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Wertvolle Vielfalt

Foto: Mehrere Personen in einem Raum. Einige von ihnen sitzen hinter Schreibtischen, auf den Laptop stehen. Eine Person im Rollstuhl spricht.
© GIZ / Sabrina Asche

Diversität als Bereicherung

Gesellschaftliche Vielfalt prägt das Leben und Arbeiten bei der GIZ – in Deutschland ebenso wie in unseren Partnerländern. Als weltweit agierende Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben wir sowohl eine diverse Belegschaft als auch Zielgruppen, Partner und Auftraggeber, bei denen Vielfalt eine große Rolle spielt. Diversity bedeutet für uns den verantwortungsvollen Umgang mit Verschiedenheit im Unternehmen: Vielfalt ist wertvoll.

Die GIZ hat im Oktober 2019 die Charta der Vielfalt unterschrieben, eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die GIZ ihre Überzeugung, dass Menschen mit verschiedenen Talenten, Fähigkeiten und persönlichen Lebenserfahrungen die gemeinsame Arbeit bereichern und befördern. Im Rahmen unseres Diversity-Verständnisses möchten wir gleiche Chancen und Möglichkeiten für alle Individuen aktiv fördern und damit ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist und sich durch ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens auszeichnet.

Zudem treiben verschiedene Initiativen von Mitarbeiter*innen den Diskurs im Unternehmen voran, darunter etwa das Regenbogennetzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intersexuellen (LGBTIQ*) Mitarbeiter*innen. In der Cultural-Diversity-Initiative sind Mitarbeiter*innen und Führungskräfte aus Innen- und Außenstruktur mit einem diversen ethnisch-kulturellen Hintergrund sowie People of Colour informell zusammengeschlossen.

Im September 2020 fand eine Diversity Week statt. Die virtuelle Aktionswoche zu den vielen Dimensionen des Themas wurde gestaltet von verschiedenen Mitarbeiter*innen-Initiativen sowie von der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung. Vorstand Thorsten Schäfer-Gümbel, Personalbereichsleiter Lutz Zimmermann und Gender-Botschafter Dirk Assmann beteiligten sich ebenso wie externe Expert*innen. Neben Intersektionalität ging es unter anderem um Gendergerechtigkeit und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Zudem stellte sich die Initiative „Diplomats of Colour“ des Auswärtigen Amts vor und es gab einen Workshop zu LGBTIQ*.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Eine der sieben Dimensionen von Diversity ist Behinderung. Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen werden in Deutschland vom Gesetzgeber besonders geschützt und gefördert: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen oder andernfalls einen Ausgleich zu zahlen.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen innerhalb der GIZ weiter zu verbessern, haben wir 2019 eine Inklusionsvereinbarung erarbeitet, die 2020 unterzeichnet wurde. Sie zielt darauf ab, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu stärken und die GIZ als Arbeitgeberin für Menschen mit Behinderungen attraktiver zu machen. Als Ziele wurden festgelegt:

  • Inklusion leben: Wir als GIZ wollen ein inklusives Unternehmen sein.
  • Beschäftigung bieten: Wir verbessern das Umfeld und die Rahmenbedingungen, um mehr schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz anzubieten.
  • Sensibilisierung: Wir sensibilisieren kontinuierlich zum Thema Inklusion.
  • Ansprechpartner*innen: Wir schaffen ein Inklusionsnetzwerk.
  • Nutzung externer Leistungen: Wir nutzen externe Fördermöglichkeiten konsequent.


Die in der Vereinbarung genannten Ziele sollen durch Aktionspläne umgesetzt werden, die praxisnahe Maßnahmen enthalten, um eine barrierefreie und inklusive Arbeitswelt auf allen Ebenen zu gestalten. Das ist eine Grundvoraussetzung für partnerschaftliche Teilhabe, Wertschätzung und Chancengleichheit.

Um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die barrierefreie und inklusive Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung ermöglicht, stellen wir Equipment und weitere unterstützende Hilfeleistungen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen zur Verfügung. Der Inklusionsbeauftragte des Unternehmens und gewählte Vertreter*innen der Menschen mit einer Schwerbehinderung stellen die Umsetzung der Inklusionspolitik sicher.

