Sicheres Arbeiten weltweit
Der Einsatz in unseren Partnerländern birgt Sicherheitsrisiken. So kann es etwa zu Naturkatastrophen, Terrorattentaten oder Gewaltkriminalität kommen. Auch die Infrastruktur und die medizinische Versorgung entsprechen nicht immer deutschen Standards. Die Einsätze sind sehr unterschiedlich und finden zunehmend in fragilen Kontexten statt. Dies stellt die GIZ vor besondere Herausforderungen hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Mitarbeiterschaft. Die Sicherheit der Mitarbeiter*innen hat Vorrang – sie steht über Akquise- oder Geschäftsinteressen.
Die Stabsstelle Unternehmenssicherheit
Die Gesamtverantwortung für das Thema „Personelle Sicherheit“ liegt beim Vorstand. Diesem ist die Stabsstelle Unternehmenssicherheit direkt angegliedert und umfasst die Gruppe Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement sowie eine Analyseeinheit. Die Stabsstelle existiert seit 2016 und ist für das Personal weltweit zuständig.
Kernaufgaben der Stabsstelle Unternehmenssicherheit sind der Aufbau eines weltweiten Sicherheitsrisikomanagementsystems, die Koordination des Krisenmanagements, sicherheitspolitische Analysen sowie die Integration von Sicherheitsaspekten in relevante unternehmensweite Verfahren und Prozesse.
Die Stabsstelle berät beim Aufbau und in der Qualitätssicherung von GIZ-Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagementsystemen weltweit. Sie ist die fachliche Heimat für die Sicherheitsrisikomanagementberater*innen (SRMA/CSFP) der GIZ. Außerdem stellt sie sicher, dass alle Entsandten sowie Mitarbeiter*innen auf Geschäftsreise adäquat durch Sicherheitstrainings auf ihre Reisen vorbereitet werden. Bei Krisen ist die Stabsstelle Single Point of Contact für die GIZ und die Bundesregierung. Sie koordiniert das Krisenmanagement und leitet den Krisenstab der GIZ. Auch der Geheimschutzbeauftragte, der die Mitarbeiter*innen zu allen Geheimschutzfragen berät, ist hier angesiedelt. Im Unternehmen kooperiert die Stabsstelle mit verschiedenen Fachbereichen zu Aspekten des Sicherheitsrisikomanagements, zum Beispiel auch zum Thema Inlandssicherheit.
Um der Fürsorgepflicht der GIZ gerecht zu werden, sensibilisiert und qualifiziert die Stabsstelle die mitarbeitenden Personalgruppen und fördert so eine unternehmensweite Sicherheitsrisiko-Kultur. Vor allem in Krisenfällen arbeitet sie eng mit der internen psychologischen Beratungsstelle für Krisen- und Konfliktmanagement (COPE) zusammen.
Zu den Kernaufgaben des Sicherheitsrisikomanagements gehört es zudem, sicherheitspolitische Analysen zu erarbeiten, deren fundierte Einschätzungen die Basis für durchdachte und nachhaltige Entscheidungen bilden. Die Analyseeinheit der Stabsstelle Unternehmenssicherheit ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu sicherheitspolitischen Entwicklungen weltweit. Kontextanalysen, Foresight-Szenarien und Spotlights zu aktuellen Krisenentwicklungen unterstützen die operativen Bereiche bei ihren unterschiedlichen Herausforderungen und Fragestellungen.
Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Ausland
Die Verantwortung für die personelle Sicherheit der Mitarbeiter*innen beim Einsatz in den Partnerländern gehört zu den Führungsaufgaben der jeweiligen Landesdirektion. Sie verantwortet das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Einsatzland.
Mitarbeiter*innen, Entwicklungshelfer*innen und Integrierte Fachkräfte befolgen die von der Landesdirektion ausgegebenen Sicherheitshinweise und -anweisungen. Sie setzen erforderliche Maßnahmen um und tragen so selbst zur Minimierung der Risiken bei. Alle Mitarbeiter*innen nehmen vor ihrer Ausreise an Trainings teil, die für ihr Einsatzland vorgegeben und durch die Stabsstelle Unternehmenssicherheit bereitgestellt werden. Führungskräfte stellen sicher, dass alle Beschäftigten im Einsatzland hohen individuellen Risiken nicht ohne geeignete und angemessene risikomindernde Maßnahmen ausgesetzt werden.
Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen melden sicherheitsrelevante Vorfälle ihrer Führungskraft, der Landesdirektion, der Beratungsperson des Sicherheitsrisikomanagements oder direkt der Stabsstelle Unternehmenssicherheit und stellen ihre Erreichbarkeit im Einsatzland sicher.
Geschäftsreisende informieren sich vor Reiseantritt rechtzeitig über die Sicherheitslage sowie Sonderregelungen im Reiseland und benachrichtigen das jeweilige GIZ-Büro über die Reisedaten. Reisende wie Ausreisende absolvieren das Online-Reisesicherheitstraining bzw. die relevanten Präsenzsicherheitstrainings.
Die Mindestsicherheitsstandards bestimmen den Rahmen für das Sicherheits- und Risikomanagement der GIZ in den Partnerländern. Sie beinhalten die Grundlagen und Vorgehensweisen für ein länderspezifisches Sicherheitskonzept im Einsatzland und sind systemisch weltweit implementiert. Die Maßnahmen im Sicherheitsrisikomanagement werden individuell und bedarfsorientiert auf die Landeskontexte angepasst. Ein Statusbericht analysiert und validiert die Umsetzung. Verändern sich die Rahmenbedingungen, passt die GIZ ihre Maßnahmen entsprechend an, damit das Sicherheitsrisikomanagementsystem auf die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und die Erfordernisse an die Lage im Land ausgerichtet werden können. Die Landesdirektionen und die Stabsstelle Unternehmenssicherheit klären den entsprechenden Ressourcenbedarf im Bereich Sicherheit auf der Grundlage einer landesspezifischen Sicherheitsrisikoanalyse. Diese systematische Vorgehensweise stellt die Umsetzung der unternehmerischen Fürsorgepflicht sicher und versetzt die GIZ darüber hinaus in die Lage, das Projektgeschäft auch in fragilen oder risikobehafteten Kontexten umzusetzen.
Sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ
Folgende Tabelle ermöglicht einen Überblick über sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ.
Richtlinie | Veröffentlicht | Aktualisiert |
---|---|---|
Handlungsrahmen Sicherheit | 2008 | 2012 |
Policy Personelle Sicherheit | 2008 | 2012, 2016, 2017 |
Mindestsicherheitsstandards | 2016 | 2017 |
Flugsicherheit | 1.9.2018 | jeden Monat |
Aus aktuellem Anlass – Die Coronavirus-Pandemie
Die seit Beginn des Jahres 2020 anhaltende globale Corona-Krise stellt eine einzigartige Herausforderung für die GIZ dar. Die sich weltweit rasch und dynamisch entwickelnden Rahmenbedingungen erfordern ein hohes Maß an Abstimmungen und Entscheidungen aller relevanten Organisationseinheiten unter Leitung des Vorstands. Die Strukturen in den Partnerländern müssen eingebunden sowie ein enger Austausch mit Bundesregierung und Auftraggeber*innen gesichert sein.
Um sich rasch auf die Gegebenheiten in den Einsatzländern und an den Standorten in Deutschland einzustellen, verfolgt das unternehmensweite Krisenmanagement einen flexiblen Ansatz. Dazu zählen unterschiedliche Austauschformate (Krisenstab, Leitungsebene 1, Gesamtbetriebsrat, Regionalbereiche) sowie eine zentrale, spezifische Ansprech- und Beratungsstruktur für die Mitarbeiter*innen: Die Einheiten Unternehmenssicherheit, Personal, Medizinischer Dienst und COPE beraten Mitarbeitende direkt über ein Postfach.
So gelang es dem GIZ-Krisenmanagement, die Fürsorgepflicht und Lieferfähigkeit zu gewährleisten und lösungsorientiert auf die Ungleichzeitigkeit der Pandemie sowie auf individuelle Bedarfe in den Partnerländern zu reagieren. Dadurch blieb eine weitreichende Stabilität und Handlungsklarheit in der Außen- und Innenstruktur gewährleistet.
In den vergangenen Monaten sammelte die GIZ umfassende Erfahrungen im Krisenmanagement und baute wichtige Kooperationsbeziehungen auf. Dies fügt sich in Erfahrungen aus früheren Krisen ein und trägt zum robusten Fundament für künftige Herausforderungen und Krisen bei.