Auch in Pandemiezeiten waren wir umsetzungsstark
Auf die Corona-Pandemie musste die GIZ flexibel reagieren – und konnte dabei auch an bereits bestehende Regelungen anknüpfen. Schon 2018 hat eine Gesamtbetriebsvereinbarung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Mitarbeiter*innen bis zu zwei Tage in der Woche mobil arbeiten und sich ihre Arbeitszeit zwischen 6 und 22 Uhr frei einteilen können – dies immer in Absprache mit ihrem Team und im Einklang mit den Anforderungen der jeweiligen Aufgaben und Auftraggeber. Für die Mitarbeiter*innen mit einem deutschen Arbeitsvertrag wurde die Regelung zum mobilen Arbeiten angesichts der Corona-Pandemie grundsätzlich auf fünf Tage in der Woche ausgeweitet, in den Einsatzländern der GIZ greifen individuelle Vereinbarungen, abhängig von den dortigen Krisenlagen und sonstigen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wurden die Mitarbeitenden umfassend unterstützt und begleitet: durch Schulungsangebote zur digitalen Zusammenarbeit, besondere Kommunikations- und Gesundheitsangebote sowie Regelungen für Kinder- und Angehörigenbetreuung. Virtuelle Formate – von Versammlungen über Live-Events bis zu Corona-Sprechstunden – wurden noch einmal deutlich ausgebaut.
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GRI-Standard 401; DNK 14, 16