2-1-a |
rechtlicher Name |
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH |
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2-1-b |
Eigentumsverhältnisse und Rechtsform |
Gesellschafterin Impressum |
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Hauptsitz der Organisation |
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 65760 Eschborn |
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2-1-d |
Betriebsstätten |
Die GIZ hat zwei Unternehmenssitze in Deutschland: Bonn und Eschborn. Daneben ist sie an neun weiteren Standorten in Deutschland und in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv.
Weltweit |
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2-9 |
Führungsstruktur und Zusammensetzung |
Der Aufsichtsrat (AR) hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss, Ständiger Ausschuss und Eilausschuss.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
- Geschäftsführende/nicht geschäftsführende Mitglieder, ihre Positionen/Verpflichtungen und Kompetenzen: Aufsichtsrat (giz.de)
- Stakeholder: Die Anteilseignerbank setzt sich derzeit zusammen aus vier Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, fünf Vertreter*innen der Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) sowie einem Vertreter der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) aus der Bayerischen Staatskanzlei.
- Unabhängigkeit: Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.
- Amtszeit: Grundsätzlich werden die Mitglieder des AR für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
- Im AR herrscht Geschlechterparität.
- Informationen zu sozialen Gruppen im Aufsichtsrat werden nicht erfasst.
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7, 8, 9 |
1–17 |
3, 5 |
2-10 |
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
Der Aufsichtsrat wird paritätisch durch die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt (20 Mitglieder).
Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerin werden durch die Gesellschafterin bestellt und abberufen.
Die Arbeitnehmerseite wird gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Mitarbeiter*innen der GIZ gewählt. Die letzte Wahl fand im August 2022 statt. Die zehn Arbeitnehmervertreter*innen setzen sich zusammen aus drei Gewerkschaftsvertreter*innen, einer/einem Leitenden Angestellten und sechs Angestellten. |
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16 |
5 |
2-12 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
Werte, Strategien und Ziele werden von Vorstand, Managementkreis, Strategiekreis und dem Sustainability Board festgelegt. Die strategische Führung ist nicht Rolle des Aufsichtsrats. |
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16 |
5 |
2-13 |
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
Grundlage für die dezentrale Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsprogramms ist die Steuerung durch eine funktionierende Governance-Struktur. Sie besteht aus dem Sustainability Office, dem Sustainability Board und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten. Gemeinsam entwickeln sie das Nachhaltigkeitsmanagement der GIZ weiter. Die Mitarbeiter*innen des Sustainability Office beraten und unterstützen darüber hinaus die Unternehmenseinheiten und die Außenstruktur beim Thema Nachhaltigkeit und stellen den Wissenstransfer innerhalb der GIZ sicher. Die übergeordnete Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt bei der Vorstandssprecherin bzw. dem Vorstandssprecher. Diese/-r steht dem Sustainability Board, das sich aus Leitungen verschiedener Unternehmensbereiche zusammensetzt, vor. Die GIZ unterstreicht damit die herausragende Bedeutung, die sie dem Nachhaltigkeitsmanagement beimisst. |
1, 2, 6, 7, 8, 9 |
7, 12, 13, 15, 16 |
1, 2, 3, 6, 7, 12, 13, 14, 17 |
2-15 |
Interessenkonflikte |
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt vor, dass die Mitglieder dem Unternehmensinteresse verpflichtet sind. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, sind dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Hat ein AR-Mitglied dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt angezeigt, ist unverzüglich über die Behandlung dieses Interessenkonflikts zu beraten und zu entscheiden, wie hiermit umzugehen ist.
Die GIZ stellt im Sinne des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sicher, dass die Mitglieder ihren Verpflichtungen im Aufsichtsrat nachkommen können. Die Mitglieder sollen demnach nicht mehr als drei Ämter gleichzeitig in Überwachungsgremien bekleiden. |
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5 |
2-16 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
Gibt es kritische Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats fallen, beschäftigt sich dieser beispielsweise im Rahmen von Regel- oder Sonderberichten oder im Rahmen von zustimmungsbedürftigen Geschäften damit. |
10 |
16 |
5, 20 |
2-17 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
Die GIZ ist nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) dazu verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgte 2022 durch die Vorlage der DNK-Erklärung. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. |
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16, 17 |
9, 14 |
2-18 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Eine Bewertung der Leistung des Aufsichtsrats durch Dritte findet nicht statt. |
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5 |