Integrierter Unternehmensbericht 2017
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DIE GIZ HAT ALS ENTWICKLUNGSORGANISATION EINEN REIN ZIVILEN CHARAKTER. DAS IST PER SE JEDOCH KEINE GARANTIE FÜR EIN SICHERES LEBEN UND ARBEITEN IN DEN PARTNERLÄNDERN. DAHER HÄLT DIE GIZ EIN BEWÄHRTES PROFESSIONELLES SICHERHEITSRISIKO- UND KRISENMANAGEMENT VOR. SO SICHERN WIR UNSER ENGAGEMENT IN FRAGILEN KONTEXTEN UND HOCHRISIKOLÄNDERN, ABER AUCH IN ENTWICKLUNGS- SOWIE SCHWELLENLÄNDERN UND SCHÜTZEN UNSERE MITARBEITENDEN. DIE UMSETZUNG DER PROJEKTE SOLL SO SICHER WIE MÖGLICH GESTALTET WERDEN.

Die Arbeit der GIZ in unseren Partnerländern birgt seit jeher eine Reihe von Risiken. Hierzu zählen Naturkatastrophen, Terrorattentate, Gewaltkriminalität, unsichere Verkehrswege oder eine schlechte medizinische Versorgung.

Die Sicherheit unseres Personals hat Vorrang – sie steht über Akquise- oder Geschäftsinteressen.

GESAMTVERANTWORTUNG „PERSONELLE SICHERHEIT“ LIEGT BEIM VORSTAND

Die Gesamtverantwortung für das Thema „Personelle Sicherheit“ liegt beim Vorstand. Die Stabsstelle Unternehmenssicherheit wurde 2016 gegründet und direkt an den Vorstand angegliedert. Die Stabsstelle umfasst die Gruppe Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement sowie eine Analyseeinheit. Sie ist für den Personalkörper weltweit zuständig.

AUFGABEN DER STABSSTELLE UNTERNEHMENSSICHERHEIT

Sicherheitspolitische Analysen, die Koordination des Krisenmanagements und der Aufbau eines weltweit nach Standards aufgebauten Sicherheitsrisiko-Managementsystems sind die Kernaufgaben der Stabsstelle Unternehmenssicherheit.

Die Stabsstelle berät beim Aufbau und in der Qualitätssicherung von Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagementsystemen weltweit und ist die fachliche Heimat für die Sicherheitsrisikomanagementberaterinnen und -berater der GIZ. Im Unternehmen kooperiert sie zu Aspekten des Sicherheitsrisikomanagements mit verschiedenen Fachbereichen. Die Stabsstelle ist Single Point of Contact für die GIZ und die Krisenstäbe der Bundesregierung bei Krisen. In solchen Fällen koordiniert sie das Krisenmanagement und leitet den Krisenstab der GIZ. Auch der Geheimschutzbeauftragte ist hier angesiedelt.

Darüber hinaus qualifiziert die Stabsstelle Unternehmenssicherheit die mitarbeitenden Personalgruppen, um der Fürsorgepflicht der GIZ gerecht zu werden. Sie befördert die Etablierung einer unternehmensweiten Sicherheitsrisikokultur. Außerdem gehört zu ihren Aufgaben, Sicherheitsaspekte in relevante unternehmensweite Verfahren und Prozesse zu integrieren.

In der Außenstruktur wird der Ressourcenbedarf im Bereich Sicherheit im besten Fall durch einen Dialog zwischen den Landesdirektionsbüros und der Stabsstelle Unternehmenssicherheit auf der Grundlage einer landesspezifischen Sicherheitsrisikoanalyse geklärt. Dabei berät die Unternehmenssicherheit. Die Landesdirektionsbüros geben eine Kalkulation ihres Sicherheitsrisikomanagements in ihrer Bürobudgetplanung an und die Unternehmenssicherheit plausibilisiert diese.

