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Foto: Personen in einem Schulungsraum mit Glastüren. Eine Person steht an einem Whiteboard und zeichnet auf diesem.
© HGEsch

Sicheres Arbeiten weltweit

Arbeit soll in einem gesunden Umfeld stattfinden und das Wohlergehen der Beschäftigten nicht negativ beeinträchtigen. Die GIZ fördert daher die Gesundheit der Mitarbeiter*innen und gewährleistet ihre Sicherheit am Arbeitsplatz.

Dafür sorgen unter anderem der Medizinische Dienst (MED) und der Bereich Arbeitssicherheit. Aufgrund der weltweiten Präsenz der GIZ sind einige Mitarbeitende besonderen Risiken ausgesetzt, etwa in Krisenregionen. Auch in fragilen Kontexten bietet die GIZ größtmöglichen Schutz.

Arbeitssicherheit

Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Diese Pflicht ist geregelt durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Kolleg*innen der Arbeitssicherheit der GIZ haben dementsprechend gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst die Aufgabe, den Arbeitgeber sowie Mitarbeiter*innen und Führungskräfte in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit zu beraten und zu unterstützen. Die wichtigsten Themen sind dabei Brandschutz, Unfallverhütung, Ergonomie und menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Daraus leiten sich weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben ab. Hierzu gehören:

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Konzepten (z. B. Hygienekonzepte)
  • Unterstützung und Beratung bei Umzügen, Neuanmietungen und Neubauten (z. B. Neubau Campus Eschborn)
  • Unterstützung und Beratung bei Neuanschaffungen (z. B. Luftreiniger)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im In- und Ausland
  • Begehungen an Standorten im Inland und Ausland
  • Durchführung der Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Teilnahme am Austausch mit dem Medizinischen Dienst und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Durchführung von Brandschutzübungen, Organisation von Schulungen (auch in Form von E-Learning)
  • Austausch mit der Unfallversicherung Bund und Bahn und Ansprechpartner für diese
  • Monitoring von Räumungshelfer*innen (Evakuierungshelfer*innen und Stockwerksbeauftragten) deutschlandweit
  • Berichterstattung an den Vorstand
  • Betreuung der Prüfung nach EMAS
     

Eco-Management and Audit Scheme

Besonderheiten im Ausland

Die GIZ agiert weltweit. Daher beraten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) der GIZ nicht nur an den Standorten in Deutschland, sondern stehen als Ansprechpartner*innen auch für alle Mitarbeitenden der Außenstruktur zur Verfügung.

Da das deutsche Arbeitsschutzgesetz im Ausland nicht gültig ist, Auslandsmitarbeitende mit Vertrag in Deutschland aber dennoch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn versichert sind, hat die GIZ mit dieser eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Damit setzt die GIZ die Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes auch im Ausland um, soweit dies möglich ist. Die Unfallversicherung kommt auch für Arbeitsunfälle im Ausland auf, wenn die betreffende Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen deutschen Arbeitsvertrag hat.

Um die Außenstruktur beim Arbeitsschutz zu unterstützen, reisen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemeinsam mit Vertreter*innen des Medizinischen Dienstes bei Bedarf in die jeweiligen Landesbüros, machen Begehungen und erstellen Gefährdungsbeurteilungen. Der MED kooperiert dabei eng mit der psychologischen Beratungsstelle für Krisen- und Konfliktmanagement (COPE), der Unternehmenssicherheit, der Bauabteilung und der Arbeitssicherheit, so dass bei einem Auslandsbesuch gemeinsame Checklisten bearbeitet und Informationen ausgetauscht werden.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen nicht immer selbst vor Ort sein. Sie nutzen auch die vorhandenen Unterlagen, Gutachten und weitere relevante Dokumente. Die Arbeitssicherheit berät etwa die Bauabteilung zu den Themen Brandschutz, Unfallverhütung und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung, wenn Neuanmietungen, Umbauten und Umzüge im Ausland geplant werden.

