Menschenrechte großschreiben
Governance-Struktur für Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Menschenrechte sind fester Bestandteil der Werte und Arbeit der GIZ. Wir setzen uns im Unternehmen an vielen Stellen für die Menschenrechte ein und fördern sie nach Kräften.
Unsere Fachexpertise zu Menschenrechten
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
Seit dem Jahr 2018 arbeiten wir aktiv an der Umsetzung der vier Kernelemente des NAP. Diese sind:
NAP-Kernelement Grundsatzerklärung
Bereits im Jahr 2012 hat der Vorstand der GIZ die Orientierung zu den Menschenrechten verabschiedet. Sie stellt unseren Beitrag zu den Menschenrechten in der Zusammenarbeit mit den Partnerländern dar und schreibt uns dabei eine besondere Verantwortung zu. Die „GIZ Orientierung zu den Menschenrechten“ ist für alle GIZ-Mitarbeiter*innen im In- und Ausland verbindlich. Sie gilt für alle Organisationseinheiten und bildet die Leitlinie für unser Handeln nach innen wie nach außen. Sie spiegelt unser Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und bekräftigt bestehende Regeln, Verfahren und Aktivitäten. Gleichzeitig unterstreicht sie gegenüber Auftraggeber*innen, Geschäftspartner*innen, Partnerinstitutionen und der breiten Öffentlichkeit, welche Bedeutung die GIZ den Menschenrechten beimisst.
Die Orientierung nimmt Bezug auf sämtliche menschenrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und erkennt diese als normative Grundlage für unser Handeln an. Darüber hinaus bekräftigen wir darin aber auch unsere eigene Verantwortung als Unternehmen für die Menschenrechte. Die GIZ hat sich dem UN Global Compact angeschlossen und orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte.
Außerdem geht die Orientierung auf den Beitrag und die Verantwortung der GIZ in der Projektarbeit ein: Im Auftrag der Bundesregierung und anderer Auftraggeber führen wir Vorhaben durch, die unmittelbar darauf abzielen, die Menschenrechtslage in unseren Partnerländern zu verbessern. In anderen Sektoren der internationalen Zusammenarbeit leisten wir mittelbar mit unseren Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen entscheidende Beiträge zur Verwirklichung der Menschenrechte.
Die Länder, in denen wir arbeiten, haben zum Teil erhebliche Defizite bei den Menschenrechten. Deshalb unterstützen wir sie im Rahmen unserer Aufträge darin, sich internationalen Standards anzunähern und die Menschenrechte besser zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Dieses Bestreben machen wir in Aushandlungsprozessen deutlich, berücksichtigen dabei jedoch auch den jeweiligen Kontext und beraten unsere Kooperationspartner*innen entsprechend. Wir sind für schwierige Situationen hinsichtlich Menschenrechten sensibilisiert; wir prüfen und beobachten sie und wirken ihnen entgegen. In Abstimmung mit unseren Auftraggeber*innen achten wir sorgfältig darauf, wie wir arbeiten und welche Wirkungen unsere Arbeit entfaltet. Für die Prüfung möglicher nicht intendierter negativer Wirkungen unserer Vorhaben auf Menschenrechte haben wir in Form unseres Safeguards+Gender Managementsystems ein für alle Auftraggeber und Geschäftsbereiche gültiges System mit standardisierten Prüfverfahren.
NAP-Kernelement Risikoanalyse
Bei der Konzeption unserer Projekte nutzen wir das Safeguards+Gender Managementsystem, mit dem wir mögliche unbeabsichtigte negative Wirkungen auf die Menschenrechte frühzeitig erkennen können. Gleichzeitig entwickeln wir Maßnahmen und Ansätze, um solche negativen Wirkungen zu verhindern oder zu mindern.
Um weitere mögliche menschenrechtliche Risiken zu ermitteln, hat das Sustainability Office 2019 eine Risikoanalyse im Unternehmen durchgeführt. Dazu haben wir zunächst zwei Aspekte betrachtet. Wir haben untersucht, wie die Beschäftigungsbedingungen in den GIZ-Büros im Ausland aussehen und wie Sachgüter und Dienstleistungen im In- und Ausland beschafft werden. Konkret ging es dabei um folgende zwei Themen:
- menschenrechtliche Risiken bei Zulieferinnen und Zulieferern, mit einem Fokus auf der Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen,
- menschenrechtliche Risiken für Mitarbeiter*innen in sogenannten Support-Funktionen in den Landesbüros.