SICHERHEITS- UND RISIKOMANAGEMENT IM AUSLAND

Die Sicherheitsmindeststandards bestimmen den Rahmen, in dem das Sicherheits- und Risikomanagement der GIZ im Ausland gestaltet werden soll. Sie behandeln die zentralen Aspekte, Grundlagen und Vorgehensweisen, die wichtig sind, um ein länderspezifisches Sicherheitskonzept im Einsatzland zu entwickeln. Sie werden systemisch in den Ländern weltweit implementiert und ihre Umsetzung wird im Rahmen eines Statusberichts beobachtet und kontrolliert. Verändern sich die Rahmenbedingungen, werden auch Maßnahmen angepasst, so dass das Sicherheitsrisikomanagementsystem genau auf die Bedarfe der Sicherheit für die Mitarbeitenden und die Erfordernisse an Sicherheit ausgerichtet werden kann.

PERSONELLE SICHERHEIT: VERANTWORTLICHKEITEN

Die Verantwortung für die persönliche Sicherheit der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört zu den Führungsaufgaben der Vorgesetzten. Die Landesdirektorin bzw. der Landesdirektor ist verantwortlich für das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Einsatzland. Das beinhaltet auch die jährliche Erstellung eines Statusberichts im Rahmen der Mindestsicherheitsstandards. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklungshelferinnen und -helfer sowie die Integrierten Fachkräfte befolgen die von der Landesdirektorin oder dem Landesdirektor ausgegebenen Sicherheitshinweise und -anweisungen. Sie setzen erforderliche Maßnahmen um und leisten somit ihren Beitrag zur Minimierung der Risiken.

Führungskräfte stellen sicher, dass sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklungshelferinnen und -helfer sowie die Integrierten Fachkräfte im Einsatzland hohen individuellen Risiken nicht ohne geeignete und angemessene risikomindernde Maßnahmen aussetzen. Für Integrierte Fachkräfte stellt die bzw. der Auftragsverantwortliche dies sicher.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklungshelferinnen und -helfer sowie die Integrierten Fachkräfte melden sicherheitsrelevante Vorfälle ihrer Führungskraft, der Landesdirektorin oder dem Landesdirektor, dem Sicherheitsrisikomanagementberatenden oder direkt an die Stabsstelle Unternehmenssicherheit. Sie stellen ihre Erreichbarkeit im Einsatzland sicher und melden ihre Abwesenheiten mindestens einen Tag vor einer Abwesenheit an das GIZ-Büro.

Jede und jeder Geschäftsreisende informiert sich vor Antritt der Geschäftsreise rechtzeitig über die Sicherheitslage im Reiseland sowie über Sonderregelungen für das Reiseland und benachrichtigt das jeweilige GIZ-Büro über die Reisedaten. Jede und jeder Geschäftsreisende sowie jede und jeder Ausreisende absolviert das Online-Reisesicherheitstraining und legt die Bescheinigung ihrer bzw. seiner Führungskraft vor.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Entwicklungshelferinnen und -helfer sowie Integrierte Fachkräfte nehmen an den für sie je nach Einsatzland von der Stabsstelle Unternehmenssicherheit vorgegebenen Trainings teil. Die Teilnahme erfolgt vor der Ausreise. Sollten Kurse und Alternativkurse vor der Ausreise ausgebucht sein, kann das Training innerhalb der ersten drei Monate nach Ausreise nachgeholt werden. Kann eine Teilnahme an einem als vergleichbar von der Unternehmenssicherheit anerkannten Training in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden, ist eine erneute Teilnahme optional.

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SICHERHEITSRELEVANTE RICHTLINIEN DER GIZ

Folgende Tabelle ermöglicht einen Überblick über sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ.

Richtlinie Veröffentlicht Aktualisiert
Handlungsrahmen Sicherheit 2008 2012
Policy Personelle Sicherheit 2008 2012, 2016, 2017
Mindestsicherheitsstandards 2016 2017
Flugsicherheit 2018 —-

Zum Weiterlesen

Risiken richtig einzuschätzen, um mit ihnen richtig umzugehen – das ist für die Arbeit der GIZ zentral. Lesen Sie, wie die GIZ durch ihr Risikomanagement einen bewussteren Umgang mit möglichen Gefahren fördert: Wir fördern einen bewussten Umgang mit Risiken