 |
7 |
2-5 |
externe Prüfung |
Der integrierte Unternehmensbericht wird alle zwei bis drei Jahre extern geprüft. Die letzte Prüfung fand für den Bericht 2021 statt. |
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12 |
7 |
2-6 |
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
Wie wir arbeiten |
1, 2, 3, 4, 5, 8 |
8, 16, 17 |
4, 9, 14 |
2-7 |
Angestellte |
Mitarbeitende in Zahlen |
6 |
8 |
14 |
2-8 |
Arbeitnehmer, die keine Angestellten sind |
Mitarbeitende in Zahlen |
6 |
8 |
14 |
2-9 |
Führungsstruktur und Zusammensetzung |
Der Aufsichtsrat (AR) hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss, Ständiger Ausschuss und Eilausschuss.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
- Geschäftsführende/nicht geschäftsführende Mitglieder, ihre Positionen/Verpflichtungen und Kompetenzen: Aufsichtsrat (giz.de)
- Stakeholder: Die Anteilseignerbank setzt sich derzeit zusammen aus vier Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, fünf Vertreter*innen der Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) sowie einem Vertreter der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) aus der Bayerischen Staatskanzlei.
- Unabhängigkeit: Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.
- Amtszeit: Grundsätzlich werden die Mitglieder des AR für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
- Im AR herrscht Geschlechterparität.
- Informationen zu sozialen Gruppen im Aufsichtsrat werden nicht erfasst.
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7, 8, 9 |
1–17 |
3, 5 |
2-10 |
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
Der Aufsichtsrat wird paritätisch durch die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt (20 Mitglieder).
Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerin werden durch die Gesellschafterin bestellt und abberufen.
Die Arbeitnehmerseite wird gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Mitarbeiter*innen der GIZ gewählt. Die letzte Wahl fand im August 2022 statt. Die zehn Arbeitnehmervertreter*innen setzen sich zusammen aus drei Gewerkschaftsvertreter*innen, einer/einem Leitenden Angestellten und sechs Angestellten. |
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16 |
5 |
2-11 |
Vorsitzende/-r des höchsten Kontrollorgans |
Grußwort |
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16 |
5 |
2-12 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
Werte, Strategien und Ziele werden von Vorstand, Managementkreis, Strategiekreis und dem Sustainability Board festgelegt. Die strategische Führung ist nicht Rolle des Aufsichtsrats. |
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16 |
5 |
2-13 |
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
Grundlage für die dezentrale Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsprogramms ist die Steuerung durch eine funktionierende Governance-Struktur. Sie besteht aus dem Sustainability Office, dem Sustainability Board und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Gemeinsam entwickeln sie das Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ weiter. Die Mitarbeiter*innen des Sustainability Office beraten und unterstützen darüber hinaus die Unternehmenseinheiten und die Außenstruktur beim Thema Nachhaltigkeit und stellen den Wissenstransfer innerhalb der GIZ sicher. Die übergeordnete Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei der Vorstandssprecherin bzw. dem Vorstandssprecher. Diese/-r steht dem Sustainability Board, das sich aus Leitungen verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt, vor. Die GIZ unterstreicht damit die herausragende Bedeutung, die sie dem Nachhaltigkeitsmanagement beimisst. |
1, 2, 6, 7, 8, 9 |
7, 12, 13, 15, 16 |
1, 2, 3, 6, 7, 12, 13, 14, 17 |
2-14 |
Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Die GIZ ist nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgte 2022 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. |
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12 |
5 |
2-15 |
Interessenkonflikte |
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Hat ein AR-Mitglied dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt angezeigt, ist unverzüglich über die Behandlung dieses Interessenkonflikts zu beraten und zu entscheiden, wie hiermit umzugehen ist.