Es zeigte sich, dass auf beiden Gebieten noch Handlungsbedarf besteht. Bei der Beschaffung spielen die Menschenrechte bisher nur eine begrenzte Rolle und die Landesbüros im Ausland wenden die Richtlinien dazu bisher nur punktuell an. Außerdem wird noch nicht systematisch genug ermittelt, in welchen Ländern Nationale Mitarbeiter*innen Risiken ausgesetzt sind, etwa weil die soziale Absicherung gar nicht oder nur ungenügend geregelt ist.
Die GIZ ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter*innen und den Beschäftigten bei ihren Zulieferinnen und Zulieferern bewusst. Sie wird auf Grundlage dieser Ergebnisse eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Lücken zu schließen. Das Sustainability Board hat deshalb Folgendes beschlossen:
- Governance etablieren: Wir setzen eine organisationsübergreifende Governance-Struktur auf, die den menschenrechtlichen Sorgfaltsprozess systematisch steuern und verbessern soll. Außerdem koordiniert sie die Maßnahmen, die die derzeitige Lage verbessern sollen.
- Richtlinien und Policies harmonisieren: Wir prüfen, ob die Vorschriften im Bereich Beschaffung und Personal Lücken aufweisen, und ändern sie entsprechend.
- Risikomanagement anpassen: Wir verbessern das menschenrechtliche Risikomanagement stetig.
- Prävention stärken: Wir ergreifen Maßnahmen und leiten Prozesse ein, um Risiken vorausschauend zu vermeiden und abzumildern, zum Beispiel durch entsprechende Trainings und Sensibilisierungskampagnen.
- Nachhaltiges Wirkungsmonitoring aufbauen: Wir evaluieren die Wirkungen unserer Maßnahmen kontinuierlich anhand fester Indikatoren.
„Doing good - Die GIZ sollte nicht nur in Risiken, sondern auch in Chancen und positiven Wirkungen auf die Menschenrechte denken und beides mutig kommunizieren.“
Andrea Kämpf, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte (© Andrea Kämpf)
NAP-Kernelement Maßnahmen
Bereits vor der Risikoanalyse haben wir zahlreiche risikomindernde Maßnahmen umgesetzt. Darunter fallen der Code of Conduct, das Business Partner Screening, die ILO-Kernarbeitsnormen, das Risikomanagement sowie Fortbildungen.
- Code of Conduct Ein für alle Beschäftigten verbindlicher Ethik- und Verhaltenskodex stellt die wichtigsten ethischen Grundsätze der GIZ dar. Wir vermitteln damit allen, mit denen wir zusammenarbeiten, und unseren Beschäftigten die Werte und Überzeugungen des Unternehmens und bieten einen Orientierungsmaßstab für ihr Handeln. Das heißt, wir lassen unser Handeln von allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien leiten, insbesondere von Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung. Wir lehnen Korruption und Bestechung ab. Konkrete Verhaltensregeln zur Bekämpfung von Korruption und zum Umgang mit Interessenkonflikten sind ergänzend zum Ethik- und Verhaltenskodex in unseren Grundsätzen integren Verhaltens festgehalten.
- Business Partner Screening: Das Business Partner Screening (BPS) ist ein fester und verbindlicher Teil des Risikomanagements der GIZ. Um erfolgreich zu sein, muss die GIZ ihre Dienstleistungen verantwortungsvoll erbringen. Deshalb verpflichtet sie sich zu hoher Sorgfalt und überprüft, mit welchen Risiken die Zusammenarbeit mit privaten Kooperationspartner*innen, Auftraggeber*innen und Zuschussgeber*innen verbunden ist. Bei allen Kooperationen und Drittmittelgeschäften mit Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen fertigen wir daher solche Screenings an. Ziel des Verfahrens ist es, mögliche Risiken vor Projektbeginn sichtbar zu machen. Falls sich dabei herausstellt, dass die geplante Kooperation mit Risiken verbunden sein könnte, bauen wir bereits in die Strategie des künftigen Projekts risikomindernde Maßnahmen ein. Dabei prüfen wir auch Menschenrechtsaspekte.
- ILO-Kernarbeitsnormen: Die GIZ beschafft, anders als produzierende Unternehmen, in der Regel keine Rohstoffe, sondern meistens Sachgüter und Dienstleistungen. Um sicherzugehen, dass dabei soziale Kriterien eingehalten werden, wenden wir die in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) und den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) enthaltenen Integritäts- und Sozialstandards an. Sie sind Bestandteil jeder Ausschreibung und somit auch jedes Vertrags der GIZ. Durch die Annahme der AEB/AVB versichern Bieter*innen, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen erfüllen, die unter anderem festschreiben, Zwangsarbeit zu beseitigen und Kinderarbeit auszuschließen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die GIZ vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, Vertragsstrafen zu erheben oder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Im Jahr 2019 hat die GIZ ein E-Learning-Angebot zu unternehmerischer Nachhaltigkeit für ihre Dienstleister erarbeitet. Es umfasst auch Informationen zu Menschenrechten.
