Integrierter Unternehmensbericht 2017
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DAS UNTERNEHMEN GIZ PROFITIERT VON DER VIELFALT SEINER BESCHÄFTIGTEN. ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER GENIESSEN IN DER GIZ SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG. WIR GLEICHEN DIE CHANCEN FÜR DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AUF ALLEN EBENEN UND IN ALLEN BEREICHEN DES UNTERNEHMENS AN. AUSSERDEM VERBESSERN WIR DIE BEDINGUNGEN ZUR VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF. UNSERE BESCHÄFTIGTEN WERDEN DURCH EIN GERECHTES VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR INLANDS- UND AUSLANDSMITARBEITERINNEN UND -MITARBEITER SOWIE FÜR NATIONALES PERSONAL UND AUSZUBILDENDE BEZAHLT.

ANTI-DISKRIMINIERUNG

In unserem Verhaltenskodex „Grundsätze integren Verhaltens“ ist der Schutz vor Diskriminierung, besonders aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Orientierung, verankert. Dies gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit.

Jede und jeder Betroffene von Diskriminierung im Unternehmen kann sich an die Integritätsberater, Mitglieder der Personalvertretung und die Beschwerdestelle in Diskriminierungsfragen wenden. Für bestimmte Gruppen existieren besondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, hierzu zählen Beauftragte für Gleichberechtigung, Vertreterinnen und Vertreter für junge Menschen und Auszubildende, für Menschen mit Behinderung und für LGBTI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Weil die betreffenden Themen häufig sehr vertraulich sind, sind Konsultationen immer anonym. Daher können keine Statistiken dieser Anfragen erstellt werden.

GLEICHSTELLUNG

Die innerbetriebliche Gleichstellung zielt darauf ab, Benachteiligungen abzubauen und die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Unternehmens anzugleichen. Sie verbessert außerdem die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter. Dabei orientieren wir uns an den Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Der Personalbereich informiert den Vorstand und den Aufsichtsrat stetig über Entwicklungen im Bereich Gleichstellung.

Drei Beauftragte für Gleichstellung an den Hauptstandorten stellen sicher, dass unsere Personalpolitik unsere erklärten Ziele und unsere Verpflichtung zu Gleichberechtigung auch reflektiert. Außerdem sind sie neben dem Personalbereich für die Erreichung unserer Gleichstellungsziele verantwortlich. Sie nehmen an relevanten Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der GIZ teil, um sich aktiv bei Gleichstellungsthemen einzubringen. Zudem fördern sie Maßnahmen zur Balance von Berufs- und Privatleben.

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GLEICHBERECHTIGUNG DER GESCHLECHTER

Damit die Umsetzung in allen Bereichen gelingt, schaffen gleich mehrere Richtlinien hierfür einen verbindlichen Rahmen: die GIZ-Genderstrategie, die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Gleichstellung von Männern und Frauen, der Gleichstellungsplan und die Policy gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. In unseren Vorhaben lassen sich mit dem Safeguards+Gender Managementsystem frühzeitig externe Risiken und Hindernisse, aber auch konkrete Potenziale für die Förderung der Gleichberechtigung erkennen und von Beginn an in der Konzeption von Vorhaben berücksichtigen.

Während der jährlich stattfindenden unternehmensweiten Genderwoche können sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von guten Beispielen und neuen Ideen inspirieren lassen sowie über neue Entwicklungen und Herausforderungen diskutieren. 2017 haben Beschäftigte in 36 Ländern davon Gebrauch gemacht und insgesamt 99 Aktionen organisiert.

Die Aktion „Frauen in Führung“ etwa bot den Kolleginnen neben vielen Informationen auch die Möglichkeit, mit einer Coaching-Expertin ihre persönlichen Karrierewege in der GIZ zu erkunden. Die Veranstaltung „#Code4Equality“ informierte über Mitbestimmung und Teilhabe von Frauen und Mädchen durch digitale Technologien. Und in einem Fachaustausch wurde diskutiert, wie die GIZ und andere Akteure dazu beitragen können, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechteridentität offen anzusprechen und gezielt abzubauen. Die Aktionen laden zum Mitmachen und Nachmachen ein und sind auf der „GIZ Gender Website“ nachzulesen.

Alle zwei Jahre findet im Unternehmen GIZ ein Genderwettbewerb statt. Er fördert Innovation und trägt zum Lernen voneinander bei. Alle Beiträge werden auf der „GIZ Gender Website“ vorgestellt. Die Preise für die besten Maßnahmen werden im Rahmen einer Festveranstaltung von den Vorstandsmitgliedern persönlich übergeben. Das setzt ein klares Zeichen der Wertschätzung für das Engagement für die Verwirklichung gleicher Chancen und Rechte und gegen geschlechtsspezifische Benachteiligungen und Diskriminierungen. Der nächste Genderwettbewerb findet 2018 statt.

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MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Die Erklärung zur Inklusion in der GIZ wurde im Juni 2016 darauf ausgerichtet, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen innerhalb der GIZ zu verbessern. Hier wurden konkrete Maßnahmen festgehalten. Diese Maßnahmen wurden im Berichtsjahr umgesetzt. Sie beinhalten unter anderem eine verbesserte und zielgerichtete Ansprache von Menschen mit Behinderung im Rekrutierungsprozess oder die Reservierung von Ausbildungsplätzen für diese Zielgruppe. Eine Evaluierung der Erklärung steht im Jahr 2018 an.