Die GIZ stellt im Sinne des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sicher, dass die Mitglieder ihren Verpflichtungen im Aufsichtsrat nachkommen können. Die Mitglieder sollen demnach nicht mehr als drei Ämter gleichzeitig in Überwachungsgremien bekleiden. |
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16 |
5 |
2-16 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
Gibt es kritische Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen, beschäftigt sich dieser beispielsweise im Rahmen von Regel- oder Sonderberichten oder im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Geschäften damit. |
10 |
16 |
5, 20 |
2-17 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
Die GIZ ist nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgte 2022 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. |
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16, 17 |
9, 14 |
2-18 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Eine Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats durch Dritte findet nicht statt. |
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16 |
5 |
2-19 |
Vergütungspolitik |
Informationen zur Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan finden sich im Public Corporate Governance Bericht 2022 (Kapitel IV. „Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der GIZ im Jahr 2022“) sowie im Jahresabschluss der GIZ 2022 („Angaben zur Vergütung“). |
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8 |
8, 14, 15 |
2-20 |
Verfahren zur Festlegung der Vergütung |
Informationen zur Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan finden sich im Public Corporate Governance Bericht 2022 (Kapitel IV. „Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der GIZ im Jahr 2022“) sowie im Jahresabschluss der GIZ 2022 („Angaben zur Vergütung“). |
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8 |
2-21 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
Das Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten im gleichen Land wird 2022 nicht angegeben. Es wird nicht detaillierter berichtet aufgrund von Vertraulichkeitsauflagen sowie potenziellen Auswirkungen auf die persönliche Sicherheit von Auslandsmitarbeitenden. |
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8 |
2-22 |
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung |
Vorwort |
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2-23 |
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie ist die zentrale Richtlinie, dieser untergeordnet ist das Umweltleitprinzip. Unsere Nachhaltigkeitsziele und dazugehörigen Maßnahmen finden sich im Nachhaltigkeitsprogramm. Außerdem haben wir uns der SBTi verpflichtet.
Den Rahmen für unser Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 setzen internationale Regelwerke oder Mechanismen. Dazu zählen die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, das Pariser Klimaabkommen und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Darüber hinaus folgt das Programm den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Auch die Erwartungen unserer Mitarbeiter*innen und unserer Auftraggeber und Partner weltweit prägen das Programm. |
1, 6, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 19 |
2-24 |
Einbettung der Policy Verpflichtungen |
Im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 der GIZ sind die für die Umsetzung zuständigen Einheiten aufgeführt. |
1, 6, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 19 |
2-25 |
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
Informationen zum Hinweisgebersystem: Korruption bekämpfen
Informationen zum Menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus: Unsere Sorgfaltspflichten
Informationen zum Safeguards+Gender Managementsystem: Safeguards+Gender Managementsystem (giz.de) |
1, 2, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 20 |
2-26 |
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen |
Informationen zum Hinweisgebersystem: Korruption bekämpfen
Informationen zum Risikomanagement und zu Risikomeldungen
Informationen zum Menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus: Menschenrechte in der Lieferkette |
1, 2, 10 |
5, 8, 10, 16 |
6, 14, 17, 20 |
2-27 |
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften |
Siehe Compliance-Jahresbericht |
10 |
16 |
20 |
2-28 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
Mitgliedschaften und Selbstverpflichtungen Die GIZ ist Mitglied in einer Vielzahl von Organisationen und hat in ausgewählten Fällen den Vorsitz bzw. eine Funktion in Gremien. Einige Beispiele stellen wir hier vor:
B.A.U.M. e.V. Seit 2011 sind wir Mitglied bei B.A.U.M. (Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.) und haben uns dem B.A.U.M.-Kodex für nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Ziel des Arbeitskreises ist es, Unternehmen, Kommunen und Organisationen für die Belange des vorsorgenden Umweltschutzes und die Vision des nachhaltigen Wirtschaftens zu sensibilisieren. Zudem unterstützt B.A.U.M. seine Mitglieder bei der ökologisch wirksamen, ökonomisch sinnvollen und sozial gerechten Umsetzung ihrer Vorhaben.
