SICHERES ARBEITEN WELTWEIT
Arbeit soll in einem gesunden Umfeld stattfinden und das Wohlergehen der Beschäftigten nicht negativ beeinträchtigen. Die GIZ fördert daher die Gesundheit der Mitarbeiter*innen und gewährleistet ihre Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dafür sorgen unter anderem der Medizinische Dienst (MED) und der Bereich Arbeitssicherheit. Aufgrund der weltweiten Präsenz der GIZ sind einige Mitarbeitende besonderen Risiken ausgesetzt, etwa in Krisenregionen. Auch in fragilen Kontexten bietet die GIZ größtmöglichen Schutz.
Arbeitssicherheit
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Diese Pflicht ist geregelt durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Kolleg*innen der Arbeitssicherheit der GIZ haben dementsprechend gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst die Aufgabe, den Arbeitgeber sowie Mitarbeiter*innen und Führungskräfte in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit zu beraten und zu unterstützen. Die wichtigsten Themen sind dabei Brandschutz, Unfallverhütung, Ergonomie und menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Daraus leiten sich weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben ab. Hierzu gehören:
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Konzepten (z. B. Hygienekonzepte)
- Unterstützung und Beratung bei Umzügen, Neuanmietungen und Neubauten (z. B. Neubau Campus Eschborn)
- Unterstützung und Beratung bei Neuanschaffungen (z. B. Luftreiniger)
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im In- und Ausland
- Begehungen an Standorten im Inland und Ausland
- Durchführung der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Teilnahme am Austausch mit dem Medizinischen Dienst und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
- Durchführung von Brandschutzübungen, Organisation von Schulungen (auch in Form von E-Learning)
- Austausch mit der Unfallversicherung Bund und Bahn und Ansprechpartner für diese
- Monitoring von Räumungshelfer*innen (Evakuierungshelfer*innen und Stockwerksbeauftragten) deutschlandweit
- Berichterstattung an den Vorstand
- Betreuung der Prüfung nach EMAS
Besonderheiten im Ausland
Die GIZ agiert weltweit. Daher beraten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) der GIZ nicht nur an den Standorten in Deutschland, sondern stehen als Ansprechpartner*innen auch für alle Mitarbeitenden der Außenstruktur zur Verfügung.
Da das deutsche Arbeitsschutzgesetz im Ausland nicht gültig ist, Auslandsmitarbeitende mit Vertrag in Deutschland aber dennoch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn versichert sind, hat die GIZ mit dieser eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Damit setzt die GIZ die Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes auch im Ausland um, soweit dies möglich ist. Die Unfallversicherung kommt auch für Arbeitsunfälle im Ausland auf, wenn die betreffende Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen deutschen Arbeitsvertrag hat.
Um die Außenstruktur beim Arbeitsschutz zu unterstützen, reisen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemeinsam mit Vertreter*innen des Medizinischen Dienstes bei Bedarf in die jeweiligen Landesbüros, machen Begehungen und erstellen Gefährdungsbeurteilungen. Der MED kooperiert dabei eng mit der psychologischen Beratungsstelle für Krisen- und Konfliktmanagement (COPE), der Unternehmenssicherheit, der Bauabteilung und der Arbeitssicherheit, so dass bei einem Auslandsbesuch gemeinsame Checklisten bearbeitet und Informationen ausgetauscht werden.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen nicht immer selbst vor Ort sein. Sie nutzen auch die vorhandenen Unterlagen, Gutachten und weitere relevante Dokumente. Die Arbeitssicherheit berät etwa die Bauabteilung zu den Themen Brandschutz, Unfallverhütung und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung, wenn Neuanmietungen, Umbauten und Umzüge im Ausland geplant werden.
Besonderheiten während der Corona-Pandemie
Die Pandemie stellt auch den Bereich Arbeitssicherheit vor erhebliche Herausforderungen. Die Zuständigen werden deshalb maßgeblich an Entscheidungsprozessen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie beteiligt, etwa an der Erstellung und Ausarbeitung von Hygienekonzepten zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben von Bund und Ländern, die regelmäßig an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Außerdem unterstützt der Bereich Arbeitssicherheit die Verantwortlichen in den einzelnen Liegenschaften dabei, alle aktuellen Anforderungen umzusetzen. Gefragt ist vor dem Hintergrund der Hygieneauflagen vor allem Rat zu Themen wie Luftreinigung und Umgestaltung sowie Belegung von Arbeitsplätzen.
Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Sustainable Development Goals (SDGs):
Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsstandards:
GRI-Standard 403; UNGC 1, 2, 4; DNK 14