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Menschenrechte grosschreiben

Besonderer Schutz von Kindern

Die GIZ hat 2020 eine Policy zum Kindesschutz verabschiedet und bekennt sich darin ausdrücklich zu ihrem Engagement in diesem Bereich. Denn im Detail ist häufig nicht einfach nachzuvollziehen, ob das Kindeswohl berücksichtigt wird: Wie sieht es etwa bei Produkten aus, die die GIZ einkauft und nutzt – spielt Kinderarbeit bei deren Herstellung eine Rolle? Die neue Policy soll mögliche Schwachstellen in den Unternehmensprozessen und innerhalb der Projekte aufdecken, um den Kindesschutz zu gewährleisten.

Foto: Zwei Jugendliche mit ähnlicher Bekleidung blicken lächelnd auf den Betrachtenden.
© GIZ / Michael Tsegaye

Die Policy beinhaltet konkrete Maßnahmen: Auftragnehmer*innen müssen sich bei Abschluss eines Vertrags mit der GIZ verpflichten, internationale Standards zum Kindesschutz einzuhalten. Eine Handreichung zählt Produkte auf, bei denen ein besonderes Risiko von Kinderarbeit besteht. Ein Leitfaden informiert beispielsweise darüber, was bei der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kinder abgebildet sind, in den sozialen Medien zu beachten ist. Für die Projektarbeit wurde das Prüfinstrument zur integrierten Kontext- und Menschenrechtsanalyse (iPCA) überarbeitet. Mit speziellen Leitfragen erfasst es den jeweiligen Kontext der Vorhaben. Das Instrument unterstützt uns dabei, mögliche negative Wirkungen von Vorhaben gegenüber Kindern, insbesondere mögliche Gewalt, zu identifizieren.

Darüber hinaus verfügt die GIZ über ein Hinweisgeberportal: Wer vermutet, dass durch die GIZ und ihre Arbeit Kinderrechte beeinträchtigt werden, kann über dieses Onlineportal (auch anonym) einen Hinweis darauf geben.

Menschenrechte fest verankert

Als Bundesunternehmen ist es für uns selbstverständlich, dass wir unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in unseren Abläufen und Projekten nachkommen. Wir handeln auf Basis des Grundgesetzes, insbesondere der darin enthaltenen menschenrechtlichen Garantien, sowie der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu den Menschenrechten. Wir bekennen uns darüber hinaus zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact und folgen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Eine Richtschnur bildet für uns außerdem der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung.

Wir setzen uns für die Menschenrechte ein und fördern sie nach Kräften. Interne Leitlinie für unser Handeln ist unsere Menschenrechtspolicy. Sie spiegelt unser Verständnis von nachhaltiger Entwicklung und bekräftigt bestehende Regeln, Verfahren und Aktivitäten. Gleichzeitig unterstreicht sie gegenüber Auftraggeber*innen, Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen, Partnerinstitutionen und der breiten Öffentlichkeit, welche Bedeutung die GIZ den Menschenrechten beimisst. Im Jahr 2020 haben wir die Policy aktualisiert und beispielsweise um einen Verweis auf die neue Policy zum Kindesschutz ergänzt.

Foto: Eine gemauerte Wand mit Stacheldraht am oberen Ende. Im Hintergrund hohe Palmen.  Auf der Wand die Wörter „Human Rights“.
© GIZ / Britta Radike

Governance-Struktur für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

Schaubild Architektur Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht:  * Die Umsetzung wird bei der GIZ zentral vom Sustainability Board gesteuert; das hierzu extern entwickelte Instrument zur Umsetzung ist der Nationale Aktionsplan Menschenrechte (NAP).  * Das Sustainability Board entscheidet über die Unternehmensentwicklung und wird von dieser seinerseits beraten. Der Unternehmensentwicklung nimmt dabei die Koordination und Sicherstellung der Umsetzung Menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen war.  * Die Unternehmensentwicklung wird zugleich vom Fach- und Methodenbereich beraten. Zum einen durch das Safeguards+Gender Desk (Plausibilisierungs- und Interventionsmandat bei Prüfung menschenrechtlicher Risiken in Projekten), zum anderen durch KC Rechtsstaat, Menschenrechte, Gender, Sicherheit (Projektberatung und fachliche Positionierung im Sinne des menschenrechtsbasierten Ansatzes; fachliche Prüfung menschenrechtlicher Beschwerden). Diese Integrierte Kontext- und Menschenrechtsanalyse ist ein GIZ-eigenes Instrument zur Umsetzung.  * Die Unternehmensentwicklung kooperiert darüber hinaus mit dem Bereich Compliance und Integrität. Aufgaben dieses Bereichs sind: Sicherstellen von Sachverhaltsaufklärung und Konsequenzen bei schwerwiegenden Compliance-Verstößen, insbesondere gegen die Verhaltensgrundsätze der GIZ oder geltendes Recht (zum Beispiel Menschenrechte). Hierzu nutzt die GIZ einen eigenen Beschwerdemechanismus als Instrument zur Umsetzung. * Der Fach- und Methodenbereich sowie der Bereich Compliance und Integrität kooperieren ebenfalls miteinander.

Effizientes Risikomanagement

Bei der Konzeption unserer Projekte nutzen wir das Safeguards+Gender Managementsystem, durch das wir mögliche unbeabsichtigte negative Wirkungen mit Blick auf die Menschenrechte frühzeitig erkennen können. Gleichzeitig entwickeln wir Maßnahmen und Ansätze, um solche negativen Wirkungen zu verhindern oder zu mindern.