- Risikomanagement: Das Risikomanagement basiert auf standardisierten Prozessen und Formaten, die sowohl den regulären Meldeprozess (Regelberichterstattung) als auch den nichtregulären Meldeprozess (Ad-hoc-Berichterstattung) umfassen. Dabei berücksichtigen wir auch Menschenrechtsrisiken.
- Fortbildungen: Wir bieten verschiedene Fortbildungen an, in denen wir unsere unternehmenseigenen Standards und Verfahren zu Menschenrechten vermitteln. Insgesamt 1.967 Beschäftigte (entsandte Auslands- und Inlandsmitarbeiter*innen, Entwicklungshelfer*innen sowie Integrierte Fachkräfte) nahmen 2019 an Einführungsveranstaltungen teil, die ein zweistündiges Modul zu Schlüsselthemen der nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 2030 enthalten. Darin kommen unter anderem die „Orientierung zu den Menschenrechten“ der GIZ, der menschenrechtliche Beschwerdemechanismus sowie das Safeguards+Gender Managementsystem zur Sprache. Zum Safeguards+Gender Managementsystem einschließlich des Safeguards Menschenrechte fand eine Vielzahl von Trainings-, Informations- und Beratungsangeboten für Mitarbeitende im In- und Ausland statt. Der überwiegende Teil der GIZ-Mitarbeitenden ist als Nationale Mitarbeiter*innen vor Ort tätig. Ihnen Einführungsveranstaltungen und Fortbildungen anzubieten, ist Aufgabe der Landesbüros.
Das Risikomanagement der GIZ: Risiken minimieren, Schaden abwenden
Ethik- und Verhaltenskodex der GIZ
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
NAP-Kernelement Beschwerdemechanismen
Interne Beschwerdemechanismen existieren durch den Gesamtbetriebsrat (GBR) sowie die Gleichstellungs- und Schwerbehindertenbeauftragten. Der Gesamtbetriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen im Unternehmen. Er setzt sich aus sechs Delegierten der drei Betriebsräte in Berlin, Bonn und Eschborn zusammen. Er ist auch zuständig für Angelegenheiten des Arbeitsschutzes im Unternehmen. An ihn können Mitarbeiter*innen Beschwerden richten. Fragen zu Gleichstellung oder Schwerbehinderungen fallen in die Zuständigkeit der Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenbeauftragten.
Externer Beschwerdemechanismus
Die GIZ geht Hinweisen auf mögliche negative Wirkungen ihres Handelns auf die Menschenrechte in ihrem Umfeld unmittelbar und in angemessener Weise nach. Die Verantwortung dafür liegt bei der Stabsstelle Compliance und Integrität. Sie behandelt Hinweise stets vertraulich entsprechend dem Grundprinzip des Hinweisgeberschutzes und auf Wunsch auch anonym, um sicherzustellen, dass den Hinweisgeber*innen keine Nachteile erwachsen. Es handelt sich dabei auch um eine Art Frühwarnsystem, das dabei hilft, Missstände zu erkennen und zu beseitigen. Für vertrauliche Hinweise steht das Hinweisgeberportal der GIZ zur Verfügung.
Folgende Schritte leitet die Stabsstelle Compliance und Integrität nach dem Eingang von Hinweisen ein:
- Sie sichtet Hinweise, die im Hinweisgeberportal eingegangen sind, und versendet eine Empfangsbestätigung.
- Erweist sich ein Sachverhalt als plausibel, leitet die Stabsstelle Compliance und Integrität ihn an die für das Handlungsfeld Menschenrechte im Fach- und Methodenbereich verantwortliche Einheit weiter, die den Sachverhalt aus menschenrechtlicher Sicht prüft und bewertet. Die Hinweisgeber*innen informiert sie innerhalb von zwei Wochen darüber, dass sie eine Prüfung eingeleitet hat.
- Die Stabsstelle Compliance und Integrität verfolgt Hinweise vollumfänglich und informiert die Hinweisgeber*innen über das Ergebnis. Erachtet sie das Resultat als nicht angemessen oder nicht ausreichend, kann sie Nachbesserungen verlangen.
- Sie prüft, ob Regelungen und Maßnahmen nötig sind, um künftige negative Wirkungen auf Menschenrechte auszuschließen.
GRI-Standard 412 (412-1, 412-2); UNGC 1, 2; DNK 17