zum Inhalt springen

Vielfalt ist wertvoll

Inklusion

Eine Dimension von Diversity ist Behinderung. Für diese Dimension gilt in Deutschland eine gesetzliche Regelung: die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen oder andernfalls eine Abgabe zahlen.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen innerhalb der GIZ weiter zu verbessern, haben wir 2019 eine Inklusionsvereinbarung erarbeitet. Sie zielt darauf ab, die GIZ als Arbeitgeberin für Menschen mit Behinderungen attraktiver zu machen. Die Vereinbarung wurde 2020 unterzeichnet. Diese Ziele wurden festgelegt:

  • Inklusion leben: Wir als GIZ wollen ein inklusiveres Unternehmen werden.
  • Beschäftigung bieten: Wir verbessern das Umfeld, um mehr schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu bieten.
  • Sensibilisierung: Wir sensibilisieren kontinuierlich zur Inklusion.
  • Ansprechpartner*innen: Wir schaffen ein Inklusionsnetzwerk.
  • Nutzung externer Leistungen: Wir nutzen externe Fördermöglichkeiten konsequent.

Um ein barrierefreies Arbeitsumfeld zu schaffen, stellen wir Equipment entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen zur Verfügung. Der Inklusionsbeauftragte des Unternehmens und gewählte Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung stellen die Umsetzung der Inklusionspolitik sicher.

Gemeinsam, inklusiv und barrierefrei – miteinander unterwegs und gelebt
Die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung sowie die örtliche Schwerbehindertenvertretung Berlin, Bonn und Eschborn der GIZ 


Als gewählte Schwerbehindertenvertretungen unterstützen wir die schwerbehinderten Mitarbeiter*innen weltweit. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt behandelt werden und die gleichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung im Unternehmen haben. Das gilt für Karrierewege sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Wir arbeiten daran,

mehr jungen Menschen mit Behinderung einen Zugang ins Unternehmen zu eröffnen, etwa über einen Ausbildungsplatz. 

Bei Anliegen, die das ganze Unternehmen betreffen, wird die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung einbezogen. Wenn es um Fragen zu einzelnen Standorten geht, ist die jeweilige Vertretung in Berlin, Bonn oder Eschborn beteiligt. Ihren Rat zieht die GIZ hinzu, wenn es etwa um die Prüfung der Barrierefreiheit neuer und bestehender Liegenschaften geht. Damit die Interessen der Menschen mit Behinderung gewährleistet sind, beziehen wir diese Vertreter*innen auch in Personalfragen ein; zudem sind sie Teil der Personalvertretung. Wir stellen klar, dass Menschen mit Behinderung willkommen sind. 

Eines unserer Zukunftsthemen ist es, unsere Unterstützung ebenso in die Auslandsstandorte zu tragen, dort gleichfalls inklusiv und barrierefrei zu agieren und auch die Nationalen Mitarbeitenden daran teilhaben zu lassen. Menschen mit Behinderung sind als integraler Teil der Mitarbeiterschaft zu inkludieren und wertzuschätzen. Seit 2019 gibt es die gesetzliche Regelung zu einer unternehmensweiten Inklusionsvereinbarung. Die Ausgestaltung der Vereinbarung wird durch zugehörige Aktionspläne verstärkt. Die darin enthaltenen praxisnahen Ziele bieten die Chance, eine barrierefreie und inklusive Arbeitswelt auf allen Ebenen des partnerschaftlichen Miteinanders zu schaffen.

„Nicht in der Komfortzone verbleiben. Erst wenn es unbequem erscheint, hat die GIZ das richtige Ambitionsniveau erreicht."

