Der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern und ihr Schutz vor Korruption sind von höchster Priorität. Korruption birgt hohe Strafbarkeitsrisiken für Einzelpersonen und immense Reputationsrisiken für das Unternehmen. Schon der Anschein eines korrupten Handelns ist schädlich. Mit zunehmender Sensibilität für Korruption in Politik und Gesellschaft, breiterem Auftraggeber- und Kundenspektrum und immer komplexeren Aufträgen und Vorhaben ist die GIZ verstärkt gefordert, sicherzustellen, dass sie regelkonform und integer handelt und aktiv gegen Korruption vorgeht. Deshalb gestalten wir unsere Rahmenbedingungen so, dass Korruption vermieden wird.
Unser Kampf gegen Korruption
Als gemeinnütziges Bundesunternehmen für nachhaltige Entwicklung steht die GIZ weltweit im Fokus der Öffentlichkeit. Wir sind in hohem Maße für die von uns verwendeten Mittel rechenschaftspflichtig.
Antikorruption in der GIZ
Korruption hat viele Facetten. In der GIZ verstehen wir darunter den Missbrauch von öffentlicher oder privatwirtschaftlich anvertrauter Macht zu privatem Nutzen. Dazu gehören beispielsweise die Annahme oder Zahlung von Bestechungsgeldern, Veruntreuung, Vetternwirtschaft, Betrug oder sogenannte Kick-back-Zahlungen, also die Zahlung von Provisionen zwischen den Beteiligten eines Geschäfts. Auch bestimmte Interessenkonflikte können eine Form von Korruption darstellen.
Als GIZ gehen wir aktiv gegen Korruption vor. Die Grundlage dafür bildet unser Antikorruptionsmanagement. Ziel ist es, eine Antikorruptionskultur zu fördern, die das Bewusstsein für korrupte Handlungen permanent schärft und alle Beschäftigten dazu ermutigt, gegen solche Vorkommnisse vorzugehen. Das Antikorruptionsmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unseres unternehmensweiten Compliance Management Systems.
Bei Projekten, die wir im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführen, orientieren wir uns außerdem an dessen „Leistungsprofil Antikorruption und Integrität“. Darüber hinaus engagieren wir uns als korporatives Mitglied bei Transparency International.
Weltweite Verankerung
in allen GIZ-Büros
In ihrer gesamten Außenstruktur hat die GIZ – wie auch in der Zentrale – ein systematisches Compliance-Management etabliert. In Ländern mit einem potenziell höheren Risiko in diesem Bereich organisieren und steuern spezielle Kernteams zusätzliche Compliance-Prozesse. Die jeweilige Landesdirektion ist für deren Umsetzung verantwortlich. Um identifizierte Risiken zu minimieren, werden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeführt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Bewusstsein schärfen und
Verstöße erkennen
Selten ist Korruption auf den ersten Blick erkennbar. Die „Grundsätze integren Verhaltens“ unterstützen Mitarbeiter*innen dabei, Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte zu erkennen und abzuwenden. Neue Beschäftigte der GIZ werden von Anfang an dafür sensibilisiert, Situationen mit einem hohen Korruptionsrisiko zu erkennen. Alle neuen GIZ-Mitarbeiter*innen müssen das webbasierte Training „Compliance-Basismodul“ und alle Führungskräfte zusätzlich das „Compliance-Führungskräftemodul“ absolvieren und turnusmäßig alle drei Jahre wiederholen.
Mitarbeiter*innen, Projektpartner*innen, Auftraggeber*innen und die Öffentlichkeit, die einen möglichen Verstoß melden wollen, können sich vertraulich an die Compliance-Officer und eine externe Ombudsperson wenden. Dieses bewährte Hinweisgebersystem der GIZ wird durch ein Onlineportal ergänzt. Letzteres ist weltweit zugänglich, rund um die Uhr erreichbar, mehrsprachig verfügbar und im gesamten Bearbeitungsprozess auch anonym nutzbar.