Um eine angemessene Arbeitsumgebung zu schaffen, stellen wir Möbel und Equipment entsprechend den Bedürfnissen zur Verfügung. Ein Inklusionsbeauftragter des Unternehmens und gewählte Vertreterinnen und Vertreter für Menschen mit Behinderung stellen die Umsetzung der Inklusionspolitik sicher.

Der Rat und die Unterstützung dieser Funktionen werden auch bei der Prüfung auf Barrierefreiheit sowohl neuer als auch bestehender Liegenschaften hinzugezogen. Ebenso werden die Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung in Personalprozesse und Strukturen der Personalvertretung einbezogen, um eine Repräsentation von Interessen der Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Wir stellen klar, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung willkommen sind. Auch in der unternehmensinternen Kommunikation werden zunehmend die verschiedenen Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt. Im Intranet werden Informationen für unterschiedliche Bedarfe zur Verfügung gestellt. Zum Thema Inklusion ist insbesondere der Intranetauftritt der Gesamt-Schwerbehindertenvertreterin hervorzuheben. Zu anderen Themen, beispielsweise zur Pflege von Angehörigen oder zu Fragen und Antworten für LGBTI-Mitarbeitende im Auslandseinsatz, hat der Personalbereich Informationen zusammengestellt.

NACHWUCHSKRÄFTE

Die GIZ führt in Ausbildungs-, Trainee-, Volontariats- und Praktikantenprogrammen Nachwuchskräfte auf vielfältige Weise frühzeitig an das Unternehmen sowie die Entwicklungs- und internationale Zusammenarbeit heran. Diese Programme unterliegen fairen und geregelten Konditionen.

So richten sich die Anstellungsbedingungen für Auszubildende nach einem eigenen Tarifvertrag. Eine eigens dafür eingerichtete Einheit im Personalbereich kümmert sich um die Steuerung und Qualitätssicherung der Nachwuchsprogramme und stellt eine enge Betreuung der Nachwuchskräfte sicher. Seit 2016 bietet die GIZ zudem geflüchteten Personen eine einjährige Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung an.

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VERGÜTUNGSSYSTEM

Das aktuell geltende Vergütungssystem wurde zwischen der GIZ und der zuständigen Gewerkschaft ver.di verhandelt und trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Unter den Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrags fallen die Beschäftigten in Deutschland, deren Arbeitsvertrag in Deutschland geschlossen wurde. Außerdem gilt er für alle mit einem in Deutschland geschlossenen Arbeitsvertrag entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Vertragsschluss ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU hatten.

VERGÜTUNG INLANDSMITARBEITER/-INNEN UND ENTSANDTE FACHKRÄFTE

Die Grundvergütung der GIZ-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit deutschem Arbeitsvertrag wird auf Basis eines Bändersystems von insgesamt acht Vergütungsbändern festgesetzt. Einem Band sind alle Funktionen zugeordnet, die hinsichtlich ihrer Wertigkeit vergleichbar sind.

Entwicklungen der Grundvergütung sind im Wege der jährlichen Performancebewertung möglich. Diese Bewertung ist fester Bestandteil der jährlichen Mitarbeitergespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Eine gute Performance kann sich in einer Erhöhung der Grundvergütung niederschlagen. Weder beim Einstieg noch bei der jährlichen Beurteilung werden andere Faktoren berücksichtigt.

VERGÜTUNG NATIONALES PERSONAL

Die „Policy Nationales Personal“ sieht vor, dass in jedem Einsatzland für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit GIZ-Vertrag nach nationalem Arbeitsrecht des Einsatzlandes ein einheitliches Vergütungssystem etabliert wird. Das Vergütungssystem für das Nationale Personal beruht auf sechs definierten Vergütungsbändern, die verbindliche Gehaltsuntergrenzen und -obergrenzen definieren. Sie gewährleisten eine für das Land marktübliche Vergütung.

Jede Funktion wird einem Vergütungsband zugeordnet. Das Vergütungsniveau wird durch das Landesbüro turnusmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hierbei ziehen wir Vergleiche zu anderen Organisationen und Unternehmen.

Die Landesdirektorin oder der Landesdirektor sorgt für die Einführung eines landesweit einheitlichen und mit den Geschäftsfeldern abgestimmten Verfahrens für die leistungsbezogene Vergütung. Die Höhe der individuellen leistungsbezogenen Vergütung ist von der Bewertung der Gesamtperformance im Mitarbeitergespräch abhängig.

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VIELFALT BEI DER GIZ

Ausführliche Informationen finden Sie im IUB unter Menschen, Zahlen, Strukturen und im Corporate Governance Bericht 2017.

Vorstand (inkl. Mitarbeitende ohne Gremien)
Geschlecht Männer: 36,4 %
Frauen: 63,6 %
Alter Unter 30 Jahre: 4,5 %
30‒50 Jahre: 50,0 %
Über 50 Jahre: 45,5 %
Entsandte Fachkräfte
Geschlecht Männer: 57,4 %
Frauen: 42,6 %
Alter Unter 30 Jahre: 10,5 %
30‒50 Jahre: 58,3 %
Über 50 Jahre: 31,2 %
Inlandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
Geschlecht Männer: 34,0 %
Frauen: 66,0 %
Alter Unter 30 Jahre: 12,4 %
30‒50 Jahre: 57,1 %
Über 50 Jahre: 30,5 %
Nationales Personal
Geschlecht Männer: 58,1 %
Frauen: 41,9 %
Alter Unter 30 Jahre: 13,1 %
30‒50 Jahre: 71,3 %
Über 50 Jahre: 15,6 %
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