Carmen Niethammer, Global Gender and Diversity & Inclusion Leader mit Sitz in Washington, DC und Berlin.
(© Brookings Institution)

Foto: GIZ: Carmen Niethammer, Global Gender and Diversity & Inclusion Leader mit Sitz in Washington, DC und Berlin

Diversität als Bereicherung

Für die GIZ als globales Unternehmen ist die Diversität unserer Beschäftigten eine besondere Stärke. Diversity bedeutet für uns den verantwortungsvollen Umgang mit Unterschiedlichkeiten im Unternehmen: Vielfalt ist wertvoll.

Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterschrieben – eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Die Unterschrift ist Ausdruck der Überzeugung, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Im Rahmen unseres Diversity-Verständnisses möchten wir gleiche Chancen und Möglichkeiten für alle Individuen aktiv fördern und damit ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist und sich durch ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens auszeichnet.

Zudem treiben auch verschiedene Mitarbeiter*inneninitiativen den Diskurs im Unternehmen voran, wie das Regenbogennetzwerk als Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intersexuellen (LSBTI) Mitarbeiter*innen. In der Cultural-Diversity-Initiative sind Mitarbeiter*innen und Führungskräfte aus Innen- und Außenstruktur mit einem diversen ethnisch-kulturellen Hintergrund, schwarze Menschen sowie People of Colour informell zusammengeschlossen. 2019 wurde der Diversity Day in der GIZ zum ersten Mal mit einer Veranstaltung begangen.

Foto: GIZ: Frau Ostermeier
Vielfalt fördern: Internationaler Kommunikationsworkshop für Mitarbeiter*innen (© GIZ / Dirk Ostermeier)

Schutz vor Diskriminierung

2019 hat die GIZ den Ethik- und Verhaltenskodex verabschiedet. Er gilt für alle Beschäftigten weltweit und vermittelt die Werte und Überzeugungen der GIZ. Er soll als Leitfaden für das Handeln jeder und jedes Einzelnen dienen. Er erläutert die wichtigsten Werte und Überzeugungen des Unternehmens und beschreibt das erwartete sowie das unzulässige Verhalten zu Themen der Diversität. Beschäftigte erhalten Hinweise zur Hilfe und Beratung und es wird dargestellt, wie die GIZ auf Verstöße reagieren kann.

Das Verbot von und der Schutz vor Diskriminierung ist im Ethik- und Verhaltenskodex explizit verankert. Dieser toleriert keine Form der Diskriminierung. Es wird erwartet, dass alle Beschäftigten der GIZ ihre Zusammenarbeit ohne Benachteiligung anderer Menschen „aus Gründen der Herkunft oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gestalten“. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die GIZ dazu verpflichtet, die erforderlichen – auch vorbeugenden – Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus diesen Gründen zu treffen.

Jede von Diskriminierung betroffene Person im Unternehmen kann sich an die Integritätsberater*innen, Mitglieder der Personalvertretungen und die Beschwerdestelle in Diskriminierungsfragen (AGG-Beschwerdestelle) wenden. Für bestimmte Gruppen existieren besondere Ansprechpartner*innen, hierzu zählen die Gleichstellungsbeauftragten in allen Fällen einer geschlechterbasierten Diskriminierung. In Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist die Gesamtgleichstellungsbeauftragte Ansprechperson für alle Mitarbeitenden.

Auch die unternehmensinterne Kommunikation berücksichtigt die verschiedenen Bedürfnisse unserer Mitarbeiter*innen. Im Intranet stehen Informationen für unterschiedliche Bedarfe zur Verfügung. Zum Thema Inklusion ist insbesondere der Intranetauftritt der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung hervorzuheben. Zu anderen Themen wie Pflege von Angehörigen oder Fragen und Antworten für LGBTI-Mitarbeitende im Auslandseinsatz hat der Personalbereich Informationen zusammengestellt. In den GIZ-Landesbüros gibt es für unsere Nationalen Mitarbeiter*innen landesspezifische Informationen und Angebote.

Grafik: GIZ: SDG 5 Geschlechtergleichheit
Grafik: GIZ: SDG 10 Weniger Ungleichheiten

GRI-Standard 405, 406