Gemeinsam, inklusiv und barrierefrei – miteinander unterwegs und gelebt

Die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung sowie die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in Berlin, Bonn und Eschborn bilden die gewählten Interessenvertretungen der Menschen mit einer (Schwer-)behinderung. Sie achten darauf, dass es zu keiner Benachteiligung oder Schlechterstellung aufgrund einer Behinderung kommt. Dabei richten sie ihr Augenmerk nicht nur auf schwerbehinderte Menschen, sondern auf alle Behinderten im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Es ist ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt behandelt werden und die gleichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten haben wie alle anderen Mitarbeitenden des Unternehmens. Das gilt für die Karrierechancen ebenso wie für den Einsatz in Deutschland und im Ausland. Da die GIZ hier eine besondere Verantwortung sieht, beziehen wir auch Nationale Mitarbeitende in den inklusiven Ansatz ein. Es ist zudem unser Anliegen, mehr jungen Menschen mit einer Schwerbehinderung einen Zugang ins Unternehmen zu eröffnen. Daher bieten wir ihnen gezielt Ausbildungsplätze an.

Bei Anliegen, die das ganze Unternehmen betreffen, wird die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung einbezogen. Wenn es um Fragen zu einzelnen Standorten geht, ist die jeweilige Vertretung in Berlin, Bonn oder Eschborn beteiligt. Diese örtlichen Stellvertretungen bezieht die GIZ jeweils dann mit ein, wenn es um Themen geht, die für Menschen mit einer Schwerbehinderung relevant sind, etwa bei der Prüfung der Barrierefreiheit von Neubauten, Mietobjekten und Bestandsbauten. Damit die Interessen der Menschen mit Behinderung gewährleistet sind, beziehen wir diese Vertreter*innen auch in Personalfragen ein; zudem bilden sie einen Teil der Personalvertretung. Wir stellen klar, dass Menschen mit Behinderung willkommen sind.

Eines unserer Zukunftsthemen ist es, unsere Unterstützung ebenso in die Auslandsstandorte zu tragen, dort inklusiv und barrierefrei zu agieren und auch die Nationalen Mitarbeitenden teilhaben zu lassen. Menschen mit Behinderung sind als integraler Teil der Mitarbeiterschaft zu inkludieren und wertzuschätzen.

Schutz vor Diskriminierung

Die GIZ hat 2019 einen Ethik- und Verhaltenskodex verabschiedet. Er gilt für alle Beschäftigten weltweit und vermittelt die Werte und Überzeugungen der GIZ. Er soll als Leitfaden für das Handeln jeder und jedes Einzelnen dienen. Der Kodex erläutert die wichtigsten Werte und Überzeugungen des Unternehmens und beschreibt das erwartete sowie unzulässiges Verhalten mit Blick auf Diversität. Beschäftigte erhalten Hinweise zur Hilfe und Beratung. Zudem stellt der Kodex dar, wie die GIZ auf Verstöße reagieren kann.

Das Verbot von und der Schutz vor Diskriminierung sind im Ethik- und Verhaltenskodex explizit verankert. Die GIZ toleriert keine Form der Diskriminierung. Wir erwarten, dass alle Beschäftigten ihre Zusammenarbeit ohne Benachteiligung anderer Menschen „aus Gründen der Herkunft oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gestalten“. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die GIZ dazu verpflichtet, die erforderlichen – auch vorbeugenden – Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen.

Jede von Diskriminierung betroffene Person im Unternehmen kann sich an die Integritätsberater*innen, Mitglieder der Personalvertretungen und die Beschwerdestelle in Diskriminierungsfragen (AGG-Beschwerdestelle) wenden. Für bestimmte Gruppen existieren eigene Ansprechpartner*innen, hierzu zählen die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Schwerbehindertenvertretungen. Die drei Gleichstellungsbeauftragten in Berlin, Bonn und Eschborn haben auch die Aufgabe, die Einhaltung der Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts und den Schutz vor sexueller Belästigung im Unternehmen zu fördern und zu überwachen.

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Sustainable Development Goals (SDGs):

Grafik: GIZ: SDG 5 Geschlechtergleichheit
Grafik: GIZ: SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Grafik: GIZ: SDG 10 Weniger Ungleichheiten

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsstandards:
GRI-Standard 102-16, 102-17, 405, 406; UNGC 6; DNK 15