Biodiversity in Good Company Die GIZ gehört der Initiative Biodiversity in Good Company an, seit diese 2008 gegründet wurde. Unternehmen zahlreicher Branchen haben sich darin zusammengeschlossen, um gemeinsam für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der weltweiten Biodiversität einzutreten – im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Initiative hat das Ziel, den dramatischen Verlust an Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt zu stoppen.
Charta der Vielfalt Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, eine Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Mit der Unterzeichnung der Charta drückt die GIZ ihre Überzeugung aus, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Sie geht weiterhin die Selbstverpflichtung ein, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern.
Science Based Targets initiative Der Science Based Targets initiative (SBTi) gehören weltweit knapp 2.500 Unternehmen an. Hinter der Initiative stehen der UN Global Compact, das World Resources Institute (WRI), der World Wide Fund For Nature (WWF) und das Carbon Disclosure Project (CDP). Um Teil der Initiative zu werden, müssen Unternehmen ihre Klimadaten systematisch erheben und offenlegen. SBTi-Expert*innen validieren, ob die von den Unternehmen vorgeschlagenen Reduktionsziele mit dem 2- bzw. 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens kompatibel sind. Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, jährlich über ihren Zielfortschritt transparent, öffentlich und nach einheitlichen Kriterien zu berichten. Die GIZ hat sich als erstes Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit der globalen Science Based Targets initiative angeschlossen und folgt damit ehrgeizigen Minderungszielen.
Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima Seit Herbst 2018 verfolgt die Allianz für Entwicklung und Klima das Ziel, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz über das Instrument der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen zu verknüpfen. Zudem mobilisiert sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung wichtiger Entwicklungs- und Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Unterstützer der Allianz streben Klimaneutralität an, indem sie Treibhausgasemissionen vermeiden oder verringern und verbleibende Emissionen in qualitativ hochwertigen Projekten kompensieren. Die GIZ unterstützt die Allianz für Entwicklung und Klima. Sie hat das Sekretariat der Initiative erfolgreich aufgebaut und im Sommer 2021 an die eigens gegründete Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima übergeben.
Sustainability Leadership Forum (SLF) Das Sustainability Leadership Forum wurde vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) und dem Centre for Sustainability Management (CSM) der Leuphana Universität Lüneburg begründet. 2020 übernahm die NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft die Rolle des Kooperationspartners von der Leuphana Universität. Das Forum dient als Arbeits- und Diskussionskreis für Unternehmen, die bereits ein herausragendes Nachhaltigkeitsmanagement haben und ihre unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausbauen möchten. Als Teilnehmerin des Forums schätzt die GIZ die Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs, des Wissenstransfers und der gemeinsamen Erarbeitung von Problemlösungen.
UN Global Compact Seit 2004 ist die GIZ Teilnehmerin im Global Compact der Vereinten Nationen und hat sich damit dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Über die Umsetzung berichten wir jährlich. Bereits seit 2001 leitet die GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) außerdem die Geschäftsstelle des UN Global Compact Netzwerks Deutschland.
Women’s Empowerment Principles Die Women’s Empowerment Principles (WEPs) sind sieben Grundsätze zur Stärkung von Frauen in Unternehmen. Die Prinzipien bieten Unternehmen eine Anleitung, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft fördern können. Sie basieren auf der Erkenntnis, dass den Unternehmen eine wichtige Rolle und Verantwortung bei der Gleichstellung der Geschlechter zukommt. Seit 2015 unterstützt die GIZ die Prinzipien und war damit das erst achte deutsche Unternehmen, das sich auf diese Weise zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt. Inzwischen bekennen sich weltweit über 1.000 Unternehmen zu den WEPs.
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2-29 |
Ansatz für die Einbeziehung von Stakeholdern |
- Die GIZ führt regelmäßig einen Stakeholder-Dialog durch, in dessen Rahmen eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und eine Wesentlichkeitsmatrix erstellt wird.
- Weitere Informationen: Nachhaltig mit System
- Ausführliche Darstellung im IUB 2021: Im Dialog bleiben
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16, 17 |
9, 14 |
2-30 |
Tarifverträge |
Mitarbeitende in Zahlen |
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8 |
14, 15 |