Besonderheiten während der Corona-Pandemie

Die Pandemie stellt auch den Bereich Arbeitssicherheit vor erhebliche Herausforderungen. Die Zuständigen werden deshalb maßgeblich an Entscheidungsprozessen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie beteiligt, etwa an der Erstellung und Ausarbeitung von Hygienekonzepten zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben von Bund und Ländern, die regelmäßig an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Außerdem unterstützt der Bereich Arbeitssicherheit die Verantwortlichen in den einzelnen Liegenschaften dabei, alle aktuellen Anforderungen umzusetzen. Gefragt ist vor dem Hintergrund der Hygieneauflagen vor allem Rat zu Themen wie Luftreinigung und Umgestaltung sowie Belegung von Arbeitsplätzen.

Sicherheit und Fürsorge weltweit

Der Einsatz in unseren Partnerländern birgt Sicherheitsrisiken. Die Gefahr von Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Gewaltkriminalität ist an manchen Orten höher als in Deutschland. Auch Infrastruktur und medizinische Versorgung entsprechen nicht immer deutschen Standards. Die Einsätze finden zunehmend in fragilen Kontexten statt. Dies stellt die GIZ vor besondere Herausforderungen hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Mitarbeiterschaft. Deren Sicherheit hat zu jeder Zeit Vorrang.

Die Stabsstelle Unternehmenssicherheit

Die Gesamtverantwortung für das Thema „Personelle Sicherheit“ liegt beim Vorstand. Diesem ist die Stabsstelle Unternehmenssicherheit direkt angegliedert. Sie existiert seit 2016 und ist für das Personal weltweit zuständig.

Kernaufgaben der Stabsstelle Unternehmenssicherheit sind der Aufbau eines weltweiten Systems zum Sicherheitsrisikomanagement, die Etablierung von Maßnahmen zur Krisenprävention sowie die Koordination des Krisenmanagements. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau und die Weiterentwicklung von Standardprozessen und Instrumenten für ein globales Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement sowie deren Integration in relevante unternehmensweite Verfahren und Prozesse. Zu den Zuständigkeiten gehört es zudem, sicherheitspolitische Analysen zu erarbeiten, deren fundierte Einschätzungen die Basis für durchdachte und nachhaltige Entscheidungen bilden. Die Analyseeinheit der Stabsstelle Unternehmenssicherheit ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu sicherheitspolitischen Entwicklungen weltweit. Kontextanalysen, Foresight-Szenarien und Spotlights zu aktuellen Krisenentwicklungen unterstützen die operativen Bereiche bei ihren unterschiedlichen Herausforderungen und Fragestellungen.

Darüber hinaus berät die Stabsstelle beim Aufbau und der Qualitätssicherung von GIZ-Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagementsystemen weltweit. Außerdem stellt die Stabsstelle sicher, dass alle Entsandten sowie Mitarbeiter*innen auf Geschäftsreisen adäquat durch Sicherheitstrainings vorbereitet werden. Bei Krisen ist die Stabsstelle „Single Point of Contact“ innerhalb der GIZ für die Bundesregierung. Die Stabsstelle koordiniert das Krisenmanagement und leitet den Krisenstab der GIZ. Auch der Geheimschutzbeauftragte ist hier angesiedelt.

Um der Fürsorgepflicht der GIZ gerecht zu werden, sensibilisiert und qualifiziert die Stabsstelle die Mitarbeitenden und fördert so eine unternehmensweite Sicherheitsrisiko-Kultur.

Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Ausland

Die Verantwortung für die personelle Sicherheit der Mitarbeiter*innen beim Einsatz in den Partnerländern gehört zu den Führungsaufgaben der jeweiligen Landesdirektion. Sie verantwortet das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement im Einsatzland.

Mitarbeiter*innen, Entwicklungshelfer*innen und Integrierte Fachkräfte befolgen die von der Landesdirektion ausgegebenen Sicherheitshinweise und -anweisungen. Sie setzen erforderliche Maßnahmen um und tragen so selbst zur Minimierung der Risiken bei. Alle Mitarbeiter*innen nehmen vor ihrer Ausreise an Trainings teil, die für ihr Einsatzland vorgegeben und von der Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) angeboten werden. Führungskräfte stellen sicher, dass alle Beschäftigten im Einsatzland hohen individuellen Sicherheitsrisiken nicht ohne geeignete und angemessene risikomindernde Maßnahmen ausgesetzt werden.

Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen melden sicherheitsrelevante Vorfälle ihrer Führungskraft, der Landesdirektion, der Beratungsperson des Sicherheitsrisikomanagements oder direkt der Stabsstelle Unternehmenssicherheit und stellen ihre Erreichbarkeit im Einsatzland sicher.

Geschäftsreisende informieren sich vor Reiseantritt rechtzeitig über die Sicherheitslage sowie Sonderregelungen im Reiseland und benachrichtigen das jeweilige GIZ-Büro über die Reisedaten. Reisende sowie Ausreisende absolvieren das Online-Reisesicherheitstraining bzw. die relevanten Präsenzsicherheitstrainings.

Die Mindestsicherheitsstandards bestimmen den Rahmen für das Sicherheitsrisiko- und Krisenmanagement der GIZ in den Partnerländern. Sie beinhalten die Grundlagen und Vorgehensweisen für ein länderspezifisches Sicherheitskonzept im Einsatzland und sind systemisch weltweit implementiert. Die Maßnahmen im Sicherheitsrisikomanagement werden individuell und bedarfsorientiert auf die Landeskontexte angepasst. Ein Statusbericht analysiert und validiert ihre Umsetzung. Verändern sich die Rahmenbedingungen, passt die GIZ ihre Maßnahmen entsprechend an, damit das Sicherheitsrisikomanagementsystem auf die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und die Erfordernisse der Lage im Land ausgerichtet werden kann. Die Landesdirektionen und die Stabsstelle Unternehmenssicherheit klären den entsprechenden Ressourcenbedarf im Bereich Sicherheit auf der Grundlage einer jährlichen landesspezifischen Sicherheitsrisikoanalyse. Diese systematische Vorgehensweise stellt die Umsetzung der unternehmerischen Fürsorgepflicht sicher und versetzt die GIZ darüber hinaus in die Lage, das Projektgeschäft auch in fragilen oder risikobehafteten Kontexten umzusetzen.

Sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ

Folgende Tabelle ermöglicht einen Überblick über sicherheitsrelevante Richtlinien der GIZ.

RichtlinieVeröffentlichtAktualisiert
Handlungsrahmen Sicherheit20082012
Policy Personelle Sicherheit20082012, 2016, 2017
Mindestsicherheitsstandards20162017*
Flugsicherheit2018jeden Monat

* Die Mindestsicherheitsstandards werden 2021 aktualisiert.

Die Corona-Pandemie in den Einsatzländern

Die seit Beginn des Jahres 2020 anhaltende globale Corona-Krise stellt eine einzigartige Herausforderung für die GIZ dar. Die sich weltweit rasch und dynamisch entwickelnden Rahmenbedingungen erfordern ein hohes Maß an Abstimmung aller relevanten Organisationseinheiten unter Leitung des Vorstands. Die Strukturen in den Partnerländern müssen eingebunden und ein enger Austausch mit Bundesregierung und Auftraggeber*innen muss gesichert sein.

Um sich rasch auf die Gegebenheiten in den Einsatzländern und an den Standorten in Deutschland einzustellen, hat sich im unternehmensweiten Krisenmanagement ein flexibler Ansatz bewährt. Dazu zählen unterschiedliche Austauschformate sowie eine zentrale, spezifische Ansprech- und Beratungsstruktur für die Mitarbeiter*innen, etwa über das Corona-Postfach.

So gewährleistet das GIZ-Krisenmanagement die Fürsorgepflicht und Lieferfähigkeit und reagiert lösungsorientiert auf die unterschiedlichen Entwicklungen der Pandemie und auf individuelle Bedarfe in den Partnerländern. Dadurch bleiben eine weitreichende Stabilität und Handlungsklarheit in der Außen- und Innenstruktur gewährleistet.

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Sustainable Development Goals (SDGs):

Grafik: GIZ: SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsstandards:
GRI-Standard 403; DNK 14