Nachfolgend finden Sie Informationen nach dem Nachhaltigkeitsstandard
der Global Reporting Initiative (GRI):
GRI 2: Allgemeine Angaben 2021
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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2-1-a | rechtlicher Name | Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | |||
2-1-b | Eigentumsverhältnisse und Rechtsform | Gesellschafterin Impressum |
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2-1-c | Hauptsitz der Organisation | Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 65760 Eschborn |
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2-1-d | Betriebsstätten | Die GIZ hat zwei Unternehmenssitze in Deutschland: Bonn und Eschborn. Daneben ist sie an neun weiteren Standorten in Deutschland und in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv. Weltweit |
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2-9 | Führungsstruktur und Zusammensetzung | Der Aufsichtsrat (AR) hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss, Ständiger Ausschuss und Eilausschuss. Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
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7, 8, 9 | 1–17 | 3, 5 |
2-10 | Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans | Der Aufsichtsrat wird paritätisch durch die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt (20 Mitglieder). Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerin werden durch die Gesellschafterin bestellt und abberufen. Die Arbeitnehmerseite wird gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Mitarbeiter*innen der GIZ gewählt. Die letzte Wahl fand im August 2022 statt. Die zehn Arbeitnehmervertreter*innen setzen sich zusammen aus drei Gewerkschaftsvertreter*innen, einer/einem Leitenden Angestellten und sechs Angestellten. |
16 | 5 | |
2-12 | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen | Werte, Strategien und Ziele werden von Vorstand, Managementkreis, Strategiekreis und dem Sustainability Board festgelegt. Die strategische Führung ist nicht Rolle des Aufsichtsrats. | 16 | 5 | |
2-13 | Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen | Grundlage für die dezentrale Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsprogramms ist die Steuerung durch eine funktionierende Governance-Struktur. Sie besteht aus dem Sustainability Office, dem Sustainability Board und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Gemeinsam entwickeln sie das Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ weiter. Die Mitarbeiter*innen des Sustainability Office beraten und unterstützen darüber hinaus die Unternehmenseinheiten und die Außenstruktur beim Thema Nachhaltigkeit und stellen den Wissenstransfer innerhalb der GIZ sicher. Die übergeordnete Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei der Vorstandssprecherin bzw. dem Vorstandssprecher. Diese/-r steht dem Sustainability Board, das sich aus Leitungen verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt, vor. Die GIZ unterstreicht damit die herausragende Bedeutung, die sie dem Nachhaltigkeitsmanagement beimisst. | 1, 2, 6, 7, 8, 9 | 7, 12, 13, 15, 16 | 1, 2, 3, 6, 7, 12, 13, 14, 17 |
2-15 | Interessenkonflikte | Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Hat ein AR-Mitglied dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt angezeigt, ist unverzüglich über die Behandlung dieses Interessenkonflikts zu beraten und zu entscheiden, wie hiermit umzugehen ist. Die GIZ stellt im Sinne des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sicher, dass die Mitglieder ihren Verpflichtungen im Aufsichtsrat nachkommen können. Die Mitglieder sollen demnach nicht mehr als drei Ämter gleichzeitig in Überwachungsgremien bekleiden. |
16 | 5 | |
2-16 | Übermittlung kritischer Anliegen | Gibt es kritische Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen, beschäftigt sich dieser beispielsweise im Rahmen von Regel- oder Sonderberichten oder im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Geschäften damit. | 10 | 16 | 5, 20 |
2-17 | Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans | Die GIZ ist nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgte 2022 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. | 16, 17 | 9, 14 | |
2-18 | Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans | Eine Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats durch Dritte findet nicht statt. | 16 | 5 |
Wesentliches Thema 8: Compliance & Antikorruption
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz |
Unser Kampf gegen Korruption |
10 | 16 | 20 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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205-1 | Auf Korruption geprüfte Betriebsstätten | Für die Länderbüros der Außenstruktur erfolgt eine jährlich aktualisierte Bewertung der wesentlichen Compliance-Risiken, die unter anderem das Korruptionsniveau umfasst. Im Jahr 2022 wurden 97 Länder, in denen die GIZ aktiv ist, betrachtet. Dies entspricht 100 Prozent der Betriebsstätten im Ausland und 97 Prozent der 100 Betriebsstätten insgesamt. Im Rahmen der Bewertung der wesentlichen Compliance-Risiken in der Außenstruktur, die auch Korruptionsrisiken umfassen, werden die Länder, in denen die GIZ aktiv ist, in Risikokategorien unterteilt. Hieraus ergeben sich im Regelprozess für die Länderbüros unterschiedliche Handlungsbedarfe für den Umgang mit identifizierten Compliance-Risiken. Im Jahr 2022 mussten jedoch alle Landesbüros unabhängig von ihrer Compliance-Risikokategorie eine zusätzliche vertiefte Compliance-Risikoanalyse erstellen und entsprechende risikomindernde Maßnahmen identifizieren. |
10 | 16 | 20 |
205-3 | Korruptionsvorfälle |
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GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Die GIZ spendet an keine Parteien, Politiker*innen und parteinahen Vereine. Damit folgen wir der Vorschrift, keine politische Einflussnahme vorzunehmen. | 10 | 19 | |
415-1 | Parteispenden | Die GIZ spendet an keine Parteien, Politiker*innen und parteinahen Vereine. Damit folgen wir der Vorschrift, keine politische Einflussnahme vorzunehmen. | 10 | 16 | 19 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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3-3 | Managementansatz | Siehe GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 | 10 | 20 | |
419-1 | Korruptionsvorfälle | Es wurden keine Fälle der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in der Berichtsperiode 2022 festgestellt. Compliance-Jahresbericht 2021 |
GRI | UNGC | SDG | DNK | ||
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Siehe Wesentliches Thema 2: Schutz natürlicher Ressourcen |
- Zusätzliche relevante Informationen nach GRI, DNK und Global Compact finden Sie hier
- Compliance-Bekenntnis des Vorstands
- Ethik und Integrität
- Das Hinweisgeberportal
- Einen Hinweis melden
- Antikorruption
- Compliance Management System
- Ethik- und Verhaltenskodex der GIZ