Menschenrechte: Vorbild sein und handeln
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, Menschenrechte zu schützen – in der GIZ selbst, in den Vorhaben in den Einsatzländern und auch in unseren Lieferketten. Ebenso richten wir unsere Lieferketten sozial und ökologisch nachhaltig aus. Damit erfüllen wir internationale und nationale Vorgaben und bereiten uns auf das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor, das 2023 in Kraft tritt; ein entsprechendes Gesetz auf europäischer Ebene wird für die kommenden Jahre erwartet. Vor allem tun wir dies aber aus Überzeugung, denn nachhaltige Strukturen sind die Basis für unseren Erfolg.
Die GIZ beschäftigt weltweit rund 25.000 Mitarbeiter*innen. Sie kauft außerdem weltweit Waren und Dienstleistungen ein. Sie hat den Anspruch und auch die Verpflichtung, für alle Mitarbeitenden ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen und in ihren Lieferketten neben ökologischen auch soziale Standards sicherzustellen. Deshalb hat sie ihre Arbeitsprozesse und ihr Beschaffungswesen frühzeitig auf Lücken hin analysiert.
Auf Basis der Ergebnisse haben wir 2021 eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Thema Menschenrechte im Unternehmen noch besser zu verankern. Für Nationale Mitarbeiter*innen in den Einsatzländern haben wir Schulungsunterlagen zu unseren Menschenrechtsstandards erarbeitet. Sie sollen ihre Rechte kennen und wissen, wie sie diese durchsetzen können. An einzelnen Standorten werden zusätzlich Workshops und Informationsveranstaltungen zu Menschenrechtsthemen organisiert. Dadurch sollen alle Mitarbeiter*innen bis 2023 Zugang zu Informationen und Schulungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erhalten.
Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die Mehrzahl unserer Mitarbeiter*innen, rund 16.900, Nationale Beschäftigte sind. Zu ihnen zählen Führungskräfte, Fachkräfte und auch Mitarbeitende in unterstützenden Funktionen. Gerade für die letztgenannte Gruppe, in der zusätzlich der Anteil von Frauen sehr hoch ist, hat die GIZ eine besondere Verantwortung als Arbeitgeber. Wir stellen uns aktiv gegen jede Form von Diskriminierung, gegen sexuelle Belästigungen und Übergriffe am Arbeitsplatz.
Verstöße oder Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen können der Stabsstelle Compliance & Integrität anonym über das GIZ-Hinweisgeberportal gemeldet werden. Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat die GIZ dieses Portal 2021 um einen standardisierten und transparenten Bearbeitungsprozess mit Rückmeldefristen für den Umgang mit Compliance-Fällen erweitert.
2021 haben wir unser Bekenntnis zu den Menschenrechten und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten in einer Menschenrechtspolicy niedergelegt. Sie reflektiert die grundsätzliche Bedeutung des Themas für die GIZ. Wir erfüllen damit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Die Anpassung der Menschenrechtspolicy wird alle drei Jahre geprüft. Detaillierte Ziele und Maßnahmen zu Menschenrechten und nachhaltiger Beschaffung sind zudem im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 festgehalten. Bis zum Jahr 2023 werden wir etwa die Wirksamkeit des menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erhöhen. Außerdem wollen wir die Rahmenbedingungen und Prozesse für eine nachhaltige Beschaffung im Unternehmen weiterentwickeln und extern zertifizieren lassen. Die dafür notwendige Policy für nachhaltige Beschaffung haben wir bereits formuliert und in Kraft gesetzt. Der Fortschritt wird jährlich im Rahmen eines Monitorings gemessen, bei dem die relevanten Einheiten im Unternehmen eingebunden sind.
Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Sustainable Development Goals (SDGs):
Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsstandards:
GRI-Standard 2-6, 2-7, 412; UNGC 1, 2; DNK 6, 14, 17