Um auch etwaige menschenrechtliche Risiken in Unternehmensprozessen besser zu erkennen, haben wir uns im Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 klare Ziele gesteckt. So werden bis zum Jahr 2023 alle Beschäftigten der GIZ Zugang zu Informationen und Schulungen zu menschenrechtlicher Sorgfalt erhalten, um ihr Wissen erweitern und vertiefen zu können. Dafür aktualisieren wir unter anderem Pflichtschulungen (Onboardings) für alle Mitarbeitenden im In- und Ausland und führen zusätzliche Maßnahmen zur Sensibilisierung für Personen in Schlüsselfunktionen in mindestens 25 Landesbüros durch. Ein professionelles Risikomanagement erfordert außerdem, dass wir uns eine hinreichende Datengrundlage dazu schaffen, in welchen Unternehmensprozessen potenzielle menschenrechtliche Risiken auftreten und wie wir mit diesen umgehen können. Diese Datengrundlage bauen wir bis 2023 entsprechend aus.

Risikomindernde Maßnahmen

Die GIZ setzt an verschiedenen Stellen risikomindernde Maßnahmen um, eine Auswahl davon stellen wir hier vor.

  • Ethik- und Verhaltenskodex: Ein für alle Beschäftigten verbindlicher Kodex stellt die wichtigsten ethischen Grundsätze der GIZ dar.
  • Business Partner Screening (BPS): Das BPS ist ein fester und verbindlicher Teil des Risikomanagements der GIZ. Um erfolgreich zu sein, muss die GIZ ihre Dienstleistungen verantwortungsvoll erbringen. Deshalb verpflichtet sie sich zu hoher Sorgfalt und überprüft, mit welchen Risiken die Zusammenarbeit mit privaten Partner*innen, Auftrag- und Zuschussgeber*innen verbunden ist. Bei allen Kooperationen und Drittmittelgeschäften mit Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen fertigen wir daher solche Screenings an. Ziel des Verfahrens ist es, mögliche Risiken vor Projektbeginn sichtbar zu machen. Falls sich dabei herausstellt, dass die geplante Kooperation mit Risiken verbunden sein könnte, bauen wir bereits in die Strategie des künftigen Projekts risikomindernde Maßnahmen ein. Dabei prüfen wir auch Menschenrechtsaspekte.
  • Beschaffung: Mit der Policy zur Nachhaltigen Beschaffung, der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und weiteren Maßnahmen wirkt die GIZ menschenrechtlichen Risiken in ihrer Lieferkette entgegen.

Wirksamer Beschwerdemechanismus

Hinweisen auf Verstöße gegen Menschenrechte in unseren Projekten und in Unternehmensprozessen gehen wir in angemessener Weise nach. Sie können über das Hinweisgeberportal online eingereicht werden. Die Stabsstelle Compliance und Integrität prüft sie sorgfältig und behandelt sie dabei vertraulich. Eine anonyme Meldung ist über das Portal ebenfalls möglich. Wir stellen im Rahmen unserer Möglichkeiten sicher, dass es bei berechtigten Hinweisen keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebenden Personen gibt.

In unserem Nachhaltigkeitsprogramm 2021–2025 haben wir uns vorgenommen, bis zum Jahr 2023 die Wirksamkeit des menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu erhöhen. Hierfür stärken wir den Schutz von Whistleblowern auf Grundlage einer entsprechenden Policy. Unsere Meldekanäle und Verfahrensabläufe machen wir sichtbarer, indem wir sie intern und extern kommunizieren. Zudem soll die Zugänglichkeit zu unserem Beschwerdemechanismus erhöht werden: Das gilt insbesondere für unsere Landesbüros, die wir durch einen Leitfaden und ein länderspezifisches Beratungsangebot unterstützen.

Weitere Beschwerdekanäle

Daneben bestehen in der GIZ auch interne Beschwerdemechanismen, etwa über den Gesamtbetriebsrat (GBR) sowie die Gleichstellungs- und Schwerbehindertenbeauftragten. Der Gesamtbetriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen im Unternehmen. Er setzt sich aus sechs Delegierten der drei Betriebsräte in Berlin, Bonn und Eschborn zusammen. An ihn können alle Mitarbeiter*innen Beschwerden richten.

Während Anfragen zu Schwerbehinderungen in die Zuständigkeit der Schwerbehindertenbeauftragten fallen, werden Anfragen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts und zum Schutz vor sexueller Belästigung von den drei Gleichstellungsbeauftragten in Berlin, Bonn und Eschborn bearbeitet.

Zudem besteht eine Beschwerdestelle für Diskriminierungsfragen im Personalbereich, die verbalen oder körperlichen Diskriminierungen gemäß dem Ethik- und Verhaltenskodex der GIZ nachgeht. Die Prüfung der Beschwerde und die Mitteilung des Ergebnisses erfolgen selbstverständlich vertraulich.

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Sustainable Development Goals (SDGs):

Grafik: GIZ: SDG 5 Geschlechtergleichheit
Grafik: GIZ: SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Grafik: GIZ: SDG 10 Weniger Ungleichheiten
Grafik: GIZ: SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsstandards:
GRI-Standard 102-16, 102-17, 412; UNGC 1, 2, 3, 4, 5, 6; DNK 17, 20